Gemäß § 8 Abs. 2 LkSG haben Unternehmen eine Verfahrensordnung in Textform festzulegen. Sie muss öffentlich zugänglich sein. Mit der beigefügten Verfahrensordnung wird das Beschwerdeverfahren im TEAG-Konzern geregelt.
Für Hinweise im Sinne der Beschwerdeverfahrens nach LkSG stehen Ihnen folgende Kontaktmöglichkeiten zur Verfügung:
Post: TEAG Thüringer Energie AG
z.Hd. Menschenrechtsbeauftragter
Schwerborner Str. 30
99087 Erfurt
E-Mail: menschenrechtsbeauftragter@teag.de
Datenschutzhinweis: Wir, die TEAG Thüringer Energie AG, verarbeiten ggf. personenbezogene Daten im Rahmen der Entgegennahme und Bearbeitung von Beschwerden und Hinweisen im Rahmen des Beschwerdeverfahrens nach § 8 LkSG. Weitere Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzinformation.