Energetischer Quartiersumbau und Modernisierung in Thüringen mit PIQ - Projekte im Quartier der TEAG
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Geförderte Energieberatung

Sie möchten Ihre Liegenschaften auf den energetisch neuesten Stand bringen?
Sie suchen einen kompetenten Partner an Ihrer Seite?
Sie planen passgenaue Fördermittelprogramme zur energetischen Beratung und Sanierung zu nutzen?

Die Energieexperten der TEAG analysieren für Sie Energieeffizienzmaßnahmen und decken Fördermittelpotenziale mit Ihnen gemeinsam auf. Die TEAG möchte somit Ihren Beitrag zum Klimaschutz und somit gegen die unvermeidbaren Folgen des Klimawandels in Thüringen leisten. Die Beratung für Gemeinden, Zweckverbände und Landkreise kann bis zu 100% gefördert werden!

Förderprogramme für Kommunale Klimaschutzvorhaben in Thüringen

Förderprogramme für Kommunale Klimaschutzvorhaben in Thüringen
TEAG
  • Einstiegspaket: abgeleitete Einzelmaßnahmen bis max. 7.500 EUR - einmaliger Fördersatz: 7.500 EUR / Gemeinde
  • Treibhausgasminderungs-Konzepte: Die Ausgaben für ein integriertes Quartierskonzept werden bis zu 95 % gefördert - kumulierte Nutzung von KlimaInvest und KfW 432 (Energetische Stadtsanierung)
  • Kommunale Wärmeplanung: Erhöhte Förderquoten von bis zu 90 % und bis zu 100 % für finanzschwache Kommunen bei Antragsstellung bis 31.12.2023
  • Gebäudetechnische Investitionen: 60 bis 80 % förderfähig, jedoch Maßnahmen bis max. 80.000 EUR möglich
  • Kommunale Einstiegsberatung

    Mit der energetischen Erstberatung der TEAG erleichtern wir Ihrer Kommune den Einstieg und die Orientierung in künftige Klimaschutzvorhaben. Wir analysieren für Ihre ausgewählten Liegenschaften konkrete Energieeffizienzmaßnahmen und empfehlen passenden Fördermittelprogramme.

    Sie können zur Finanzierung unserer Einstiegsberatung sowie für die Umsetzung von energetischen Optimierungsmaßnahmen z. B. das zu 100% geförderte Einstiegspaket gemäß der „Richtlinie des Freistaats Thüringen zur Förderung von Klimaschutz- und Klimafolgenanpassungsmaßnahmen in Kommunen“ - nutzen.

    Wie kann meine Kommune von der energetischen Erstberatung der TEAG profitieren?

    • Übernahme der Antragsstellung bei den Fördermittelbanken
    • Analyse über Mengen und Kosten des gesamten Ist-Energieverbrauchs
    • Vorschlag von Energieeinsparmaßnahmen und der Einsatz erneuerbarer Energien, z.B. Dimensionierung Ihrer Photovoltaikanlage
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung der vorgeschlagenen Energieeinsparmaßnahmen
    • Fördermittelberatung z.B. für Ihre neue Heizung und Ihre LED-Beleuchtung
    • Bewertung des Gebäudes u.a. mit Wärmebildkamera, Temperatur- und zusätzlicher Stromverbrauchsmessung
    • von dem Know-how anderer Kommunen partizipieren und langfristig Energiekosten senken

    Wir haben Ihr Interesse geweckt? Sprechen Sie uns gerne an.

    Download:

  • Energetischer Quartiersumbau

    Mit unseren Quartierslösungen motivieren wir Kommunen und Landkreise, Energie einzusparen, Kosten zu senken und langfristig für attraktiven Wohnraum zu sorgen. Auch sollen Hemmnisse für den energetischen Quartiersumbau in Land und Stadt abgebaut und Kommunen von der Konzeption bis zur Umsetzung von Maßnahmen unterstützt werden.

    Grundlage für die Finanzierung der Integrierten Quartierskonzepte sind Fördermittel, die kumuliert von Fördermittelgeber KfW (Programm 432) und Thüringer Aufbaubank (Thüringer KlimaInvest) in Höhe von bis zu 95 % möglich sind.

    Welche Förderung kann ich für den Energetischen Quartiersumbau in Anspruch nehmen?

    TEAG-  Projekte im Quartier - Förderungsanteile
    TEAG

    * Für finanzschwache Kommunen verbleibt ein Eigentanteil von 5 Prozent.

    Was können Sie im Quartier im Rahmen der o. g. Fördermittelprogramme bewegen?

    • Energetische Sanierung von Bestandsgebäuden
    • dabei Maximierung des Anteils an Erneuerbare Energie (EE) in Strom- und Wärmeversorgung
    • Schaffung von Voraussetzungen für Elektromobilität, Planung von Park-und Verkehrsflächen
    • soziologische Planung sowie Raum- und Flächengestaltung

    Download:

  • Kommunale Wärmeplanung

    Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neben diesem Ziel ist im Klimaschutzgesetz auch die Vorbildrolle der Kommunen für eine Transformation zur Treibhausgasneutralität verankert. 

    Dem Gebäudesektor kommt zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.

    Ein Lösungsansatz zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor ist die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteuren vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.

    Sie werden bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein gelassen und erhalten großzügige Förderungen.

    Welche Förderungen kann eine Thüringer Kommune in Anspruch nehmen?

    Die Förderung für die Kommunale Wärmeplanung ist in der novellierten Kommunalrichtlinie beinhaltet und sieht folgende Förderquoten zunächst bis 31.12.2023 vor:

    • 90 Prozent Zuschuss für die förderfähigen Ausgaben bei der Wärmeplanung durch fachkundige Dienstleister
    • 100-Prozent-Förderung für finanzschwache Kommunen

    Der 10%-ige Eigenanteil kann mittels der Förderung aus dem Thüringer Klimapakt finanziert werden. 

    Eile ist aber geboten. Kommunen haben keinen Anspruch auf die Förderung, sobald die Kommunale Wärmeplanung für sie zur gesetzlichen Pflicht wird. Das Bundesgesetz ist bereits in Planung.

    Wie läuft eine Kommunale Wärmeplanung im Einzelnen ab?

    Ihre Umsetzungsschritte gemeinsam mit der TEAG:

    • Erarbeitung eines Wärmeplans
    • Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Beteiligung aller betroffenen Akteure 
    • Verankerung des Wärmplans in der kommunalen Satzung
    • Koordination der Umsetzung

    Mit der kommunalen Wärmeplanung wird das Ziel verbunden, eine kosteneffiziente, versorgungssichere und klimafreundliche Wärmeversorgung zu verfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss als Erstes der sogenannte Wärmeplan erstellt werden.

    Vier Schritte eines Wärmeplans

    1. Bestandsanalyse
      Die beauftragten Fachleute erfassen alle Informationen zum Gebäudebestand auf dem Gemeindegebiet, zu den bisher eingesetzten Energien und dem daraus abgeleiteten CO2-Ausstoß. Erfasst wird zudem die Gas- und Wärmeinfrastruktur einschließlich einer räumlichen Darstellung.
    2. Potenzialanalyse
      Sie ermittelt die Energieeinsparpotenziale und die lokalen Potenziale zum weiteren Einsatz erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme sowie dem Ausbau von Wärmenetzen.
    3. Zielszenarien
      Auf dieser Basis entwerfen die Experten Zielszenarien, wie sich der künftige Wärmebedarf in der Kommune mit erneuerbaren Energien decken lässt. Dazu gehört eine räumliche Darstellung der Ziel-Versorgungsstruktur für 2040 mit dem Zwischenziel 2030.
    4. Handlungsstrategie
      Aufgezeigt wird ein Transformationspfad für das Ziel Klimaneutralität des Gebäudebestandes 2040. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die prioritär angegangen werden sollen, sind konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten.

     

    Mit Erfahrung bei der Planung und Umsetzung innovativer Wärmelösungen steht Ihnen die TEAG mit Ihren Töchtergesellschaften für die Kommunale Wärmeplanung zur Seite.

     

    Sie möchten mit uns die kommunale Wärmeplanung umsetzen? Sprechen Sie uns gerne an.

    Download:

  • Ihr Ansprechpartner

    Sie haben Fragen zur geförderten Energieberatung? Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

    Tobias Wurm - Ihr Ansprechpartner für geförderte Energieberatung der TEAG
    TEAG

    Tobias Wurm

    Leiter Dienstleistungen Individualkunden

    Tel0361 652-2019

    E-Mailenergieloesung@teag.de