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Ablauf der Förderung von EEG-Anlagen

Freitag, 26. Juni 2020

Die gesetzliche Förderung nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) läuft zum 31. Dezember 2020 aus. Betroffen sind alle Anlagen mit einem Inbetriebnahme-Datum vor dem 1. Januar 2001. Mit dem Ende dieser Förderung endet für die TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG als Netzbetreiber die gesetzliche Verpflichtung, den erzeugten und eingespeisten Strom zu vergüten. Was das für Anlagenbetreiber bedeutet – ein Überblick:

Betreiber können ihre Anlage auch nach dem Förderende weiterhin am Anschlusspunkt betreiben. Hierfür gibt es vier Varianten:

  • Direktvermarktung: Der eingespeiste Strom kann an einen Händler verkauft werden. In diesem Fall ist der Umbau der aktuellen Messeinrichtung erforderlich.
  • Überschussstromeinspeisung: Der erzeugte Strom wird teilweise vom Anlagenbetreiber selbst verbraucht. Der restliche Strom wird ins Netz eingespeist.
  • Eigenverbrauch: Die Anlage kann durch Einbau einer technischen Einrichtung vollständig auf Eigenverbrauch umgebaut werden.
  • Stilllegung: Diese ist im Marktstammdatenregister zu registrieren und der TEN Thüringer Energienetze als Netzbetreiber anzuzeigen.

Wenn keine der Varianten in Frage kommt, muss die Anlage nach § 4 der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom Netz getrennt werden. Weiterführende Informationen zum Förderende und der Umsetzung der genannten Varianten sind auf der Website der TEN zu finden.