elektrotechnisch unterwiesene Personen, die abgeschlossene elektrische Betriebsstätten betreten und betriebsbedingte Wartungs-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsarbeiten oder andere nicht elektrotechnische Leistungen in der Nähe von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln durchführen und bereits einen Grundseminar absolviert haben.