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ThüringenGas.vorkasse

Für Selbstentscheider.

Volle Kostenkontrolle mit ThüringenGas.vorkasse – transparent, autonom, kontrolliert.

Autonom und transparent

  • Bild: Goldschmiede in ihrer Werkstatt
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    ThüringenGas.vorkasse auf einen Blick

    • 12 Monate Erstlaufzeit
    • keine monatlichen Abschlagszahlungen
    • Nutzung eines Vorkassezählers

    Entscheiden Sie selbst, zu welchem Zeitpunkt Ihr Vorkassezähler mit einem individuellen Guthaben aufgeladen wird. Somit haben Sie Ihre Erdgaskosten Ihres Unternehmens stets im Blick und Ihren Verbrauch unter Kontrolle.
    Mit unserem ThüringenGas.vorkasse.

So funktionieren die Vorkasse-Tarife der TEAG

Erfahren Sie im Video, wie Sie von unseren Tarifen ThüringenStrom.vorkasse und ThüringenGas.vorkasse profitieren können.

Weitere Tarifdetails

Verfügbarkeit

Unser Tarif ThüringenGas.vorkasse wird ausschließlich im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG angeboten. Für die Nutzung dieses Tarifs muss ein gesonderter Vorkassezähler eingebaut werden. Die technischen Voraussetzungen dafür werden vorab von uns geprüft. Unsere Ansprechpartner im Kundenservice stehen Ihnen bei Fragen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns von Montag bis Freitag unter der Rufnummer 03641 – 8171112.

Weiterführende Informationen können Sie auch unserem Flyer zum Tarif entnehmen:

Kundenservice

Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung.

Laufzeit

Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Tarif hat eine Erstlaufzeit von 12 Monaten. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

Abrechnung/Bezahlung

Sie zahlen Ihren Geldbetrag auf unser Konto ein oder nutzen Barzahlen im Einzelhandel. Der Mindestaufladebetrag liegt bei 50 Euro. Nach Zahlungseingang erhalten Sie umgehend einen Zahlencode per SMS. Ihre Mobilfunknummer wird für die Mitteilung des Zahlencodes daher zwingend benötigt. Den Zahlencode geben Sie über das Bedienfeld am Vorkassezähler ein und können anschließend Erdgas nutzen.

Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung anhand derer Ihr Verbrauch über das Jahr gegen die geleisteten Aufladungen gerechnet wird. Die Abrechnung erfolgt in Preisstufen. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas

Preise

ThüringenGas.vorkasse Nettopreis 1) Bruttopreis 2)
Stufe 1 Verbrauchspreis 13,74 ct/kWh 16,35 ct/kWh
Grundpreis 140,04 EUR/Jahr 166,65 EUR/Jahr
Stufe 2 Verbrauchspreis 13,07 ct/kWh 15,55 ct/kWh
Grundpreis 199,04 EUR/Jahr 236,86 EUR/Jahr
Stufe 3 Verbrauchspreis 12,94 ct/kWh 15,40 ct/kWh
Grundpreis 477,04 EUR/Jahr 567,68 EUR/Jahr
Stufe 4 Verbrauchspreis 12,90 ct/kWh 15,35 ct/kWh
Grundpreis 677,04 EUR/Jahr 805,68 EUR/Jahr

Preisstand: 01. April 2024

  • Stufendetailinformationen
    Die Abrechnung erfolgt über 4 Preisstufen. Dabei wird automatisch der Preis abgerechnet, der dem jeweiligen Jahresverbrauch entspricht.

    Stufe 1

    Jahresverbrauch bis 10.000 kWh

    Stufe 2

    Jahresverbrauch ab 10.001 kWh bis 100.000 kWh

    Stufe 3

    Jahresverbrauch ab 100.001 kWh bis 500.000 kWh

    Stufe 4

    Jahresverbrauch ab 500.001 kWh

  • 1)

    Der Nettopreis beinhaltet Netzentgelte, Entgelte für Messstellenbetrieb, Energiesteuer, Konzessionsabgaben, sowie Kosten für die Beschaffung der nach dem BEHG abzugebenden Zertifikate für Brennstoffemissionen.

  • 2)

    Rundungsdifferenzen können auftreten.

Rechtliche Grundlagen

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Als Ihr Energielieferant sind uns Transparenz und offene Kommunikation sehr wichtig. Kleingedrucktes wird bei der TEAG Thüringer Energie extra großgeschrieben. Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information finden Sie deshalb nachfolgend als Download.

Downloads

Noch Fragen?

  • Wofür verwendet die TEAG das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat und welche Vorteile habe ich dadurch?

    Sobald Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen wir die Abbuchung der Abschlagszahlungen zu den Ihnen mitgeteilten Terminen vor. Außerdem wird der Rechnungsbetrag aus der Energierechnung abgebucht oder Guthaben umgehend erstattet.

    Die Vorteile der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates für Sie sind:

    • Den Weg zur Bank gespart
    • Kein umständliches Ausfüllen von Überweisungsbelegen (auch Papier gespart)
    • Kein Überwachen und ggf. Versäumen der Zahlungstermine
    • Keine unnötigen Gebühren aufgrund eines Zahlungsverzuges
    • Keine Gebühren bei Ausführung des Lastschrifteinzugsverfahrens
    • Kosten des Lastschrifteinzugsverfahrens trägt die TEAG Thüringer Energie AG
    • Rücklastschriften bis zu einer Frist von 8 Wochen (der Rückläufergrund spielt hier keine Rolle) möglich

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie viel Prozent des Erdgaspreises entfallen auf Steuern und Abgaben?

    Bei der TEAG Thüringer Energie setzt sich der Erdgaspreis im Durchschnitt aus 20 Prozent Steuern und Abgaben, 14 Prozent Netzentgelte inkl. Messstellenbetrieb und 66 Prozent für Vertriebs- und Beschaffungskosten (8 Prozent entfallen hiervon auf den CO2-Preis) zusammen.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie bildet sich der Erdgaspreis?

    Der Preis bildet sich aus zwei Kostenblöcken: staatlich verursachte Kosten und unternehmensbezogene Kosten. Letztere beinhalten:

    - Bezugskosten, d.h. die Kosten, die für die Beschaffung von Erdgas entstehen,
    - Netzkosten, d.h. die Kosten, die für die Verteilung und den Transport aufgewendet werden sowie Kosten für Instandhaltung, Wartung und den Aufbau des Netzes,
    - Vertriebskosten, d.h. die Kosten, die uns für Akquisition, Erreichbarkeit rund um die Uhr, Beratung, Verwaltung von Kundendaten und Abrechnung entstehen.

    Staatlich verursachte Energiekosten sind Steuern und Abgaben, in denen die Umsatzsteuer, Energiesteuer (unter anderem die Ökosteuer) und die Konzessionsabgabe enthalten sind. Die Konzessionsabgabe wird an Städte und Gemeinden in unserem Erdgasnetzgebiet abgeführt. In den Konzessionsgebieten gelten unterschiedliche Regelungen zur Zahlung.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie setzen sich die Netzentgelte zusammen und wie werden sie beim Erdgas abgerechnet?

    Die Netzentgelte setzen sich aus dem Arbeitspreis sowie den Entgelten für Messung, Messstellenbetrieb und einem Grundpreis zusammen. Auch für die Netzentgelte gibt es eine mengenbezogene Preisregelung.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle ohne registrierende Leistungsmessung?

    Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich durch die TEAG Thüringer Energie. Zu Beginn des ersten Lieferjahres teilt der Kunde der TEAG Thüringer Energie die Zählerstände kostenfrei mit.

    Die weitere Ablesung der Zählerstände erfolgt durch den Kunden kostenfrei als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

    Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei Nichtablesung der Zählerstände durch den Kunden die TEAG Thüringer Energie zur Schätzung der Zählerstände berechtigt ist.

    Auf der Basis der der TEAG Thüringer Energie vom Netzbetreiber übergebenen Jahresrechnung, werden die Zählerstände mit den Zählerständen der Selbstablesung abgeglichen und ggf. eine Korrekturrechnung erstellt. Es werden monatliche Abschlagsanforderungen erhoben.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle mit registrierender Leistungsmessung?

    Die vom Kunden bezogene Erdgasmenge wird für Abnahmestellen mit registrierender Leistungsmessung (RLM) monatlich nachträglich abgerechnet. Dabei erfolgt die Abrechnung auf Basis der vom örtlichen zuständigen Netzbetreiber übergebenen Messwerte.

    War diese Antwort hilfreich? Ja Nein

Immer für Sie da