Bild: Radfahrer auf einer Straße
Evi Ludwig/trurnit

Kommunale Mobilitätswende

Kommunen können für die Mobilitätswende vor Ort folgende Förderprogramme zugreifen. 

Ladeinfrastruktur

Das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr läuft noch bis 2025. Förderfähig sind Normalladepunkte bis 22 kW sowie Schnellladepunkte mit einer Leistung von mehr als 22 k ausschließlich zum Laden mit Gleichstrom (DC). Auch die Kosten für dazugehörige Netzanschlüsse sowie Kombinationen aus Netzanschluss und Pufferspeicher sind förderfähig. Der Fördersatz beträgt 60 Prozent, maximal 2.500 Euro pro Normalladepunkt. Für Schnellladepunkte gibt es bis zu 20.000 Euro, für den Netzanschluss ebenfalls 60 Prozent, maximal 10.000 Euro.

Fahrradinfrastruktur 

Auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in und um Kommunen gibt es Fördergelder. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fördert Maßnahmen zum Ausbau und zur Verbesserung der Radverkehrsnetze. Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent, für finanzschwache Gemeinden sind es 90 Prozent. Investitionen in die Verbesserung der Radinfrastruktur werden auch im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums  gefördert.

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