Bis 2045 sollen alle Kommunen klimaneutral sein. Über kurz oder lang kommt daher kaum eine Kommune um eine Wärmeplanung herum. Seit 1. November 2022 wird sie vom Bundesumweltministerium (BMU) im Rahmen der Kommunalrichtlinie großzügig gefördert. Allerdings ist etwas Eile angeraten.
Viele Kommunen haben bereits erste Schritte unternommen, um verstärkt erneuerbare Energien zu nutzen, ob mit Photovoltaik auf kommunalen Dächern, innovativen Wärmekonzepten für ihre Liegenschaften oder Kooperationen mit örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften. Auch Gewerbe- und Industriebetriebe sowie Privathaushalte in den Gemeinden setzen vermehrt auf erneuerbare Energien, beispielsweise Wärmepumpen zur Nutzung von Umweltwärme.
Koordination gefragt
All das sind Mosaiksteine, die zur Verbesserung der Energiebilanz von Kommunen beitragen. Was bisher fehlt, ist ein konsistenter Plan, wie alle Akteure vor Ort, abgestimmt und zielorientiert, ihren Beitrag leisten können. Die kommunale Wärmeplanung, die jetzt massiv gefördert wird, soll diesen Prozess beschleunigen und die Koordinationslücke schließen.
Noch 2023 beantragen
Eile ist aber angesagt. Denn größere Kommunen (siehe S.2) haben keinen Anspruch auf Förderung mehr, sobald sie gesetzlich zur Wärmeplanung verpflichtet sind. Aber auch kleine Kommunen sollten in ihren Gremien möglichst bald eine Entscheidung zum Start einer kommunalen Wärmeplanung herbeiführen. Denn ob groß oder klein: Die erhöhten Fördersätze können nur noch in Anspruch genommen werden, wenn der Förderantrag bis spätestens zum 31.12.2023 gestellt ist.
Komfortable Förderung
Die „Impulsförderung für die kommunale Wärmeplanung“, geregelt im neu aufgenommenen Förderschwerpunkt 4.1.11 der novellierten Kommunalrichtlinie, sieht folgende Förderquoten vor:
- 90 Prozent Zuschuss für die förderfähigen Ausgaben, die bei der Wärmeplanung durch fachkundige Dienstleister anfallen
- 100-Prozent-Förderung für finanzschwache Kommunen
- Die Förderung kann ab sofort beantragt werden
Nach Ablauf der Impulsförderung Ende 2023 sinken die Förderquoten auf 60 Prozent, beziehungsweise 80 Prozent für finanzschwache Kommunen.
Was wird bezuschusst?
Bezuschusst werden die Ausgaben für fachkundige externe Dienstleister, die von der Kommune beauftragt werden für die Planerstellung, die Organisation und Durchführung der Beteiligung der lokalen Akteure, zudem eine begleitende Öffentlichkeitsarbeit.
Vier Schritte eines Wärmeplans
Die inhaltlichen Anforderungen an einen kommunalen Wärmeplan sind im „Technischen Annex zur Kommunalrichtlinie“ ausgeführt. Die vier Schritte beinhalten folgendes:
- Bestandsanalyse: Die beauftragten Fachleute erfassen alle Informationen zum Gebäudebestand auf dem Gemeindegebiet, zu den bisher eingesetzten Energien und dem daraus abgeleiteten CO2-Ausstoß. Erfasst wird zudem die Gas- und Wärmeinfrastruktur einschließlich einer räumlichen Darstellung.
- Potenzialanalyse: Sie ermittelt die Energieeinsparpotenziale und die lokalen Potenziale zum weiteren Einsatz erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme sowie dem Ausbau von Wärmenetzen.
- Zielszenarien: Auf dieser Basis entwerfen die Experten Zielszenarien, wie sich der künftige Wärmebedarf in der Kommune mit erneuerbaren Energien decken lässt. Dazu gehört eine räumliche Darstellung der Ziel-Versorgungsstruktur für 2040 mit dem Zwischenziel 2030.
- Handlungsstrategie: Aufgezeigt wird ein Transformationspfad für das Ziel Klimaneutralität des Gebäudebestandes 2040. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die prioritär angegangen werden sollen, sind konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten.