gabort71/istockphoto.comGraue-Flecken-FörderprogrammBreitbandförderung des Bundes Startseite Kommunen & Stadtwerke Kommunen Kommunal aktuell Breitband Graue-Flecken-Förderprogramm Seite teilen: Externe LinksSeiten öffnen sich in einem neuen Fenster. teilentweetteilenmail Diese Breitbandförderung des Bundes können Kommunen und Landkreise in Anspruch nehmen, die bisher eine schlechte Internetversorgung haben. Darunter sind Gebiete zu verstehen, bei denen die Internetgeschwindigkeit unter 100 Megabit pro Sekunde liegt. Das Förderprogramm fokussiert sich auf Gebiete, in denen sich der Ausbau ohne finanzielle Unterstützung des Bundes nicht rentiert und ein Marktversagen festgestellt wird. Bisher lag die Förderschwelle bei unter 30 MBit/s. Das Fördervolumen beträgt 12 Mrd. Euro. Die Förderbedingungen 50 bis 70 Prozent der Kosten des Gigabitausbaus werden als Wirtschaftlichkeitslücken- oder Betreibermodell ausgezahlt. Ausgaben für externe Beratungs- und Planungsleistungen werden bis zu 100 Prozent finanziert. Die Bundesländer beteiligen sich ebenfalls an den Kosten des Gigabitausbaus, sodass die Finanzierung der Förderprojekte gesichert ist. In Thüringen ist die Thüringer Aufbaubank der Projektträger. Alle Anschlüsse, denen im Download weniger als 100 Mbit/s zuverlässig zur Verfügung stehen (sogenannte graue Flecken), sind förderfähig. Der Gigabit-Anschluss von Schulen, Krankenhäusern, Gewerbegebieten, Verkehrsknotenpunkte, Behörden sowie kleinen und mittleren Unternehmen könne auf Antrag sogar oberhalb der Förderschwelle von 100 GBit/s gefördert werden. Wer ist antragsberechtigt? Förderanträge zur Unterstützung des Gigabitausbaus können Kommunen, Landkreise, kommunale Zweckverbände, anderen kommunale Gebietskörperschaften sowie Unternehmen in ausschließlich öffentlicher Trägerschaft stellen. Ansprechpartner für Thüringer Kommunen: Thüringer Glasfasergesellschaft mbH Alfred-Hess-Straße 37 99094 Erfurt www.thueringer-glasfaser.de E-Mail: hallo@thueringer-glasfaser.de Telefon: 0361 60 206-70