Bild: Widkraftanlagen
Windkraft Thüringen

Frischer Wind für kommunale Kassen

Projektentwickler können und sollen betroffene Kommunen an den Erträgen ihrer PV-Freiflächenanlagen und Windräder beteiligen. So will es das neue EEG 2023. Es geht um durchaus stattliche Beträge. Das soll zur besseren Akzeptanz der Bürger vor Ort beitragen und dem Ausbau der Windkraft an Land neuen Schwung verleihen.

Windkraft muss ausgebaut werden

Die Windkraft an Land und PV sind ein wichtiger Baustein der Energiewende. Wenn das verbindlich beschlossene nationale Klimaziel eines Ökostromanteils von 65 Prozent an der Stromerzeugung bis 2030 erreicht werden soll, muss der Ausbau beschleunigt werden. Eine gewaltige Aufgabe, die ohne die Mitwirkung und Akzeptanz der Anrainer-Kommunen nicht zu stemmen ist. Aber es gibt jetzt zusätzlich zu Gewerbesteuereinnahmen einen weiteren Anreiz: Kommunen sollen finanziell an den Erträgen von PV-Freiflächen- und Windkraftanlagen auf ihrem Gemeindegebiet beteiligt werden.

Es winkt viel Geld

Zwar sieht der § 6 im EEG 2023 unter der Überschrift „Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau“ keine Verpflichtung der Windinvestoren zur Zahlung an die betroffenen Kommunen vor. Aber es dürfte die Regel werden, zumal die Projektentwickler sich den geleisteten Betrag vom Netzbetreiber rückvergüten lassen können (vgl. § 6 Abs.5 ). Im Gesetz ist auch die Höhe der „einseitigen Zuwendung ohne Gegenleistung“ festgelegt: Sie beträgt 0,2 Cent pro erzeugter Kilowattstunde. Bei modernen Windrädern summiert sich das auf bis zu 30.000 Euro im Jahr – pro Windrad.
(Siehe dazu: PV-Freiflächen als kommunale Einnahmequelle)

Welche Kommune ist „betroffen“?

Als betroffen im Sinne des Gesetzes gelten Standortgemeinden, bei denen die Turmmitte der Windräder oder die PV-Freiflächenanlage in einem Umkreis von 2,5 Kilometern zu ihrem Gemeindegebiet stehen.

Schneidet dieser Radius das Gebiet mehrerer Kommunen, so ist der Betrag anteilig aufzuteilen. Jetzt liegt es mit an den Kommunen, darauf hinzuwirken, dass entsprechende Vorrangflächen für Windräder und PV-Anlagen ausgewiesen werden und sie vorteilhafte Verträge mit den Betreibern aushandeln. 

Die TEAG-Unternehmen beteiligen Kommunen 

Die TEAG Solar GmbH sowie die Windkraft Thüringen GmbH & Co. KG, ein Gemeinschaftsunternehmen von 14 Thüringer Energieversorgungsunternehmen, machen von der Soll-Bestimmung des §6 EEG 2023 Gebrauch. Beide Unternehmen und beteiligen Kommunen vor Ort am Ertrag der Windräder bzw. PV-Freiflächenanlagen auf ihrem Gemeindegebiet. 

Die WKT siedelt den Sitz der Betreibergesellschaften der von ihr betriebenen Windparks zudem gezielt in den dortigen Kommunen an. Dadurch kommt den Windkommunen der maximale Anteil der Gewerbesteuer den zugute. Die WKT sucht außerdem bevorzugt Gemeinden, die mit ihr gemeinsam eigene Windparks realisieren wollen. Bürger können beispielsweise davon finanziell über vergünstigte Stromprodukte profitieren. Auf Wunsch beteiligt sich die WKT auch an örtlichen Bürgerenergiegenossenschaften.