Bild: Landwirtschaftliches Gebäude mit Photovoltaikanlage
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Vorbildfunktion der Kommunen

Das Gebäudeenergiegesetz überträgt den Kommunen eine Vorbildfunktion in Sachen Energieeffizienz. 

Das GEG hebt die Vorbildfunktion der Kommunen noch einmal explizit hervor. Neu ist, dass das GEG den Kommunen den Auftrag erteilt, ihre Bürger auch darüber zu informieren, wie sie ihrer Vorbildfunktion in Sachen Energieeffizienz nachkommen. Das sollte also bei künftigen Gebäudebau- und Sanierungsprojekten immer gleich mitbedacht werden. Hier gibt es sicher noch einigen Nachholbedarf. 

§ 4 GEG Vorbildfunktion der öffentlichen Hand

  • (1) Einem Nichtwohngebäude, das sich im Eigentum der öffentlichen Hand befindet und von einer Behörde genutzt wird, kommt eine Vorbildfunktion zu. 
  • (2) Die öffentliche Hand informiert über die Erfüllung der Vorbildfunktion im Internet. 

Ganz praktisch wird sich die Vorbildfunktion der Kommunen in Kürze geltend machen. Die EU-Kommission hat im Dezember 2021 eine neue, verschärfte EU-Gebäuderichtlinie im Rahmen ihres Programms „Fit for 55“ vorgelegt. Sie wird in Kürze verabschiedet. Danach müssen kommunale Gebäude bereits 2027 mindestens die Energieeffizienz-Klasse F erreichen – also drei Jahre früher als Privatgebäude. Viele öffentliche Gebäude sind bisher kaum energetisch saniert und liegen mit ihrem Energiebedarf gerade im Bereich G.