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Wegfall der EEG-Umlage für TEAG-Stromkunden

Freitag, 22. April 2022

Die Energiepreise auf den Großhandelsmärkten sind zuletzt extrem gestiegen. Viele Unternehmen sowie Verbraucherinnen und Verbraucher sehen sich daher auch steigenden Strompreisen ausgesetzt.

Neben den Kosten für die Beschaffung und den Vertrieb fließen in die Stromkosten der Letztverbraucher auch die sog. staatlich veranlassten Kostenbestandteile ein. Die EEG-Umlage ist schon seit vielen Jahren ein Bestandteil dieser Kosten. Seit Beginn des Jahres 2022 beträgt diese 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto).

Vor diesem Hintergrund soll mit dem geplanten „Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher“ eine Entlastung von Letztverbrauchern bei den Stromkosten erreicht werden. Nach diesem aktuell noch nicht beschlossenen Gesetz, soll die EEG-Umlage mit Wirkung vom 1. Juli 2022 – zunächst befristet bis zum 31. Dezember 2022 – auf null herabgesetzt werden.

Was ist die EEG-Umlage?
Vereinfacht gesagt, wird mit der EEG-Umlage seit Jahren der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert.
Für 2022 beträgt diese 3,723 ct/kWh netto. In Ihrem Strompreis ist die EEG-Umlage enthalten. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher*innen die EEG-Umlage bezahlen. Es gibt für spezielle industrielle Großverbraucher Sonderregelungen.

Wie wird die Senkung weitergegeben?
Das Wichtigste vorab: Sie als Kunde müssen nichts tun. Die TEAG kümmert sich um alles.
Der aktuelle Gesetzentwurf sieht vor, dass vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 die EEG-Umlage auf null ct/kWh herabgesetzt wird. Daraufhin senkt TEAG den Verbrauchspreis der Grund- und Ersatzversorgung zum 1.7.2022 um 3,723 ct/kWh netto (4,43 ct/kWh brutto). Alle Produktkunden der TEAG erhalten die Senkung im vollen Umfang als Gutschrift auf Ihrer Rechnung. Sie finden die Verbrauchspreissenkung dort als „EEG Entlastung 2022“ wieder.

Wie wirkt sich die Senkung auf Ihre Energiekosten aus?
Die Höhe der Einsparung hängt von Ihrem Stromverbrauch vom 1.7.2022 bis 31.12.2022 ab.

Beispiel - Einsparung bei einem Verbrauch für ein halbes Jahr:

 1.000 kWh  1.500 kWh  2.000 kWh  Bemerkung

 37,23 EUR

 55,85 EUR

 74,46 EUR

 Nettopreis

 44,30 EUR

 66,46 EUR

 88,61 EUR

 Bruttopreis


 

Müssen Sie Ihren Zählerstand zum 1.7. bzw. 31.12.2022 melden?
Nein. Es ist nicht erforderlich, uns Ihren Zählerstand mitzuteilen. Wir errechnen diesen maschinell auf Basis Ihres bisherigen Verbrauchs. Sie möchten uns Ihren Zählerstand übermitteln? Bitte nutzen Sie dazu unser Online-Kundenportal unter energiebanking.thueringerenergie.de.

Was passiert nach dem Dezember 2022?
Die Absenkung ist nach aktuellem Gesetzentwurf bis 31.12.2022 befristet. Aktuell plant die Bundesregierung die EEG-Umlage ab 2023 komplett abzuschaffen. Die TEAG wir dies natürlich bei der Kalkulation der Preise berücksichtigen und Sie bei Veränderungen – wie bisher auch – 6 Wochen vor einer Preisanpassung per Brief informieren.