Die Bundesregierung will spätestens ab Mitte 2023 die Kommunen dazu verpflichten, einen für alle Akteure vor Ort verbindlichen Wärmeplan mit dem Ziel Klimaneutralität bis 2045 aufzustellen. So steht es im Koalitionsvertrag. Darauf sollten sich Kommunen jetzt schon einstellen.
Der Wärmewende auf kommunaler Ebene kommt eine zentrale Bedeutung für das Erreichen der gesetzlich fixierten Klimaziele zu. Denn etwa die Hälfte der in Deutschland verbrauchten Endenergie geht auf das Konto der Wärmeversorgung.
Koordinierung vieler Akteure
Zugleich sind an der Wärmeversorgung viele verschiedene Akteure beteiligt. Dazu gehören private Wohnungseigentümer, Wohnungsgesellschaften, Gewerbebetriebe, Industrie- und Versorgungsunternehmen. Außerdem sind die Ausgangssituationen vor Ort recht unterschiedlich. Nur ein verbindlicher Rahmen und ein koordiniertes Vorgehen aller Akteure dürfte gewährleisten, dass alle Bedürfnisse berücksichtigt und Fehlinvestitionen vermieden werden. Diese Koordinierungsaufgabe zur Herstellung von Planungssicherheit soll die kommunale Wärmeplanung leisten.
Die Umsetzungsschritte
- Erarbeitung eines Wärmeplans unter Mithilfe eines erfahrenen Dienstleisters (wie der TEAG)
- Beteiligung aller betroffenen Akteure
- Verabschiedung eines Wärmeplans als Rechtsakt
- Koordinierung der Umsetzung
Alle verpflichteten Kommunen müssen spätestens drei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes einen Wärmeplan erstellt haben.
Schwellenwert nach Einwohnerzahl
Aber: Nicht alle Kommunen sollen zur Wärmeplanung verpflichtet werden. Im Gespräch ist ein Schwellenwert ab 10.000 oder 20.000 Einwohnern. Als Orientierung dient das Gesetz zur kommunalen Wärmeplanung von Baden-Württemberg. Es ist seit Ende 2021 in Kraft. Dort sind Kreise und kreisfreie Städte ab 20.000 Einwohnern zur Wärmeplanung verpflichtet.
Aber auch möglichst viele kleinere Kommunen sollen sich auf eine freiwillige Wärmeplanung einlassen, fallen doch in diese Kategorie die weitaus meisten Kommunen im Land. Sie können dabei auf eine großzügige Förderung setzen. Entweder gehen sie das Projekt alleine an – dafür ist eine Mindestgröße von 5.000 Einwohnern in der Diskussion – oder im Konvoi mit benachbarten Kommunen.
Zum Gesetzesentwurf gab es viel Zustimmung. Er soll nach Klärung von Detailfragen im ersten Quartal 2023 in die parlamentarische Abstimmung gehen.
Planen mit dem TEAG-Team
Förderbedingung für die kommunale Wärmeplanung ist die Beauftragung eines „fachkundigen Dienstleisters“, wie es in der Kommunalrichtlinie heißt. Neben der Fachkunde sind natürlich Erfahrungen bei der Planung und Umsetzung innovativer Wärmelösungen für Kommunen vorteilhaft.
Die TEAG und ihre Tochter TWS Thüringer Wärme Service GmbH (TWS) engagiert sich seit vielen Jahren im Wärmesektor. Erfolgreich umgesetzte Projekte mit verschiedensten Technologien wie innovative Kraftwärmekopplung (iKWK), Kalte-Nahwärme-Netze, Wärmepumpen mit Erd- oder Gewässerwärme sowie deren Kombination verbürgen eine hohe Planungskompetenz. Hinzu kommt die eingespielte Zusammenarbeit mit der TEN Thüringer Energienetze GmbH & Co. KG sowie der Thüringer Netkom GmbH. All das macht die TWS zum angesagten Projektpartner für die kommunale Wärmeplanung.