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Informationen für Kunden

Donnerstag, 14. Februar 2019

Bild: Eine Frau steht vor einer Wand, über ihr viele Fragezeichen
carballo/Fotolia.com

Wichtige Informationen für Stromkunden

Kündigung des Bilanzkreisvertrages zwischen der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und der 50Hertz Transmission GmbH

Der regelzonenverantwortliche Übertragungsnetzbetreiber, die 50Hertz Transmission GmbH (50Hertz) aus Berlin, hat die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) darüber informiert, dass die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit Wirkung ab dem 01.02.2019, 0:00 Uhr, keinen Vertrag mehr mit 50Hertz hält, der für die Versorgung von BEV-Kunden mit Strom in der 50Hertz-Regelzone erforderlich ist (sog. Bilanzkreisvertrag).
In Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur hat die TEN deshalb die betroffenen BEV-Kunden mit Wirkung ab dem o. g. Zeitpunkt in die Grund-/ Ersatzversorgung zu übergeben.

Die zuständigen Grundversorger wurden entsprechend informiert. Somit ist die weitere Versorgung mit Strom für die Kunden ab dem 01.02.2019 durch den jeweiligen Grundversorger sichergestellt. Für die überwiegende Zahl der betroffenen Kunden ist die TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) der zuständige Grundversorger.

Die betroffenen Kunden werden darüber per Brief durch die TEN informiert.

Forderungen, welche betroffene Kunden gegenüber der BEV haben, sind ausschließlich direkt an BEV zu richten.

Jeder Kunde hat die Möglichkeit, bis zum 15.02.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.

Die TEN geht davon aus, dass sich auch die zuständigen Grundversorger mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen werden.

Wichtige Informationen für Gaskunden

Kündigung der Bilanzkreisverträge zwischen der BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH und der GASPOOL Balancing Services GmbH sowie NetConnect Germany GmbH & Co. KG

Die Marktgebietsverantwortlichen, GASPOOL Balancing Services GmbH (Gaspool) und NetConnect Germany GmbH & Co. KG (NCG), haben die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG (TEN) darüber informiert, dass die BEV Bayerische Energieversorgungsgesellschaft mbH mit Wirkung ab dem 01.02.2019, 6:00 Uhr, im Gaspool-Marktgebiet und mit Wirkung ab dem 02.02.2019, 6:00 Uhr, im NCG-Marktgebiet, keinen Vertrag mehr hält, der für die Versorgung von BEV-Kunden mit Gas in diesen Marktgebieten erforderlich ist (sog. Bilanzkreisvertrag).
In Erfüllung der geltenden gesetzlichen Bestimmungen und in Übereinstimmung mit den Vorgaben der Bundesnetzagentur hat die TEN deshalb die betroffenen BEV-Kunden mit Wirkung ab den v. g. Zeitpunkten in die Grund-/ Ersatzversorgung zu übergeben.

Die zuständigen Grundversorger wurden entsprechend informiert. Somit ist die weitere Versorgung mit Gas für die Kunden ab dem 01.02.2019 sowie 02.02.2019 durch den jeweiligen Grundversorger sichergestellt. Für die überwiegende Zahl der betroffenen Kunden ist die TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) der zuständige Grundversorger.

Die betroffenen Kunden werden darüber per Brief durch die TEN informiert.

Forderungen, welche betroffene Kunden gegenüber der BEV haben, sind ausschließlich direkt an BEV zu richten.

Jeder Kunde hat die Möglichkeit, bis zum 15.02.2019 den aktuellen Zählerstand mitzuteilen. Wird kein Zählerstand mitgeteilt, erfolgt eine rechnerische Ermittlung auf Basis einer Schätzung.

Die TEN geht davon aus, dass sich auch die zuständigen Grundversorger mit den betroffenen Kunden zeitnah in Verbindung setzen werden.