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Sicherstellung der Strom- und Erdgasversorgung

Mittwoch, 22. Dezember 2021

Sie haben in den letzten Tagen ggf. ein Schreiben von uns erhalten, dass Ihr Energielieferant die Versorgung mit Strom und/oder Erdgas aufgrund von Insolvenz oder Marktaustritt nicht mehr sicherstellen kann.

Nachfolgend werden wir die wichtigsten Fragen erläutern und bitten um Ihr Verständnis, dass wir nicht alle Anfragen zu diesem Thema sofort über unsere Kommunikationskanäle (Telefon, E-Mail, Brief, Fax) zeitnah beantworten können. Dies ist allein der hohen Anzahl an betroffenen Kunden aus den aktuellen Ereignissen geschuldet.

Aufgrund der aktuellen Situation an den Energiemärkten ist es in den letzten Wochen wiederholt zu Insolvenzen und erzwungenen Marktaustritten von Lieferanten gekommen. Dazu gehören insbesondere auch Schließungen von Strom- und/oder Gas-Bilanzkreisen durch die jeweiligen Bilanzkreiskoordinatoren, ohne die eine Weiterbelieferung über den bisherigen Lieferanten unmöglich wird.

Wichtig: Ihre Versorgung mit Strom und Erdgas ist gesichert!

Was bedeutet dies für Sie konkret:

  • Alle Kunden, deren Versorgung mit Strom und/oder Erdgas aufgrund der oben genannten Ereignisse durch den bisherigen Lieferanten nicht mehr sichergestellt werden kann, werden durch den zuständigen Netzbetreiber, in Ihrem Fall die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG, im Rahmen einer gesetzlichen Regelung, dem für Ihre Abnahmestelle zuständigen Grund- und Ersatzversorger übergeben, welcher die Energielieferung ab dem im Schreiben genannten Datum sichert.
  • Der Grund- und Ersatzversorger meldet sich zeitnah bei Ihnen und wird Ihnen die Bedingungen zur Versorgung übersenden.
  • Dies gilt auch für Kunden, die zu einem späteren Zeitpunkt zu einem von Insolvenz oder Marktaustritt betroffenen Lieferanten wechseln wollten.
  • Soweit Ihr bisheriger Energielieferant einen Wechsel zu einem anderen Lieferanten bereits bestätigt hat, bleibt dieser Lieferantenwechsel bestehen; die Grund- oder Ersatzversorgung endet zu diesem Termin automatisch.
  • Wir bitten Sie, uns zeitnah einen aktuellen Zählerstand, ausschließlich über unsere Online-Zählerstandsmeldung zu übermitteln. Damit können wir allen in diesem Verfahren beteiligen Lieferanten die Grundlage für eine ordentliche Rechnungsabgrenzung ermöglichen.

Fragen zu vertraglichen Regelungen, Rechnungslegung, Guthaben etc. aus dem bisherigen Vertragsverhältnis mit Ihrem bisherigen Energielieferanten kann auch ausschließlich dieser beantworten.