Die Nettopreise beinhalten die Netznutzungsentgelte, das Entgelt für den Messstellenbetrieb, die Stromsteuer nach § 3 des Stromsteuergesetzes, die Konzessionsabgabe nach Maßgabe des § 4 Abs. 1 und 2 der Konzessionsabgabenverordnung sowie die Umlage nach § 60 Abs. 1 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, die Umlage nach § 26 des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes, die Umlage nach § 19 Abs. 2 der Stromnetzentgeltverordnung, die Umlage nach § 17 f Abs. 5 des Energiewirtschaftsgesetzes und die Umlage nach § 18 der Verordnung zu abschaltbaren Lasten.