Deutschland hat sich zum Ziel gesetzt, bis 2045 klimaneutral zu sein. Neben diesem Ziel ist im Klimaschutzgesetz auch die Vorbildrolle der Kommunen für eine Transformation zur Treibhausgasneutralität verankert.
Dem Gebäudesektor kommt zur Erreichung von Klimaschutzzielen eine besondere Bedeutung zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.
Ein Lösungsansatz zu mehr Energieeffizienz im Gebäudesektor ist die Kommunale Wärmeplanung. Diese entwickelt eine langfristige Strategie für die Wärmeversorgung einer Kommune und ist somit ein elementarer Baustein, um die Energiebilanz auf lokaler Ebene zu verbessern. Auf Grundlage der kommunalen Wärmeplanung können alle Akteuren vor Ort abgestimmt und zielorientiert ihren Beitrag zur Erreichung der Klimaschutzziele leisten.
Sie werden bei dieser wichtigen Aufgabe nicht allein gelassen und erhalten großzügige Förderungen.
Welche Förderungen kann eine Thüringer Kommune in Anspruch nehmen?
Die Förderung für die Kommunale Wärmeplanung ist in der novellierten Kommunalrichtlinie beinhaltet und sieht folgende Förderquoten zunächst bis 31.12.2023 vor:
- 90 Prozent Zuschuss für die förderfähigen Ausgaben bei der Wärmeplanung durch fachkundige Dienstleister
- 100-Prozent-Förderung für finanzschwache Kommunen
Der 10%-ige Eigenanteil kann mittels der Förderung aus dem Thüringer Klimapakt finanziert werden.
Eile ist aber geboten. Kommunen haben keinen Anspruch auf die Förderung, sobald die Kommunale Wärmeplanung für sie zur gesetzlichen Pflicht wird. Das Bundesgesetz ist bereits in Planung.
Wie läuft eine Kommunale Wärmeplanung im Einzelnen ab?
Ihre Umsetzungsschritte gemeinsam mit der TEAG:
- Erarbeitung eines Wärmeplans
- Öffentlichkeitsveranstaltungen mit Beteiligung aller betroffenen Akteure
- Verankerung des Wärmplans in der kommunalen Satzung
- Koordination der Umsetzung
Mit der kommunalen Wärmeplanung wird das Ziel verbunden, eine kosteneffiziente, versorgungssichere und klimafreundliche Wärmeversorgung zu verfolgen. Um dieses Ziel zu erreichen, muss als Erstes der sogenannte Wärmeplan erstellt werden.
Vier Schritte eines Wärmeplans
- Bestandsanalyse
Die beauftragten Fachleute erfassen alle Informationen zum Gebäudebestand auf dem Gemeindegebiet, zu den bisher eingesetzten Energien und dem daraus abgeleiteten CO2-Ausstoß. Erfasst wird zudem die Gas- und Wärmeinfrastruktur einschließlich einer räumlichen Darstellung.
- Potenzialanalyse
Sie ermittelt die Energieeinsparpotenziale und die lokalen Potenziale zum weiteren Einsatz erneuerbarer Energien, der Nutzung von Abwärme sowie dem Ausbau von Wärmenetzen.
- Zielszenarien
Auf dieser Basis entwerfen die Experten Zielszenarien, wie sich der künftige Wärmebedarf in der Kommune mit erneuerbaren Energien decken lässt. Dazu gehört eine räumliche Darstellung der Ziel-Versorgungsstruktur für 2040 mit dem Zwischenziel 2030.
- Handlungsstrategie
Aufgezeigt wird ein Transformationspfad für das Ziel Klimaneutralität des Gebäudebestandes 2040. Für zwei bis drei Fokusgebiete, die prioritär angegangen werden sollen, sind konkrete, räumlich verortete Umsetzungspläne zu erarbeiten.
Mit Erfahrung bei der Planung und Umsetzung innovativer Wärmelösungen steht Ihnen die TEAG mit Ihren Töchtergesellschaften für die Kommunale Wärmeplanung zur Seite.
Sie möchten mit uns die kommunale Wärmeplanung umsetzen? Sprechen Sie uns gerne an.
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