Bild: Freiflächen-Sonnenkollektoren bei Sonnenaufgang
SergiyMolchenko/istockphoto.com

Der gesetzliche Fahrplan zur Klimaneutralität 2045

Mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zur teilweisen Verfassungswidrigkeit des Klimaschutzgesetzes von 2019 erhält Klimaschutz in Deutschland eine neue Qualität: Das Recht auf den Schutz des Klimas ist jetzt einklagbar festgeschrieben im Klimaschutzgesetz 2021. Klimaneutralität muss bis 2045 erreicht sein. 

Politik kann zum Handeln gezwungen werden

Die Maßnahmen zur Senkung der Treibhaus-Emissionen unterliegen seit dem Urteil des höchsten deutschen Gerichts vom 24. März 2021 nur noch in einem vorgegebenen Rahmen dem politischen Kalkül der Parteien. Sollte die Politik den verfassungsrechtlichen Vorgaben nicht oder nicht im gebotenen Maß nachkommen, kann sie gerichtlich zum Handeln gezwungen werden. Die folgenden Meilensteine sind verbindlich einzuhaltende Vorgaben, die im Klimaschutzgesetz 2021 verankert wurden. Es trat am 31. August 2021 in Kraft. 

Die Klimaziele in der Übersicht

Die verschärften Klimaziele enthalten Minderungsvorgaben für alle Wirtschaftssektoren. Für Kommunen sind insbesondere die Vorgaben für den Gebäudebestand wichtig, aber auch die für den Verkehrssektor. Sie sollten sich bei ihren Planungen an den folgenden Meilensteinen orientieren: 

  • Bis 2030 muss Deutschland seine CO2-Emissionen um mindestens 65 Prozent senken – bisher waren es nur 55 Prozent. 
  • Bis 2040 ist als Zwischenziel ein Minus von 88 Prozent zwingend zu erreichen. 
  • Bis 2045 ist Klimaneutralität gesetzlich vorgeschrieben zu erreichen. Das entspricht einem Gleichgewicht zwischen unvermeidlichen CO2-Emissionen und dem natürlichen Abbau von CO2 durch sogenannte „natürliche Senken“ wie Wälder und Moore. 
  • Ab 2022 überprüft ein Expertenrat alle zwei Jahre, ob die bisherigen Maßnahmen zur Treibhausgas-Minderung ausreichen, um die jeweiligen Etappenziele zu erreichen. Drohen sie verfehlt zu werden, ist der Gesetzgeber verpflichtet nachzusteuern. 
  • Ab 2023 werden die jeweiligen Minderungsziele bis 2030 für die Sektoren jährlich angehoben und die jährlichen Minderungsziele für 2031 bis 2040 gesetzlich festgelegt. 
  • Ab 2024 werden die jährlichen Sektor-Minderungsziele für die Jahre 2031 bis 2040 festgelegt, spätestens ab 2034 die für die letzte Etappe von 2041 bis 2045.