TEAG EnergieAusweis: Ein Kunde füllt seinen Energieausweis manuell aus, um sich nach seinem Energieverbrauch zu informieren.
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EnergieAusweis

Den Energieverbrauch Ihres Hauses erfahren

Der EnergieAusweis verrät auf einen Blick den Energieverbrauch bzw. Energiebedarf Ihrer Immobilie und deckt die energetischen Mängel auf. Er zeigt ebenso, mit welchen sinnvollen Modernisierungsmaßnahmen Sie die Energiebilanz Ihres Gebäudes verbessern können.

Mit unseren EnergieAusweisen erfüllen Sie die gesetzlichen Standards bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie und erhalten zudem bessere Chancen auf dem Immobilienmarkt bei gutem Energiestandard Ihres Gebäudes.

Unsere Angebote

  • EnergieAusweis-Bedarf

    Bedarfsausweis für Wohngebäude

    • inklusive Registrierungsnummer
    • Upload Ihres EnergieAusweis-PDFs bei der EnEV-Registrierstelle
    • Ausweis als Farbausdruck DIN A4
    • 15 Euro Preisvorteil für TEAG-Kunden

    Bruttopreis ab
    155 EUR 140 EUR

    Jetzt online bestellen

  • EnergieAusweis-Verbrauch

    Verbrauchsausweis für Wohngebäude

    • inklusive Registrierungsnummer
    • Upload Ihres EnergieAusweis-PDFs bei der EnEV-Registrierstelle
    • Ausweis als Farbausdruck DIN A4
    • 15 Euro Preisvorteil für TEAG-Kunden

    Bruttopreis ab
    109 EUR 94 EUR

    Jetzt online bestellen

  • EnergieAusweis-Verbrauch

    Verbrauchsausweis für Nichtwohngebäude

    • inklusive Registrierungsnummer
    • Upload Ihres EnergieAusweis-PDFs bei der EnEV-Registrierstelle
    • Ausweis als Farbausdruck DIN A4
    • 15 Euro Preisvorteil für TEAG-Kunden

    Bruttopreis ab
    109 EUR 94 EUR

    Jetzt online bestellen

Ihre Vorteile

  • Der TEAG-EnergieAusweis erfüllt die Anforderungen nach dem Gebäudeenergiegesetz (GEG)
  • Energie-Effizienzstandard Ihres Gebäudes auf einen Blick
  • Erfüllen der gesetzlichen Pflicht bei Verkauf oder Vermietung Ihrer Immobilie
  • Bessere Chancen auf dem Immobilienmarkt bei gutem Energiestandard Ihres Gebäudes
  • Sie erhalten umfassende Modernisierungstipps
  • 10 Jahre Gültigkeitsdauer
  • 100 Prozent Rechtsgültigkeit
Welcher EnergieAusweis ist der richtige für Sie? Egal ob Bedarfs- oder Verbrauchsausweis - die TEAG hat das richtige Angebot für Sie
TEAG

Häufig gefragt

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum EnergieAusweis zusammengetragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@teag.de.  

  • Allgemeine Fragen zum EnergieAusweis

    Was ist der EnergieAusweis und was steckt dahinter?

    Die aktuellen Richtlinien zum EnergieAusweis entstammen der Energieeinsparverordnung der Bundesregierung. Diese regelt die energetischen Anforderungen an Neubauten. Darüber hinaus gibt sie vor, in welcher energetischen Qualität ein Eigentümer, der sein Gebäude sanieren will, bestimmte Modernisierungsmaßnahmen auszuführen hat.

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  • Wann benötige ich einen EnergieAusweis?

    Es ist gesetzliche Pflicht, den EnergieAusweis bei Verkauf oder Vermietung einer Immobilie vorzulegen. Es genügt nicht mehr den EnergieAusweis erst vorzuweisen, wenn ein potenzieller Käufer oder Mieter danach fragt. Der Energie-Effizienzstandard muss bereits in der Immobilienanzeige benannt werden.

    Kommt ein Kauf- oder Mietvertrag zustande, ist dem Käufer bzw. Mieter entweder das Original des EnergieAusweises oder eine Kopie davon auszuhändigen. Formal ist es völlig ausreichend, pro Gebäude nur ein Original des EnergieAusweises ausstellen zu lassen und davon, je nach Bedarf, Kopien anzufertigen.

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  • Was sind Effizienzklassen?

    In den EnergieAusweisen für Wohngebäude werden sog. Effizienzklassen ausgestellt. Diese erleichtern es, den Effizienzstandard von Immobilien einzuschätzen. Effizienzklassen gibt es bereits für Elektrogeräte und Fahrzeuge. Die Skala reicht von „A+“ („energetisch sehr gut“) bis „H“ („energetisch sehr schlecht“).

    Bei EnergieAusweisen für Nicht-Wohngebäude wird nur der Kennwert dargestellt und es erfolgt keine Einteilung in Effizienzklassen.

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  • Wieso gehören Modernisierungsmaßnahmen zum EnergieAusweis?

    Durch die Energieeinsparverordnung erhalten Maßnahmen zur energetischen Verbesserung einen erhöhten Stellenwert. Aus diesem Grund werden keine Pauschalmaßnahmen, sondern individuelle Lösungen oder Lösungspakete benannt. Ein EnergieAusweis ohne Maßnahmen ist ungültig und der Aussteller macht sich strafbar.

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  • Was versteht man unter Sonderzonen und warum muss ich diese angeben?

    Weicht die Nutzung einiger Gebäudeteile eines Nichtwohngebäudes stark von der Hauptnutzung ab und hat diese aber einen nicht unerheblichen Einfluss auf den Energieverbrauch, dann sind diese Gebäudeteile als Sonderzonen auszuweisen. Hier ist die Angabe der Nutzungsform und der Quadratmeter erforderlich. Beispiel: Bürogebäude mit Ladengeschäft im EG: Hauptnutzung = Bürogebäude, Sonderzone = Ladengeschäft im EG.

    Warum? Beim EnergieAusweis für Nichtwohngebäude werden die Energieverbräuche mit Vergleichszahlen dargestellt. Diese basieren auf der jeweiligen Nutzungsform (z. B. Büro, Bäckerei, Schwimmbad etc.).

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  • Ich besitze thermische Solarkollektoren. Wie werden diese im EnergieAusweis berücksichtigt?

    Thermische Solarkollektoren haben keinen direkten Einfluss auf das Berechnungsverfahren. Allerdings sinkt durch thermische Kollektoren der Energieverbrauch des Gebäudes. Dadurch erhalten Sie einen besseren Mittelwert und letztendlich eine bessere Energiebilanz im Vergleich zu Objekten ohne thermische Solaranlagen.

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  • Warum wird bei Nichtwohngebäuden auch der Stromverbrauch abgefragt?

    Der Gesetzgeber möchte auch hier den Verbrauch transparenter gestalten, um eine Einsparung im Nichtwohngebäudesektor zu erreichen. Insbesondere im Gewerbebereich ist der Stromverbrauch teilweise höher als der Heizenergieverbrauch.

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  • Ich kann den Energieverbrauch für 3 Jahre angeben, aber ich habe in diesem Zeitraum meine Heizung umgebaut. Es gibt in der Zeit also zwei unterschiedliche Energieträger (z. B. Heizöl und Gas). Wie muss ich den Fragebogen ausfüllen?

    Geben Sie in diesem Fall ganz normal den Energieverbrauch der letzten drei aufeinanderfolgenden Abrechnungsperioden an. Kennzeichnen Sie jedoch zusätzlich den Zeitpunkt der Umstellung auf den anderen Energieträger/Heizung.

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  • Ich heize zusätzlich mit Holz. Muss dies im EnergieAusweis erfasst werden?

    Ja. In diesem Fall muss die verbrauchte Holzmenge für die gleichen drei Abrechnungsperioden mit angegeben werden. Wir rechnen diese dann in kWh um. Die errechnete Menge wird zur angegebenen Energiemenge addiert.

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  • Ich kann keine Angabe zur verbrauchten Warmwassermenge machen. Was für eine Pauschale nach Gesetzgeber wird dann angesetzt?

    Bei zentraler Warmwasserversorgung wird die Wohnfläche mit 32 multipliziert. Dadurch lässt sich der Gesamtwasserverbrauch in kWh/a nach Heizkostenverordnung ermitteln. Fällt dieser Wert zu hoch aus, kann auch eine Abgrenzung über 18 % des Gesamtenergieverbrauchs des Heizenergieverbrauchs inkl. Warmwasser vorgenommen werden.

    Bei dezentraler Warmwasserversorgung ohne Messwerte werden pauschal 20 kWh/(m²·a) in den Ausweis eingetragen um eine Vergleichbarkeit aller EnergieAusweise zu ermöglichen.

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  • Was bedeutet Erdgas H und Erdgas L? Welches habe ich?

    Beim Erdgas werden in Deutschland grundsätzlich zwei Gasgruppen unterschieden, die sich nach der Gasqualität richten.

    Erdgas der Gruppe H (H-Gas) stammt in der Regel aus Russland (oder anderen GUS-Staaten) bzw. aus Förderungen in der Nordsee. H-Gas verfügt über einen sehr hohen Brennwert. Dieser liegt in der Regel bei knapp unter bis knapp über 11 kWh/m³, kann aber im Extremfall auch bis zu 13 kWh/m³ betragen.

    Erdgas der Gruppe L (L-Gas) kommt hauptsächlich aus heimischen Förderquellen und hat einen erheblich geringeren Brennwert als H-Gas. Dieser liegt zum Teil deutlich unter 10 kWh/m³.

    Die Netzbereiche (Marktbereiche), die jeweils mit H- oder L-Gas versorgt werden, sind in Deutschland strikt getrennt.

    Welche Gruppe von Erdgas für Ihren Anschluss zutrifft, können Sie bei Ihrem zuständigen Energieversorger erfragen.

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  • Welcher EnergieAusweis ist für mich der Richtige?

    Benötige ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

  • Benötige ich den EnergieAusweis für Wohngebäude oder Nichtwohngebäude?

    EnergieAusweis für Wohngebäude
    Wohngebäude sind Gebäude, die nach ihrer Zweckbestimmung überwiegend dem Wohnen dienen, einschließlich Wohn-, Alten- und Pflegeheimen sowie ähnlichen Einrichtungen.

    EnergieAusweis für Nichtwohngebäude
    Für Gebäude, die sich hinsichtlich ihrer Nutzung und der gebäudetechnischen Ausstattung wesentlich von der Wohnnutzung unterscheiden, muss ein EnergieAusweis für Nichtwohngebäude erstellt werden.

    EnergieAusweise bei Mischgebäuden
    Wenn sich in der Immobilie Wohn- und Nichtwohnbereiche befinden, kann prinzipiell von folgender Trennung ausgegangen werden: Für den Wohnbereich wird ein EnergieAusweis für Wohngebäude notwendig, für den Gewerbebereich ist ein EnergieAusweis für Nichtwohngebäude zu erstellen. In diesem Fall sind also zwei EnergieAusweise nötig.

    Beträgt der Flächenanteil der Wohneinheit weniger als 10% von der Gesamtfläche, ist ein EnergieAusweis für Nichtwohngebäude ausreichend.

    Eine weitere Ausnahme stellt die wohnungsähnliche Nutzung dar (z. B. Praxisräume von Ärzten, Rechtsanwälten etc.). Diese können wie Wohnungen behandelt werden, sofern sich diese in Wohngebäuden befinden.

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  • Hilfe beim Ausfüllen des Auftrags

    Wie kann ich die EnergieAusweis der TEAG beauftragen?

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  • Wo und wie kann ich mich über den EnergieAusweis bei der TEAG informieren?

    Für Detailfragen zum Angebot „EnergieAusweis“ steht Ihnen ein Team von Energieexperten zur Verfügung:

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  • Wie lange ist der EnergieAusweis gültig?

    Der EnergieAusweis hat eine Gültigkeit von 10 Jahren.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie rechtssicher ist der EnergieAusweis der TEAG?

    Der von uns erstellte EnergieAusweis besitzt zu 100 % Rechtsgültigkeit.

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  • Ich kann keinen Energieverbrauch von drei aufeinanderfolgenden Jahren ermitteln. Wie kann ich dann einen EnergieAusweis erhalten?

    Die Angabe dieser Daten ist für die Erstellung einer Verbrauchsberechnung unerlässlich. Gegebenenfalls können Sie die Verbrauchsdaten bei Ihrem aktuellen Energieversorger oder Mieter anfragen.

    1. Sofern Sie TEAG-Kunde mit einem bestehenden Energieliefervertrag sind, stellen wir Ihnen die vorliegenden Verbrauchsdaten für die 3 zurückliegenden Jahre als Rechnungskopie zur Verfügung: Tel: 03641 8171111 oder Email: kundenservice@teag.de

    2. Sofern Sie einen TEAG-EnergieAusweis bestellt haben, aber kein oder nicht mehr TEAG-Kunde sind, so haben Sie die Möglichkeit Ihre Verbrauchsdaten bei Ihrem aktuellen Energielieferanten zu erfragen.

    3. Sollten Sie weder TEAG-Kunde mit einem bestehenden Energieliefervertrag sein und auch keine Bestellung eines TEAG-EnergieAusweises veranlasst haben, wenden Sie sich für Ihre Verbrauchsdaten bitte direkt an die Hotline des Netzbetreibers TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG unter Tel. 03641 63 1888 oder E-Mail: netzservice@thueringer-energienetze.com

    Wenn kein Energieverbrauch über die zurückliegenden 3 Jahre vorgelegt werden kann, muss der Energie-Ausweis auf Basis des Energiebedarfs erstellt werden.

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