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Erfolg gegen unerlaubte Telefonakquise

Dienstag, 10. März 2015

Erfurt. (10.3.2015) Die TEAG Thüringer Energie AG hat in der Vergangenheit vermehrt Beschwerden ihrer Kunden erhalten, die von der Energy2day GmbH ohne ihre Zustimmung zum Teil mehrfach telefonisch zu Fragen des Stromlieferantenwechsels kontaktiert wurden. Dies ist nach dem Gesetz verboten.

Die TEAG hat die Energy2day GmbH daraufhin wettbewerbsrechtlich abgemahnt und schließlich auf Unterlassung verklagt. Im gerichtlichen Verfahren hat die Energy2day GmbH schließlich anerkannt, dass die ungefragte Kontaktaufnahme mit Kunden zu Wettbewerbszwecken unrechtmäßig ist und sich durch Urteil verpflichtet, dies künftig zu unterlassen.

Die TEAG begrüßt den damit verbundenen Schutz ihrer Kunden und sieht sich dadurch in ihrer Ansicht bestätigt, dass ein fairer Wettbewerb nur durch die Einhaltung der rechtlichen Bestimmungen durch alle Wettbewerber funktionieren kann. Die Energy2day GmbH vertreibt unter anderem in Thüringen Strom auch unter der Marke „SorglosStrom“.

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Martin Schreiber
Pressesprecher der TEAG

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