TEAG FAQs: Ein Kunde steht unter einer leuchtenden Glühbirne und hat Fragen. Wir beantworten diese sehr gerne.
olly/Fotolia.com

FAQ – Fragen & Antworten

Ihre Fragen an uns

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den Produkten, Services und Leistungen der TEAG Thüringer Energie AG zusammengetragen. In dem Pull-Down-Menü finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@teag.de.

  • Welche Kosten beinhaltet der Grundpreis?

    Der Grundpreis stellt den festen Teil der Rechnungskomponenten dar. Er lässt sich in die beiden Kostenblöcke Netznutzungsentgelte und Vertriebskosten unterteilen. Auf die Netznutzungsentgelte, welche uns vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, entfallen Kosten für den Ausbau, die Bereithaltung und Instandhaltung des Netzes, die Messeinrichtung, das Ablesen des Zählers und die Abrechnung gegenüber TEAG Thüringer Energie. Der Teil Vertriebskosten enthält Kosten für die Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Verbraucher und dem Kundenservice.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wofür verwendet die TEAG das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat und welche Vorteile habe ich dadurch?

    Sobald Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen wir die Abbuchung der Abschlagszahlungen zu den Ihnen mitgeteilten Terminen vor. Außerdem wird der Rechnungsbetrag aus der Energierechnung abgebucht oder Guthaben umgehend erstattet.

    Die Vorteile der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates für Sie sind:

    • Den Weg zur Bank gespart
    • Kein umständliches Ausfüllen von Überweisungsbelegen (auch Papier gespart)
    • Kein Überwachen und ggf. Versäumen der Zahlungstermine
    • Keine unnötigen Gebühren aufgrund eines Zahlungsverzuges
    • Keine Gebühren bei Ausführung des Lastschrifteinzugsverfahrens
    • Kosten des Lastschrifteinzugsverfahrens trägt die TEAG Thüringer Energie AG
    • Rücklastschriften bis zu einer Frist von 8 Wochen (der Rückläufergrund spielt hier keine Rolle) möglich

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie werden meine Abschlagszahlungen in der Jahresrechnung berücksichtigt?

    Auf Ihrer Abrechnung finden Sie übersichtlich aufgeschlüsselt, wie hoch die Summe aus Ihren Abschlagszahlungen und wie hoch die Summe ihres Gesamtverbrauchs ist. Von diesem Verbrauch werden Ihre Abschlagszahlungen selbstverständlich abgezogen. Die Differenz zeigt dann auf, ob Sie noch einen Betrag nachzuzahlen haben oder sogar etwas zurückbekommen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum werden bei mir keine 11 Abschlagsforderungen erhoben?

    Der Termin für die Erstellung Ihrer Energierechnung orientiert sich an dem Zeitpunkt, zu welchem wir den Zählerstand vom Messstellenbetreiber erhalten. Liegt dieser Zeitpunkt bereits vor dem Ablauf eine Vertragsjahres, wird auch Ihre Energierechnung unterjährig erstellt. Die Abschlagsforderungen werden somit ausschließlich bis zum Monat der geplanten Ablesungen festgelegt. Im Anschluss daran werden die Abschlagsforderungen neu berechnet.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie oft bezahle ich Abschläge?

    Die TEAG Thüringer Energie stellt elf monatliche Abschläge in Rechnung. Die Fälligkeit liegt dabei rückwirkend am letzten Werktag des Monats. Der erste Abschlag wird in der Regel nach dem Monat fällig, in dem die Jahresrechnung erstellt wird. Im Monat der Ablesung wird keine Abschlagszahlung erhoben.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie kann ich meinen Abschlag ändern?

    Eine Anpassung des Abschlages können Sie in unserem Online-Kundenportal EnergieBanking selbstständig vornehmen. Loggen Sie sich dafür im EnergieBanking ein.

    Wünschen Sie eine Berechnung nach Verbrauchsverhalten, teilen Sie uns den aktuellen Zählerstand mit.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie errechnet sich mein Abschlag?

    Bei Neukunden errechnet sich die Höhe der Abschlagszahlungen aus dem voraussichtlichen Jahresverbrauch, der auf elf Abschlagszahlungen und eine Jahresrechnung verteilt wird. Für Bestandskunden wird der Vorjahresverbrauch für die Abschlagsermittlung herangezogen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Was ist zu tun, wenn ein Zähler nicht mehr benötigt wird?

    Die Messeinrichtung ist Eigentum des Messstellen-/Netzbetreibers. Wird die Messeinrichtung nicht mehr benötigt, ist der Ausbau des Zählers durch eine Installationsfirma beim Messstellen-/Netzbetreiber zu veranlassen. Für diese wie auch jede andere Veränderung an Ihrer Energieanlage beauftragen Sie bitte eine autorisierte Installationsfirma Ihrer Wahl. Die Installateurverzeichnisse Strom und Erdgas für das Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG hilft Ihnen bei der Suche nach Ihrem Installationspartner. Für alle anderen Netzgebiete wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen Messstellen-/Netzbetreiber. Weitere Informationen zum Ausbau eines Zählers haben wir auch in diesem Flyer (PDF, 290 KB) zusammengefasst.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Was muss ich tun, wenn ich mich auf einen falschen Zähler angemeldet habe?

    Folgende Punkte sind schrittweise durchzuführen:

    1. Umgehende Mitteilung an den entsprechenden Lieferanten mit Bitte um Abmeldung des falschen Zählers.
    2. Eventuell Angabe des tatsächlichen Nutzers (wenn bekannt).
    3. Anmeldung auf den richtigen Zähler umgehend vornehmen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum wurde der Zählerstand auf meiner Abrechnung rechnerisch ermittelt? Was kann ich tun, wenn dieser vom tatsächlichen Zählerstand abweicht?

    Der Zählerstand wird immer dann rechnerisch ermittelt, wenn dem Ableser vor Ort die Ablesung nicht möglich war. Weicht der abgerechnete Zählerstand vom tatsächlichen erheblich ab, benötigen wir ein Foto des Zählers (gern auch per E-Mail an kundenservice@teag.de), auf dem Zählernummer, Zählerstand und Aufnahmedatum zu erkennen sind. Wir nutzen dieses Foto zur Prüfung einer notwendigen Korrektur.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie kann ich meinen Zählerstand melden?

    Die schnellste Möglichkeit, Ihren Zählerstand zu melden, bietet Ihnen unser Online-Kundenportal EnergieBanking unter www.teag-energiebanking.de. So haben auch Sie Ihren Energieverbrauch über die vergangenen Abrechnungsintervalle immer im Blick.

    Gern können Sie uns Ihren Zählerstand auch ohne Anmeldung hier online mitteilen oder Sie rufen unter 03641 8171111 in unserem Kundenservice an. Sie benötigen dazu lediglich Ihre Kundennummer, Ihre Zählernummer und den Zählerstand.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wann und wie erfolgt die Ablesung meines Zählers?

    In der Regel erhalten Sie zweimal pro Jahr eine Aufforderung zur Zählerstandsablesung – von uns als Energielieferant und von Ihrem örtlichen Netzbetreiber. Im Bedarfsfall (z.B. bei einem Umzug oder bei Kündigung Ihres Liefervertrages) sollten Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand mitteilen, ansonsten erfolgt eine Verbrauchsschätzung durch den Netzbetreiber.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Ich habe einen Vertrag abgeschlossen, wie kann ich den aktuellen Stand erfahren?

    Wir danken Ihnen für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen im Rahmen des Vertragsabschlusses. Um Einzelheiten zu erfahren, kontaktieren Sie bitte den Kundenservice 03641/8171111.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Worin unterscheidet sich eine Kündigung des Vertrags von einer Abmeldung wegen Auszug?

    Bei einer Kündigung des Vertrages wechseln Sie lediglich den Energieversorger. Bei einer Abmeldung wegen Auszug hingegen wechseln Sie den Wohnsitz, können jedoch Ihren Energieversorger mitnehmen.

    Weitere Informationen finden Sie auch hier.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Was ist zu tun, wenn der Vertragspartner verstorben ist?

    Es ist notwendig, dass Sie uns darüber informieren. Wir haben die Möglichkeit für Sie geschaffen, uns unkompliziert und schnell alles Wichtige online zu melden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Mein Name hat sich geändert (Eheschließung oder Scheidung). Wie erfolgt die Mitteilung?

    Im Fall einer Namensänderung benötigen wir die Information schriftlich mit einer Kopie der Eheurkunde oder einen Nachweis zur Namensänderung. Weitere Änderungen sind ausschließlich mit einem neuen Vertragsabschluss möglich. Besuchen Sie uns dazu auf unseren Tarif-Übersichtsseiten Strom und/oder Erdgas.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wo finde ich die Angabe meiner Kündigungsfristen?

    Die Kündigungsfristen sind in Ihrem Vertrag geregelt und werden auch auf Ihrer Energierechnung ausgewiesen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum erhalte ich bereits vor Ablauf eines Vertragsjahres bzw. nicht zum 31.12. eine Energierechnung?

    Der Termin für die Erstellung Ihrer Energierechnung orientiert sich an dem Zeitpunkt, zu welchem wir den Zählerstand vom Messstellenbetreiber erhalten. Liegt dieser Zeitpunkt bereits vor dem Ablauf eine Vertragsjahres, wird auch Ihre Energierechnung unterjährig erstellt. Dabei werden Preisbestandteile, wie beispielsweise der Grundpreis, taganteilig berücksichtigt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie oft im Jahr bekomme ich eine Rechnung?

    Sie bekommen einmal im Jahr eine Rechnung. In dieser Rechnung werden Ihre zuvor gezahlten Abschläge berücksichtigt.
    Bei Fragen zu Ihrer Abrechnung steht unser Kundenservice für Sie zur Verfügung.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Ich habe eine Vertragsbestätigung zur Grundversorgung bzw. zur Ersatzversorgung bekommen, obwohl ich bereits einen Energieliefervertrag mit einem anderen Lieferanten geschlossen habe. Was ist zu tun?

    Sollten Sie bereits einen Liefervertrag bei einem anderen Energielieferanten abgeschlossen haben, setzen Sie sich bitte mit diesem in Verbindung und erkundigen sich dort zum Stand der Vertragsumsetzung. Wir empfehlen den Vergleich der angegebenen Zählernummern auf den Ihnen vorliegenden Unterlagen, um frühzeitig etwaige Fehler zu erkennen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum hat der Netzbetreiber TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG meine Verbrauchsstelle an die TEAG als Grund- und Ersatzversorger übergeben?

    Der Netzbetreiber fordert den Grundversorger immer dann zur Bereitstellung und Abrechnung von Energie zu den Konditionen der Grund- oder Ersatzversorgung auf, wenn kein Liefervertrag mit einem anderen Energieversorger abgeschlossen wurde. Grundlage dafür sind die Regelungen im Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) und in der Strom-/Gasgrundversorgungsverordnung (StromGVV/GasGVV). Außerdem gelten die Ergänzenden Bedingungen sowie die veröffentlichten Allgemeinen Preise der Grund- bzw. Ersatzversorgung für Strom und/oder Erdgas.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wer ist mein örtlicher Netzbetreiber?

    Ihren zuständigen Netzbetreiber können Sie Ihrer letzten Energierechnung entnehmen. Als TEAG-Kunde finden Sie diese Angabe auf Seite 3 Ihrer Abrechnung.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wer ist mein Grundversorger?

    Der Grundversorger ist jeweils der Energieversorger, der die meisten Haushaltskunden vor Ort mit Strom und/oder Erdgas beliefert. Wenn Sie nicht wissen, welches Unternehmen das ist, können Sie sich an den örtlichen Netzbetreiber wenden.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Was ist der Unterschied zwischen Grund- und Ersatzversorgung?

    Die Grundversorgung betrifft die Versorgung von Haushaltskunden mit Energie durch den regionalen Grundversorger, sofern zwischen Grundversorger und Kunde ein Liefervertrag zustande kommt.

    Die Ersatzversorgung ist dagegen eine in § 38 Energieversorgungsgesetz (EnWG) gesetzlich geregelte Notbelieferung ohne Liefervertrag. Mit der Ersatzversorgung wird sichergestellt, dass niemand für einen Übergangszeitraum im Dunkeln oder Kalten sitzen muss. Die Ersatzversorgung kann bis zu drei Monate dauern, für deren Beendigung gibt es keine Kündigungsfrist und die Belieferung erfolgt zu gesonderten Ersatzversorgungspreisen. Zur Ersatzbelieferung kommt es beispielsweise, wenn ein Energieversorger das Netznutzungsrecht verliert oder in Insolvenz gerät. Auch im Falle der Beendigung eines Liefervertrages ohne neuen Liefervertrag an der weitergenutzten Abnahmestelle kommt es zunächst zur Ersatzversorgung durch den regionalen Grundversorger.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Ich habe eine Vertragsbestätigung zur Grund- oder Ersatzversorgung bekommen, obwohl ich keine Energie an der Verbrauchsstelle beziehe. Was ist zu tun?

    Erfolgt die Energieabnahme an der Verbrauchsstelle nicht durch Sie, empfehlen wir Ihnen, dass Sie umgehend mit uns Kontakt aufnehmen. Sind Sie beispielsweise Vermieter, stellen Sie uns zum Nachweis im Idealfall Unterlagen zur Verfügung, beispielsweise Kopien der Übergabeprotokolle etc..

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Kann die Energieversorgung bei einem Lieferantenwechsel ausfallen?

    Nein, ein Ausfall der Energieversorgung ist bei einem Lieferantenwechsel nicht zu befürchten. Eine Lücke zwischen zwei Lieferverhältnissen wird bis zu drei Monate durch die Ersatzversorgung abgedeckt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Muss ich meinen Vertrag mit meinem insolventen Energieversorger kündigen?

    Nein, eine separate Kündigung ist nicht notwendig, damit die Ersatzversorgung beginnen kann.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie kann ich die teurere Ersatzversorgung vermeiden?

    In der Regel liegen die Preise der Ersatzversorgung deutlich über denen von Sonderprodukten. Wir empfehlen Ihnen daher, einen neuen Energieversorger zu suchen. Wir freuen uns, wenn Sie sich für uns als Ihren Strom- oder Erdgaslieferanten entscheiden. Nutzen Sie dazu einfach unseren Preisvergleichsrechner oder wenden Sie sich an unseren Kundenservice.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Muss ich mich im Insolvenzfall selbst um die Ersatzversorgung kümmern?

    Nein, Ihr örtlicher Grundversorger ist verpflichtet, Sie nach § 38 des Energieversorgungsgesetzes (EnWG) längstens für die Dauer von 3 Monaten in die Ersatzbelieferung zu übernehmen. Hierfür bekommt er die Daten vom Netzbetreiber gemeldet.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Kann es passieren, dass ich plötzlich nicht mehr mit Strom und/oder Erdgas versorgt werde, wenn mein bisheriger Lieferant von einer Insolvenz betroffen ist?

    Nein, in Deutschland ist es gesetzlich geregelt, dass die Ersatzversorgung für einen Zeitraum von drei Monaten durch den regionalen Grundversorger sichergestellt wird.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Was sind die Gas-Sicherungsumlagen und welche Kosten sind darin enthalten?

    Die Bundesregierung hat die Einführung der so genannten Gas-Sicherungsumlagen zum 1. Oktober 2022 beschlossen. Laut Gesetzgeber sollen die drei enthaltenen Umlagen von allen Gaskunden gleichermaßen getragen werden: Die Speicherumlage soll die Kosten für die Befüllung der Gasspeicher verteilen. Die Bilanzierungsumlage deckt die Regel- und Ausgleichsenergiekosten der Gasnetzbetreiber, um das Gasnetz stabil zu halten. Die Konvertierungsumlage finanziert die jeweilig notwendige Umwandlung der verschiedenen Gassorten (H-Gas und L-Gas) bei der Endkundenbelieferung, damit vor Ort keine Versorgungslücken entstehen.

    Die Höhe der Gas-Sicherungsumlage beträgt seit 1. Januar 2024 0,186 ct/kWh (Netto) und 0,221 ct/kWh (Brutto).

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

    Ihr Erdgaspreis besteht aus drei Teilen. Der Erste umfasst alle Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen. Der zweite Teil beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Energienetze, die wir an die Netz- bzw. Messstellenbetreiber weiterreichen. Der dritte Teil beinhaltet die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb.

    Zusammensetzung Erdgaspreis im Produkt TEAG.Gas extra in 99326 Stadtilm
    TEAG

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie hoch sind die einzelnen Posten der Steuern und Abgaben beim Erdgaspreis?

    • Die Energiesteuer (Erdgassteuer) beträgt 0,55 Cent/Kilowattstunde (kWh).
    • Die Umsatzsteuer beträgt zurzeit 19 Prozent.

    Konzessionsabgaben:

    • 0,22 Cent/kWh bei Kunden in der Grund- und Ersatzversorgung
    • 0,03 Cent/kWh für Wettbewerbsprodukte

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie viel Prozent des Erdgaspreises entfallen auf Steuern und Abgaben?

    Bei der TEAG Thüringer Energie setzt sich der Erdgaspreis im Durchschnitt aus 20 Prozent Steuern und Abgaben, 14 Prozent Netzentgelte inkl. Messstellenbetrieb und 66 Prozent für Vertriebs- und Beschaffungskosten (8 Prozent entfallen hiervon auf den CO2-Preis) zusammen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen und wie werden sie beim Erdgas abgerechnet?

    Die Netzentgelte setzen sich aus dem Arbeitspreis sowie den Entgelten für Messung, Messstellenbetrieb und einem Grundpreis zusammen. Auch für die Netzentgelte gibt es eine mengenbezogene Preisregelung.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Welche Erdgastarife gibt es bei der TEAG?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tarif-Vielfalt der TEAG interessieren. Schauen Sie gern auf unserem Tarif-Vergleichsrechner Erdgas vorbei. Übrigens, wir versorgen Sie auch gern mit Strom.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wo finde ich meine Zählernummer und meinen Zählerstand?

    Jeder Gaszähler hat eine Zählernummer, die eindeutig einer Verbrauchsstelle zugeordnet ist. Die Zählernummer finden Sie häufig in der Nähe eines Barcodes. Den Zählerstand können Sie durch die Einheit m³ leicht erkennen.

    Bild: Eine Grafik zur Ablesung Ihres Erdgaszählers
    TEAG

    Ihre Zählernummer finden Sie auch auf Ihren jährlichen Erdgas-Abrechnungen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Warum werde ich in der Grund- oder Ersatzversorgung angemeldet?

    Der Energieliefervertrag mit dem Grundversorger kommt durch den Verbrauch von Energie zustande, bspw. durch den Betrieb einer Erdgasheizung. Vgl. GasGVV §2 (2).

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

Kontakt

Bild: Eine Beraterin aus dem Kundenservice steht an ihrem Arbeitsplatz
TEAG

Wir beraten Sie gern!

Unser Kundenservice ist bei allen Fragen rund um die Strom- und Erdgasversorgung gern für Sie da! Sie erreichen uns montags bis freitags von 7:00 - 19:00 Uhr

Fragen zu Wettbewerbsverstößen?

Wurden Sie von einer unbekannten Nummer angerufen oder stand plötzlich ein Vertreter unangekündigt vor Ihrer Tür? Die MWA informiert Sie zu Ihren Rechten und Möglichkeiten bei Wettbewerbsverstößen.
Bild: Die TEAG ist Mitglied der MWA
MWA