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Mit unseren TEAG.Strom dynamic -Tarifen wird Ihr Stromverbrauch dynamisch abgerechnet. Preisänderungen an der Börse werden 1:1 an Sie weitergegeben.
1Bis zu 100 Euro Preisvorteil (brutto) dank 6-monatiger Grundpreisfreiheit. Diese wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.
2Es besteht eine Nettopreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Diese umfasst alle bei Vertragsschluss berücksichtigten Preisbestandteile, mit Ausnahme der Umsatzsteuer; Änderungen bei der Umsatzsteuer sowie veränderte Kosten der TEAG infolge nach Vertragsschluss neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich oder hoheitlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt. Nach Ende der Laufzeit einer vereinbarten Preisgarantie erfolgen Preisanpassungen nach den vertraglichen Regelungen.
3Die Energiepreisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes beschränkt; Änderungen bei Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
4Die eingeschränkte Preisgarantie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes, auf die Netzentgelte und auf die Kosten für Messung und des Messstellenbetrieb beschränkt; Änderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.
Rund 500.000 Kunden aus ganz Deutschland vertrauen auf die TEAG und sind von unserer Leistung überzeugt. Mit uns haben Sie einen sicheren Partner an Ihrer Seite. Umfassender Service und ein vielfältiges Angebot zeichnen uns aus. Werden Sie Teil unserer TEAG-Familie.
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Zusammen mit der Thüringer Netkom (TNK) bieten wir das Kombi-Angebot ThüringenHOCHzwei an. Mit zwei Thüringer Produkten: Internet der TNK zum Strom von TEAG sparen Sie bei Ihrem Stromtarif.
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Wie viel ist eigentlich „viel“? Häufig ist Verbrauchern nicht klar, ob sie mit ihrer eigenen Nutzung dem durchschnittlichen Stromverbrauch entsprechen. Folglich fällt es ihnen schwer einzuschätzen, ob Einsparpotenziale bestehen. Wir helfen Ihnen gern dabei, sich zu orientieren:
Ihr Stromverbrauch basiert auf mehreren Aspekten. Grundlegend ist die Personenanzahl: Je mehr Menschen in einem Haushalt leben, desto mehr Strom wird verbraucht. Allerdings sinkt gleichzeitig der Pro-Kopf-Verbrauch, da größere Gerätschaften wie ein Kühlschrank gemeinsam benutzt werden. Ähnliches gilt es bei der Wohn-Art zu berücksichtigen: Während Bewohner eines Einfamilienhauses beispielsweise die Außenbeleuchtung oder das Garagentor vollumfänglich zahlen, teilen sich Mehrparteienhäuser die entsprechenden Kosten.
Ebenso relevant für Ihren Stromverbrauch sind die Leistung und die tägliche Betriebsdauer Ihrer Haushaltsgeräte. Nicht zuletzt stellt sich die Frage nach der Warmwasserbereitung: Wird das Wasser mit Strom erhitzt, erhöht sich auch hier der Bedarf pro Kopf.
Liegen Sie selbst über oder unter dem durchschnittlichen Stromverbrauch? Anhand der nachfolgenden Tabelle können Sie Ihren eigenen Bedarf einordnen. Sollte Ihre Haushaltsgröße nicht abgebildet sein, können Sie sich an den Vergleichswerten des sogenannten Stromspiegels orientieren:
1 Person
1500 kWh
2 Personen
2500 kWh
3 Personen
3500 kWh
4 Personen
4250 kWh
Quelle: https://strom-report.de/stromverbrauch/
Die Höhe des Strompreises ist für viele Nutzer auf den ersten Blick undurchsichtig, denn dieser errechnet sich nicht nur aus dem Endpreis für den tatsächlich angefallenen Verbrauch. Oftmals ist nicht bekannt, dass mehrere Bestandteile eine Rolle spielen. Dabei können wir als Stromanbieter nur auf einen kleinen Teil Einfluss nehmen. Sobald sich ein Bestandteil ändert, kann es zu Schwankungen kommen.
Für Sie als Privatnutzer kommt es bei der Tarifauswahl auf den Grundpreis des Anbieters sowie die Kosten pro Kilowattstunde an. Der Grundpreis wird monatlich berechnet und enthält feststehende Beträge wie beispielsweise die Netznutzung, den Stromzähler und dessen Wartung. Ihr tatsächlicher Verbrauch wird mittels des Verbrauchspreises abgerechnet, der auch als Arbeitspreis bezeichnet wird. Hierin enthalten sind neben den Kosten pro Kilowattstunde Aspekte wie Beschaffungskosten, staatliche Steuern und Abgaben.
Ihre Energierechnung begleichen Sie mittels der monatlichen Abschlagszahlung. Bei Neukunden wird der fällige Betrag anhand des voraussichtlichen Jahresverbrauchs errechnet. Für Bestandskunden wird der Vorjahresverbrauch herangezogen. Insgesamt wird der Jahresverbrauch auf elf Abschlagszahlungen sowie eine Jahresendrechnung aufgeteilt.
Die nachfolgende Grafik zeigt Ihnen die Zusammensetzung des Strompreises in unserem Tarif TEAG.Strom extra am Beispiel eines Durchschnittshaushaltes mit einem Jahresverbrauch von 3.000 kWh in 99326 Stadtilm (Stand: 01. Januar 2025). Steuern und Abgaben sind staatlich festgelegt. Entgelte für Netzbetreiber und Messstellenbetreiber sind regulatorische Kosten. Wir als Ihr Energielieferant können lediglich auf den Bereich Vertrieb und Energiebeschaffung Einfluss nehmen.
Für Sie als Privatnutzer kommt es bei der Tarifauswahl auf den Grundpreis des Anbieters sowie die Kosten pro Kilowattstunde an. Der Grundpreis wird monatlich berechnet und enthält feststehende Beträge wie beispielsweise die Netznutzung, den Stromzähler und dessen Wartung. Ihr tatsächlicher Verbrauch wird mittels des Verbrauchspreises abgerechnet, der auch als Arbeitspreis bezeichnet wird. Hierin enthalten sind neben den Kosten pro Kilowattstunde Aspekte wie Beschaffungskosten, staatliche Steuern und Abgaben. Ihre Energierechnung begleichen Sie mittels der monatlichen Abschlagszahlung. Bei Neukunden wird der fällige Betrag anhand des voraussichtlichen Jahresverbrauchs errechnet. Für Bestandskunden wird der Vorjahresverbrauch herangezogen. Insgesamt wird der Jahresverbrauch auf elf Abschlagszahlungen sowie eine Jahresendrechnung aufgeteilt.
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Alle weiteren Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, insbesondere was Cookies sind und welche wir einsetzen, finden Sie ausführlich zudem in unserer Cookieerklärung.
Gibt es die EEG-Umlage noch?
Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 wird die EEG-Umlage auf null herabgesetzt und Ihnen als Gutschrift auf Ihrer TEAG-Rechnung dargestellt. Zum 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage aufgehoben und ist damit nicht mehr Bestandteil des Strompreises.
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Was bedeutet die Umlage aus dem KWK-Gesetz?
Das KWK-Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Die Betreiber solcher Anlagen erhalten für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlagen angeschlossen sind, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung in (KWK)-Anlagen nach dem KWK-Gesetz führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von (KWK)-Anlagen entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte KWK-Umlage neu ermittelt.
Wie viel Prozent des Strompreises entfallen auf Steuern und Abgaben?
Bei TEAG Thüringer Energie setzt sich der Strompreis in Thüringen im Durchschnitt aus 29 Prozent Steuern, Abgaben und Umlagen, 24 Prozent Netzentgelte inkl. Messstellenbetrieb und 47 Prozent für Vertriebs- und Beschaffungskosten zusammen.
Was ist die Stromsteuer und wer muss wie viel bezahlen?
Am 1. April 1999 trat das sogenannte "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Kraft, welches die Grundlage für die so genannte "Stromsteuer" bildet. Das Gesetz regelt die Erhebung der Stromsteuer (Stromsteuergesetz) und Änderungen des Energiesteuergesetzes sowie die entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen Steuersätze. Die Stromsteuer ist eine neue Verbrauchssteuer, die durch den Endabnehmer zu entrichten ist. Die Stromsteuer wird daher in der Regel durch den Stromversorger erhoben und zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Stromabrechnung separat ausgewiesen. Durch die Einführung der Stromsteuer sollen zum einen der Energieverbrauch gesenkt und zum anderen energiesparende sowie Ressourcen schonende und regenerative Energiequellen gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Einnahmen zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt dienen. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Ct/kWh. Diese wird durch alle Anbieter erhoben. Für bestimmte energieintensive Prozesse oder Verfahren kann die Stromsteuer auf Antrag reduziert oder ganz erlassen werden.
Wie viel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?
Seit 01.01.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.
Der Verbrauch in meiner Stromrechnung erscheint zu hoch. Welche Möglichkeiten der Prüfung habe ich? Ist mein Zähler defekt?
Als Erstes empfehlen wir Ihnen die Prüfung des Zählerstandes. Vergleichen Sie den Zählerstand auf Ihrer Energierechnung mit dem Zählerstand auf Ihrem Zähler. Ist dieser nicht korrekt angegeben, senden Sie uns bitte ein Foto des Zählers (gern auch per E-Mail an kundenservice@teag.de), auf dem Zählernummer, Zählerstand und Aufnahmedatum zu erkennen sind.
Können Sie ausschließen, dass ein falscher Zählerstand zur Abrechnung gelangte, besteht die Möglichkeit, den FI-Schalter im Sicherungskasten umzulegen. Schon nach einer kurzen „Nachlaufzeit“ sollte keine Verbrauchsmessung mehr stattfinden (Zähler steht still). Auch ein Elektroinstallationsunternehmen kann Ihnen beim Aufspüren von möglichen Ursachen helfen. Sind diese Prüfmittel erschöpft, kann eventuell nur eine Befundprüfung Klarheit bringen. Wird dabei festgestellt, dass der Zähler keine Mängel aufweist, entstehen Ihnen jedoch Kosten für die Befundprüfung.
Wurde ein Defekt ermittelt, werden selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Sobald uns das Prüfergebnis vorliegt und eine Korrektur der Energierechnung notwendig ist, werden wir diese vornehmen und Sie darüber informieren.
Wie setzt sich der Strompreis zusammen?
Ihr Strompreis besteht aus drei Teilen. Der Erste umfasst alle Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen. Der zweite Teil beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Energienetze, die wir an die Netz- bzw. Messstellenbetreiber weiterreichen. Die ersten beiden Teile zusammen machen ca. zwei Drittel Ihres Endpreises aus. Den dritten Teil nutzen wir für die Energiebeschaffung, den Vertrieb und zur Deckung unserer Kosten.
Welche Stromtarife gibt es bei der TEAG?
Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tarif-Vielfalt der TEAG interessieren. Schauen Sie gern auf unserem Tarif-Vergleichsrechner Strom vorbei. Übrigens, wir versorgen Sie auch gern mit Erdgas.
Welche Kosten beinhaltet der Grundpreis?
Der Grundpreis stellt den festen Teil der Rechnungskomponenten dar. Er lässt sich in die beiden Kostenblöcke Netznutzungsentgelte und Vertriebskosten unterteilen. Auf die Netznutzungsentgelte, welche uns vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, entfallen Kosten für den Ausbau, die Bereithaltung und Instandhaltung des Netzes, die Messeinrichtung, das Ablesen des Zählers und die Abrechnung gegenüber TEAG Thüringer Energie. Der Teil Vertriebskosten enthält Kosten für die Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Verbraucher und dem Kundenservice.
Warum sind die Strompreise bei der TEAG regional unterschiedlich?
Das deutschlandweit sehr heterogene Strompreisniveau ergibt sich durch regional unterschiedlich berechnete Netzentgelte, diese werden von dem örtlichen Netzbetreiber auf Basis notwendiger Ausbau- und Stabilisierungsmaßnahmen kalkuliert. Neben den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung und Vermarktung von Strom sind der Stromtransport und der damit verbundene Betrieb der Netze sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben die entscheidenden Bausteine für den Haushaltsstrompreis.
Was versteht man unter Spotmarktpreisen?
Stromversorger kaufen den Strom für ihre Kunden an der Börse. Die Strombörse EPEX Spot bedient dabei die Nachfrage für den kurzfristigen Bedarf. Versorger kaufen hier Strom mit nur einem Tag Vorlauf ein, wobei sich die Preise stündlich ändern können. Der jeweils geltende Preis wird als Spotmarktpreis bezeichnet. Als zuverlässiger Versorger beschafft die TEAG den größten Teil ihres Strombedarfs langfristig am sogenannten Terminmarkt, mitunter schon mehrere Jahre im Voraus. So können wir Schwankungen im Börsenpreis ausgleichen und müssen Preissteigerungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben.
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