TEAG FAQs: Ein Kunde steht unter einer leuchtenden Glühbirne und hat Fragen. Wir beantworten diese sehr gerne.
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FAQ – Fragen & Antworten

Ihre Fragen an uns

Auf dieser Seite haben wir für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zu den Produkten, Services und Leistungen der TEAG Thüringer Energie AG zusammengetragen. In dem Pull-Down-Menü finden Sie jeweils Informationen aus den unterschiedlichen Bereichen. Wählen Sie einfach das für Sie interessante Themengebiet aus und erfahren Sie mehr.

Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@teag.de.

  • Welche Stromtarife gibt es bei der TEAG?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tarif-Vielfalt der TEAG interessieren. Schauen Sie gern auf unserem Tarif-Vergleichsrechner Strom vorbei. Übrigens, wir versorgen Sie auch gern mit Erdgas.

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  • Welche Kosten beinhaltet der Grundpreis?

    Der Grundpreis stellt den festen Teil der Rechnungskomponenten dar. Er lässt sich in die beiden Kostenblöcke Netznutzungsentgelte und Vertriebskosten unterteilen. Auf die Netznutzungsentgelte, welche uns vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, entfallen Kosten für den Ausbau, die Bereithaltung und Instandhaltung des Netzes, die Messeinrichtung, das Ablesen des Zählers und die Abrechnung gegenüber TEAG Thüringer Energie. Der Teil Vertriebskosten enthält Kosten für die Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Verbraucher und dem Kundenservice.

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  • Welche Erdgastarife gibt es bei der TEAG?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tarif-Vielfalt der TEAG interessieren. Schauen Sie gern auf unserem Tarif-Vergleichsrechner Erdgas vorbei. Übrigens, wir versorgen Sie auch gern mit Strom.

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  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Ihr Strompreis besteht aus drei Teilen. Der Erste umfasst alle Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen. Der zweite Teil beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Energienetze, die wir an die Netz- bzw. Messstellenbetreiber weiterreichen. Die ersten beiden Teile zusammen machen ca. zwei Drittel Ihres Endpreises aus. Den dritten Teil nutzen wir für die Energiebeschaffung, den Vertrieb und zur Deckung unserer Kosten.

    Zusammensetzung des Strompreises im Produkt TEAG.Strom extra in 99326 Stadtilm
    TEAG

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  • Warum sind die Strompreise bei der TEAG regional unterschiedlich?

    Das deutschlandweit sehr heterogene Strompreisniveau ergibt sich durch regional unterschiedlich berechnete Netzentgelte, diese werden von dem örtlichen Netzbetreiber auf Basis notwendiger Ausbau- und Stabilisierungsmaßnahmen kalkuliert. Neben den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung und Vermarktung von Strom sind der Stromtransport und der damit verbundene Betrieb der Netze sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben die entscheidenden Bausteine für den Haushaltsstrompreis.

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  • Wie viel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

    Seit 01.01.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.

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  • Wie setzt sich der Erdgaspreis zusammen?

    Ihr Erdgaspreis besteht aus drei Teilen. Der Erste umfasst alle Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen. Der zweite Teil beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Energienetze, die wir an die Netz- bzw. Messstellenbetreiber weiterreichen. Der dritte Teil beinhaltet die Kosten für die Energiebeschaffung und den Vertrieb.

    Zusammensetzung Erdgaspreis im Produkt TEAG.Gas extra in 99326 Stadtilm
    TEAG

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  • Kann ich meine Rechnungen im EnergieBanking einsehen?

    Sie haben Einblick in Ihre Rechnungen der zurückliegenden 5 Jahre, diese können Sie sich als PDF herunterladen.

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  • Muss ich mich im Portal registrieren, um einen Zählerstand mitzuteilen?

    Nein, hier können Sie uns Ihren Zählerstand auch ohne Login übermitteln. Eine Registrierung im EnergieBanking lohnt sich aber darüber hinaus immer, da Sie so bequem und sicher Kontaktdaten, Bankdaten oder auch Ihre Abschläge ändern können.

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  • Wann benötige ich einen EnergieAusweis?

    Es ist gesetzliche Pflicht, den EnergieAusweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Es genügt nicht mehr den EnergieAusweis erst vorzuweisen, wenn ein potenzieller Käufer oder Mieter danach fragt. Der Energie-Effizienzstandard muss bereits in der Immobilienanzeige benannt werden.

    Kommt ein Kauf- oder Mietvertrag zustande, ist dem Käufer bzw. Mieter entweder das Original des EnergieAusweises oder eine Kopie davon auszuhändigen. Formal ist es völlig ausreichend, pro Gebäude nur ein Original des EnergieAusweises ausstellen zu lassen und davon, je nach Bedarf, Kopien anzufertigen.

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Kontakt

Bild: Eine Beraterin aus dem Kundenservice steht an ihrem Arbeitsplatz
TEAG

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Bild: Die TEAG ist Mitglied der MWA
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