TEAG FAQs: Ein Kunde steht unter einer leuchtenden Glühbirne und hat Fragen. Wir beantworten diese sehr gerne.
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FAQ – Fragen & Antworten

Ihre Fragen an uns

Auf dieser und den folgenden Seiten haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den Produkten, Services und Leistungen der TEAG Thüringer Energie AG zusammengetragen. In dem Pull-Down-Menü finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@teag.de.

  • Wofür verwendet die TEAG das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat und welche Vorteile habe ich dadurch?

    Sobald Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen wir die Abbuchung der Abschlagszahlungen zu den Ihnen mitgeteilten Terminen vor. Außerdem wird der Rechnungsbetrag aus der Energierechnung abgebucht oder Guthaben umgehend erstattet.

    Die Vorteile der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates für Sie sind:

    • Den Weg zur Bank gespart
    • Kein umständliches Ausfüllen von Überweisungsbelegen (auch Papier gespart)
    • Kein Überwachen und ggf. Versäumen der Zahlungstermine
    • Keine unnötigen Gebühren aufgrund eines Zahlungsverzuges
    • Keine Gebühren bei Ausführung des Lastschrifteinzugsverfahrens
    • Kosten des Lastschrifteinzugsverfahrens trägt die TEAG Thüringer Energie AG
    • Rücklastschriften bis zu einer Frist von 8 Wochen (der Rückläufergrund spielt hier keine Rolle) möglich

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  • Wie viel Prozent des Erdgaspreises entfallen auf Steuern und Abgaben?

    Bei der TEAG Thüringer Energie setzt sich der Erdgaspreis im Durchschnitt aus 20 Prozent Steuern und Abgaben, 14 Prozent Netzentgelte inkl. Messstellenbetrieb und 66 Prozent für Vertriebs- und Beschaffungskosten (8 Prozent entfallen hiervon auf den CO2-Preis) zusammen.

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  • Wie bildet sich der Erdgaspreis?

    Der Preis bildet sich aus zwei Kostenblöcken: staatlich verursachte Kosten und unternehmensbezogene Kosten. Letztere beinhalten:

    - Bezugskosten, d.h. die Kosten, die für die Beschaffung von Erdgas entstehen,
    - Netzkosten, d.h. die Kosten, die für die Verteilung und den Transport aufgewendet werden sowie Kosten für Instandhaltung, Wartung und den Aufbau des Netzes,
    - Vertriebskosten, d.h. die Kosten, die uns für Akquisition, Erreichbarkeit rund um die Uhr, Beratung, Verwaltung von Kundendaten und Abrechnung entstehen.

    Staatlich verursachte Energiekosten sind Steuern und Abgaben, in denen die Umsatzsteuer, Energiesteuer (unter anderem die Ökosteuer) und die Konzessionsabgabe enthalten sind. Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden in unserem Erdgasnetzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung.

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  • Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen und wie werden sie beim Erdgas abgerechnet?

    Die Netzentgelte setzen sich aus dem Arbeitspreis sowie den Entgelten für Messung, Messstellenbetrieb und einem Grundpreis zusammen. Auch für die Netzentgelte gibt es eine mengenbezogene Preisregelung.

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  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle ohne registrierende Leistungsmessung?

    Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich durch die TEAG Thüringer Energie. Zu Beginn des ersten Lieferjahres teilt der Kunde der TEAG Thüringer Energie die Zählerstände kostenfrei mit.

    Die weitere Ablesung der Zählerstände erfolgt durch den Kunden kostenfrei als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

    Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei Nichtablesung der Zählerstände durch den Kunden die TEAG Thüringer Energie zur Schätzung der Zählerstände berechtigt ist.

    Auf der Basis der der TEAG Thüringer Energie vom Netzbetreiber übergebenen Jahresrechnung, werden die Zählerstände mit den Zählerständen der Selbstablesung abgeglichen und ggf. eine Korrekturrechnung erstellt. Es werden monatliche Abschlagsanforderungen erhoben.

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  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle mit registrierender Leistungsmessung?

    Die vom Kunden bezogene Erdgasmenge wird für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) monatlich nachträglich abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung auf Basis der vom örtlichen zuständigen Netzbetreiber übergebenen Messwerte.

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