Kommunen können für die Mobilitätswende vor Ort auf verschiedene Förderprogramme zugreifen. Ein Überblick.
Die Fördermittel für die kommunale Mobilitätswende sind vielfältig, aber auf verschiedene Programme verteilt. Folgender Wegweiser zeigt, wo und wofür welche Förderung zu finden ist.
Fuhrparkumstellung
Da Kommunen den Umweltbonus des Bundes für Elektrofahrzeuge nicht in Anspruch nehmen können, sind sie beim Umstieg auf Elektromobilität auf das Förderprogramm E-Mobil Invest des Landes Thüringen angewiesen.
Ladeinfrastruktur
Die Antragsfristen für das Förderprogramm „Öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur für Elektrofahrzeuge in Deutschland“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr sind abgelaufen. Mit einer Neuauflage ist erst im 2. Halbjahr 2022 zu rechnen. Auch hier kann auf E-Mobil Invest zurückgegriffen werden. Darüber hinaus fördert der Bund „Nicht öffentlich zugängliche Ladestationen für Elektrofahrzeuge – Unternehmen und Kommunen“. Förderfähig sind Ladestationen bis 22 kW einschließlich Netzanschluss. Der Fördersatz beträgt 70 Prozent, maximal 900 Euro pro Ladepunkt. Im Rahmen des KfW-Programms „Energetische Stadtsanierung – Quartiersversorgung“ wird auch die Schaffung von Parkraum für Ladesäulen gefördert.
Fahrradinfrastruktur
Auch für Maßnahmen zur Verbesserung des Radverkehrs in und um Kommunen gibt es Fördergelder. Das Sonderprogramm „Stadt und Land“ des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr fördert Maßnahmen zum Ausbau und zur Verbesserung der Radverkehrsnetze. Der Regelfördersatz beträgt 75 Prozent, für finanzschwache Gemeinden sind es 90 Prozent. Investitionen in die Verbesserung der Radinfrastruktur werden auch im Rahmen der Kommunalrichtlinie des Bundesumweltministeriums sowie durch das Land Thüringen gefördert.
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