Menschen betrachten Häuser in einer Modellbausiedlung
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Förderung kommunale Wärmeplanung vorerst gestoppt

Die Förderung im Rahmen der Kommunalrichtlinie 4.1.11 „Kommunale Wärmeplanung“ ist mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes zum 1. Januar 2024 ausgelaufen. Dazu veröffentlichte das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) am 14. Dezember 2023 folgende Mitteilung: 

„Die Förderung von Wärmeplänen im Rahmen der Kommunalrichtlinie läuft mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 1. Januar 2024 zum Ende des Jahres 2023 aus. Das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB) arbeitet derzeit daran, einen Finanzierungsbeitrag des Bundes zur Wärmeplanung umzusetzen. Aufgrund der Antragspause ist aktuell eine Antragsstellung über das Portal easy-Online nicht möglich. Es erfolgt auch keine Annahme von Anträgen per Post oder E-Mail.“ 

Bereits am 4. Dezember 2023 trat ein Förderstopp ein. Dazu heißt es auf der Website des BMWK:   

„Mit der Urteilsverkündung hat das Bundesfinanzministerium eine sofortige Haushaltssperre verfügt, nach der aktuell keine neuen finanziellen Zusagen getätigt werden dürfen, die mit Zahlungen für die Jahre ab 2024 verbunden sind.  

Entsprechend kann derzeit keine Bewilligung von neuen Vorhaben sowie keine Gewährung eines förderunschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginns erfolgen.  Mit sofortiger Wirkung und bis auf Weiteres pausiert auch die Annahme von Anträgen.“  

Unklar ist bisher, ab welchem Zeitpunkt genau der Antragsstopp gilt. Offen ist zudem, ob Antragsteller noch zum Zuge kommen können, die sich auf das Ende der Antragsfrist für die höheren Förderquoten am 31. Dezember 2023 eingestellt hatten und von dem plötzlichen Antragsstopp überrascht wurden. 

Neue Förderung noch offen 

Das Bundeskabinett hat am 8. Januar 2024 ein Förderbudget für die Erstellung von Kommunalen Wärmeplänen in Höhe von 533 Mio. Euro verabschiedet. Die Fördermittel sollen über das Bundesbauministerium den Ländern zur Verfügung gestellt werden. Wie und wann sowie nach welchen Regeln die Länder die Unterstützung an die Kommunen weiterreichen, ist bisher noch offen.