TEAG Sanierungsfahrplan: Individuelle Sanierung für Ihr Haus.
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Sanierungsfahrplan

Individuelle Sanierung für Ihr Haus

Jeder Hausbesitzer stellt individuelle Anforderungen an die Zukunftsperspektive seines Hauses. Oft fehlt nur ein gesamter Überblick über die möglichen Maßnahmen, um die richtigen Entscheidungen für die nächsten Schritte zu planen. Mit dem individualisierten Sanierungsfahrplan (iSFP) bietet die TEAG genau dafür eine Lösung an.

Unser Angebot

  • Sanierungsfahrplan

    • Für Ein- und Zweifamilienhäuser
    • Ist-Analyse Ihres Gebäudes vor Ort
    • Unabhängige und qualifizierte Beratung
    • Umfangreicher Bericht mit Handlungsempfehlungen für Ihr Haus
    • hoher Förderanteil durch Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA)

    Bruttopreis ab
    845 EUR

    Jetzt online bestellen


Ihre Vorteile

  • Übersichtlicher Sanierungsfahrplan mit individuellen Maßnahmen für Ihr Haus
  • Aufzeigen von Energieeinsparungen und Investitionskosten
  • Der iSFP berechtigt zu einer 5% höheren Förderungen von Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung bei der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)*
  • der iSFP ermöglicht höhere förderfähige Ausgaben für BEG*

* Wenn ein individueller Sanierungsfahrplan für das betreffende Gebäude vorliegt, besteht eine höhere Zusatzförderung und höhere förderfähige Ausgaben. Grundlage der Förderung ist die Bundesförderungen für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG – EM). Weiterhin ist für die Förderung eine Durchführungsplanung und Baubetreuung notwendig, die von Energie-Effizienz-Experten und/oder Planungsbüro durchgeführt werden.

Rechenbeispiel

 Ein- und Zweifamilienhaus

 
   

 Beratungskosten

1.495 Euro

 Förderung BAFA

   650 Euro

 
 Ihr Eigenanteil


   845 Euro

 

So einfach geht's

TEAG Sanierungsfahrplan: Individuelle Sanierung für Ihr Haus.
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    E-Mailfoerdermittel@teag.de

Häufig gefragt

Wir haben für Sie die häufigsten Fragen und Antworten zum Sanierungsfahrplan zusammengetragen. Ihre Frage ist nicht dabei? Dann schicken Sie uns Ihre Frage an info@teag.de.

  • Allgemeine Fragen zum Sanierungsfahrplan

    Warum ist ein individueller Sanierungsfahrplan notwendig?

    Jedes Gebäude wurde nach den individuellen Bedürfnissen und Gegebenheiten der jeweiligen Eigentümer errichtet. Bedingt durch das Baujahr und evtl. durchgeführten Sanierungsmaßnahmen haben die Gebäude einen unterschiedlichen technischen Ausstattungsgrad und Energiebedarf. An Hand der bestehenden Gegebenheiten (Gebäudehülle und Analgentechnik) wird gemeinsam mit dem Eigentümer ein energetisches Sanierungskonzept entwickelt, das konkrete Maßnahmen zur Energieeinsparung vorschlägt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Für wen ist der individuelle Sanierungsfahrplan geeignet?

    Der Sanierungsfahrplan ist geeignet für Eigentümer von Wohngebäuden, die mindestens 10 Jahre alt sind - also Bestandsgebäude und keine Neubauobjekte.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie lang gilt der individuelle Sanierungsfahrplan?

    Nach Durchführung des individuellen Sanierungsfahrplan erhalten Sie die Unterlagen für den Bericht und die Umsetzungshilfen. Der Geltungsbereich für die Umsetzung der Maßnahmen beträgt 15 Jahre. Sie sind aber nicht verpflichtet die vorgeschlagenen Sanierungsmaßnehmen in diesem Zeitraum umzusetzen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wer beantragt die Förderungen bei dem BAFA?

    Unser Dienstleister beantragt bei dem BAFA die Kostenübernahme für die Förderung des individuellen Sanierungsfahrplan. Danach wird die Vertragsannahme von unserem Dienstleister an den potentiellen Kunden gesendet. Erst nach Bewilligung der Förderung durch das BAFA wird der individuelle Sanierungsfahrplan durchgeführt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Welche Berater dürfen einen individuellen Sanierungsfahrplan durchführen?

    Den Sanierungsfahrplan können nur Energieberater durchführen, die bei dem BAFA gelistet sind, d.h. der Energie- Effizienz-Experte (Energieberater) muss gegenüber dem BAFA einen Qualifizierungsnachweis erbringen und aktuell für die Durchführung des Sanierungsfahrplanes registriert sein. Dadurch wird gewährleistet, dass eine unabhängige und Gewerke neutrale Energieberatung durchgeführt wird. Die TEAG arbeitet hierbei mit der Firma delta GmbH aus Leipzig zusammen.

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  • Wird ein Vor-Ort-Termin für die Erstberatung durchgeführt?

    Ja, der Vor-Ort-Termin ist Bestandteil der Ist-Analyse und damit des Sanierungsfahrplanes. Vorteilhaft für den Vor-Ort-Termin ist die Bereitstellung von Unterlagen wie Grundrisse, Bauzeichnungen, Energieverbräuche usw., wenn vorhanden. Der Termin wir mit Ihnen abgestimmt.

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  • Was ist, wenn das BAFA eine Förderung des Sanierungsfahrplanes ablehnt?

    Bisher kam es noch nicht zu einer Ablehnung, wenn die Fördervoraussetzungen eingehalten wurden. Deshalb stellt unser Dienstleister den Antrag auf Förderung bei dem BAFA. Wenn dann keine Förderung möglich ist, können Sie von dem Vertrag zurücktreten oder es wird eine individuelle Lösung vereinbart.

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  • Bekomme ich eine Zusammenfassung der empfohlenen Sanierungsmaßnahmen?

    Ja, nach der vor Ort Beratung werden die Sanierungsempfehlungen ausgearbeitet und in Form eines ausführlichen Berichtes und Umsetzungshilfen mit möglichen Fördermöglichkeiten zugesandt. Der Bericht wird entsprechend den Vorgaben des Bundeswirtschaftsministeriums erstellt.

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  • An wen kann ich mich wenden, wenn ich Fragen zu meinem Sanierungsfahrplan (Bericht) habe?

    Nach Erhalt der Unterlagen (Bericht, Umsetzungshilfe und Verwendungsnachweiserklärung) haben sie die Möglichkeit eines Erläuterungsgespräches zu ihrem Sanierungsfahrplan. Wenden Sie sich bitte an ihren Energieberater, der die Unterlagen erstellt hat. Meist wird nur eine telefonische Beratung durchgeführt.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Werden Maßnahmen vorgeschlagen, die auch förderfähig sind?

    Das Ziel des Sanierungsfahrplanes ist es, ein energetisches Sanierungskonzept zu erstellen um einen Effizienz-Haus-Standard zu erreichen. Ob die Sanierung in Einzelschritten oder gleich komplett erfolgen soll, hängt von der Zielstellung des Kunden ab. Die empfohlenen Maßnahmen sind prinzipiell förderfähig.

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  • Was kann der Sanierungsfahrplan?

    Der Sanierungsfahrplan beinhaltet die Erfassung des aktuellen Gebäude- und Anlagenbestandes und schlägt Sanierungsmaßnahmen für Ihre Immobilie vor. Dabei ist es wichtig, genau zu definieren, welcher Effizienz-Haus-Standard für Ihre Immobilie angestrebt wird. Eine Fachplanung der einzelnen Maßnahmen ist nicht Gegenstand des Sanierungsfahrplanes. Außerdem muss bei der Umsetzung der vorgeschlagenen Sanierungsmaßnahmen ein Energie-Effizienz-Experte mit eingebunden werden, der unter Umständen auch die Baubegleitung übernehmen kann, die ebenfalls gefördert wird.

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  • Was bedeutet der 5%ige Förderbonus bei Vorhandensein eines individuellen Sanierungsfahrplans?

    Wenn ein Sanierungsfahrplan für das betreffende Wohnobjekt vorliegt, besteht die Möglichkeit der Zusatzförderung in Höhe von 5% für eine oder mehrere geplante Sanierungsmaßnahmen. Die Grundlage der Förderung ist die Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahmen (BEG-EM). Die 5%ige Zusatzförderung ist für die Gebäudehülle, Anlagentechnik und Heizungsoptimierung möglich. Weiterhin ist für die Zusatzförderung eine Durchführungsplanung und Baubetreuung notwendig, die von Energie-Effizienz-Experten und/oder Planungsbüros durchgeführt werden. Die Durchführungsplanung und Baubetreuung sind ebenfalls förderfähig und müssen vorher beantragt werden.

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  • Welche Vorteile bietet außerdem ein individueller Sanierungsfahrplan?

    Neben dem bereits erwähnten 5%igen Förderbonus für Maßnahmen nach der Bundesförderung für effiziente Gebäude – Einzelmaßnahmen (BEG-EM) berechtigt der individuelle Sanierungsfahrplanes für eine höhere förderfähige Summe für die jeweilige Bundesförderung für effiziente Gebäude - Einzelmaßnahme. Somit kann sich die förderfähige Summe unter Umständen sogar verdoppeln.

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  • Bietet die TEAG Sanierungsfahrpläne für denkmalgeschützte Gebäude an?

    Nein. Bei einem denkmalgeschützten Gebäude werden andere Anforderungen an den Sanierungsfahrplan gestellt. Oft muss ein Kompromiss zwischen denkmalpflegerischen Ansprüchen und Energieeffizienz gefunden werden. Dazu sind Absprachen mit der jeweiligen Denkmalbehörde notwendig.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie bestelle ich den Sanierungsfahrplan

    Wie kann ich den Sanierungsfahrplan der TEAG beauftragen?

    Die Beauftragung ist ganzjährig möglich. Der Auftrag kann ganz einfach online erteilt werden.

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  • Wo und wie kann ich mich über den Sanierungsfahrplan bei der TEAG informieren?

    Für Detailfragen zum Angebot „Sanierungsfahrplan“ steht Ihnen ein Team von Energieexperten zur Verfügung:

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  • Kann ich den Sanierungsfahrplan mit anderen Dienstleistungen kombinieren?

    Ja, das ist sogar sehr sinnvoll. Im Zusammenhang mit der Untersuchung Ihres Gebäudes kann auch eine Thermografie weitere aufschlussreiche Hinweise geben. Mit dem Ergebnisbericht ist auch die Beauftragung des FördermittelService für zusätzliche staatliche und kommunale Fördergelder zu empfehlen.

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