Bildmontage aus Marktentwicklungskurven und Strommasten
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Preisbremsen und Marktlage

Viele Menschen sind durch die aktuellen Entwicklungen am Energiemarkt beunruhigt. Auf dieser Seite fassen wir für Sie Fragen und Antworten zu den wichtigsten Themen zusammen.

Sollte eine Frage von Ihnen nicht beantwortet sein, nutzen Sie gern unseren Chat über den blauen Button am rechten Bildschirmrand. Hier können Sie direkt mit unserem Kundenservice sprechen.

Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme

Gashahn mit Erdgas-Rohrleitungssystem
NiseriN/istockphoto.com

Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten für den überwiegenden Teil der Letztverbraucher ab März 2023 bis zunächst zum 31. Dezember 2023; für diese Kundinnen und Kunden ist zudem für die Monate Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung vorgesehen. Eine Verlängerung der Preisbremsen bis 30. April 2024 hat sich die Bundesregierung offengehalten.

Vereinfacht dargestellt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Bei Haushalten und kleineren Unternehmen übernimmt der Staat für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt, durch Gewährung eines monatlichen Entlastungsbetrages. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis ohne Entlastung bezahlt werden. Der Referenzpreis (brutto) beträgt für diese Kundengruppen:

  • für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde, 
  • für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde, 
  • für Strom (Standard Eintarifzähler) 40 Cent pro Kilowattstunde und
  • für Strom-Doppeltarife (HT/NT-Messung) für den Hochtarif 40 Cent pro Kilowattstunde und für den Niedertarif 28 Cent pro Kilowattstunde (für Verbräuche ab dem 1. August 2023).

Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunde Strom bzw. von über 1,5 Gigawattstunden Gas werden in der Regel für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet und der Referenzpreis (netto) beträgt bei diesen Kundengruppen 7 Cent pro Kilowattstunde kWh für Gas bzw. 13 Cent pro Kilowattstunde für Strom.

Fernwärmekunden finden auf unserer Webseite speziell zur Wärmepreisbremse weiterführende Hinweise. 

Sie erhalten Ihre über die Preisbremsen zu gewährende staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen! 

Um die Letztverbraucher schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig erst Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten alle involvierten Unternehmen der TEAG-Gruppe mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Aufgrund umfangreicher Vorbereitungshandlungen, die im Vorfeld der Umsetzung der Preisbremsen getroffen werden müssen, der notwendigen komplexen Anpassung der IT-Systeme und -Prozesse und der hohen Auslastung der an der Umsetzung beteiligten Dienstleister, wie beispielsweise der IT- und Druckdienstleistern, kommt es leider zu einer Verzögerung beim Versand der individuellen Informationsschreiben. Mit diesen Schreiben, die wir unverzüglich nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungsarbeiten versenden werden, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden darüber, wie sich die Entlastungen durch die Preisbremsen für sie konkret auswirken.

Als Kundinnen und Kunden der TEAG können Sie sich darauf verlassen, dass die zu gewährende Entlastung in voller Höhe bei Ihnen ankommen wird!

Als erste Stufe des staatlichen Hilfspakets hatte der Bund bereits im Dezember 2022 eine Soforthilfe gewährt und dazu als vorläufige Maßnahme bei dem überwiegenden Teil der TEAG-Kundinnen und TEAG-Kunden die Abschlagszahlung für Erdgas- und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen. Die entsprechenden Regelungen wurden durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Je nachdem, wie Sie als Kundin bzw. Kunde Ihre Abschlagszahlungen leisten (SEPA-Lastschrift, Überweisung, etc.), wurde Ihr Abschlag entweder nicht eingezogen oder Sie durften die Zahlung aussetzen. Kundinnen und Kunden, die ihren Dezember-Abschlag dennoch bezahlt haben, haben keinen Nachteil zu befürchten. Sie bekommen, wie alle anderen von der Soforthilfe erfassten Kundinnen und Kunden auch, den sich aus der Soforthilfe ergebenen endgültigen Entlastungsbetrag auf der Jahresabrechnung entsprechend verrechnet. 

Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde, um Energiekosten zu mindern. Energiesparen und Preise vergleichen lohnt sich auch mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten für nur 80 bzw. 70 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den durch die Entlastung vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.

Gaspreisbremse und Strompreisbremse einfach erklärt

  • Wie berechnet sich die Entlastung durch die Preisbremsen?

    Im folgenden Rechenbeispiel zeigen wir Ihnen, wie sich die Entlastung für einen Strom-Kunden berechnet. Die Berechnungsschritte gelten in gleicher Weise für Erdgas- sowie Fernwärme-Kunden. 

    • Ihr beispielhafter Arbeitspreis, der für die Berechnung des Entlastungsbetrages verwendet wurde, beträgt zum 1. März 2023 52 ct/kWh. Der Grundpreis liegt bei jährlich 100 Euro. 
    • Für Ihre Verbrauchsstelle wurde im September 2022 ein prognostizierter Jahresverbrauch in Höhe von 4.000 kWh ermittelt. Der Gesetzgeber legt das Entlastungskontingent für 80 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs fest, also in Ihrem Fall für 3.200 kWh. 
    • Der sogenannte Differenzbetrag beträgt in Ihrem Fall 12 ct/kWh (Ihr Vertragspreis 52 ct/kWh – staatlicher Referenzpreis 40 ct/kWh = 12 ct/kWh). 
    • Multipliziert man diesen Differenzbetrag mit Ihrem ermittelten Entlastungskontingent ergibt dies einen jährlichen Entlastungsbetrag in Höhe von 384 Euro (3.200 kWh x 12 ct/kWh = 384 Euro). Diesen Entlastungsbetrag bekommen Sie über Ihre 12 Abschlagszahlungen gutgeschrieben.

    Durch die Strompreisbremse ergibt sich in unserem Beispiel eine Entlastung in Höhe von 32 Euro pro Abschlag für das Jahr 2023.

  • Was regelt das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) konkret?

    Grafik zur Umstetzung des Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz
    TEAG

    Um private Haushalte und kleinere Gewerbekunden kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden: Gaskunden erhalten für den Monat Dezember 2022 Anfang Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die sich an den monatlichen Abschlägen orientiert. Die TEAG wird daher den im Dezember fälligen Abschlag nicht einziehen. Sollten Sie die Zahlungen monatlich selbst vornehmen, beispielsweise über einen Dauerauftrag, müssen Sie die Abschlagszahlung für Dezember 2022 nicht leisten.

    Die endgültige Höhe der Soforthilfe wird dann einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis, entsprechen. In Ihrer nächsten Jahresabrechnung, die den Verbrauch des Monats Dezember 2022 enthält, wird der endgültige Erstattungsbetrag mit dieser vorläufigen Entlastung verrechnet.

  • Wie hoch ist die Entlastung aus dem EWSG für Haushaltskunden?

    Die endgültige Höhe der vom Bund finanzierten Soforthilfe entspricht einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs, multipliziert mit dem am 1. Dezember 2022 gültigen Gaspreis, sowie der Höhe der auf den Monat Dezember entfallenden anderen Preiselemente.

    Beispiel:
    Eine Familie hatte im September 2022 einen prognostizierten Jahreserdgasverbrauch von 15.000 kWh und im Dezember 2022 gilt ein vertraglich vereinbarter Verrechnungspreis von 0,1758 Euro/kWh sowie ein Grundpreis von 79,94 Euro/Jahr. Der Dezemberabschlag beträgt 230,00 €.

    Im Dezember 2022 zahlt die Familie zunächst keinen Abschlag für Erdgas und wird mit 230,00 € vorläufig entlastet. In der nächsten Jahresendabrechnung wird dann ein Zwölftel des dem Septemberabschlag zugrunde gelegten Jahresverbrauchs, verrechnet mit dem im Dezember geltenden Preis, sowie ein Zwölftel des Grundpreises als endgültiger Entlastungsbetrag in Ansatz gebracht. Der im Dezember nicht gezahlte Abschlag wird gegengerechnet. Damit ergäbe sich in diesem Beispielfall eine tatsächliche endgültige Entlastung von 226,41 Euro [(1/12 * 15.000 kWh *0,1758 Euro/kWh) + (1/12 * 79,94 Euro/Jahr)].

  • Wie kommt die Entlastung für Erdgas bei Mietern an?

    Viele Mieter haben kein direktes Vertragsverhältnis mit dem Gaslieferanten noch einen eigenen Gaszähler. Die Abrechnung erfolgt hier über den Vermieter, der für seine Mieter eine Betriebskostenabrechnung erstellt. Sofern der Vermieter die monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten noch nicht an die gestiegenen Preise im Jahr 2022 angepasst hat, wird die Entlastung einfach der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet, sodass zu erwartende Nachzahlungen deutlich geringer ausfallen dürften. Mieter, bei denen die Vorauszahlung bereits angepasst wurde, müssen den Erhöhungsbetrag für Dezember 2022 nicht an ihren Vermieter zahlen. Bei neu geschlossenen Mietverträgen müssen Mieter im Dezember 2022 nur drei Viertel der geplanten Betriebskosten zahlen.

  • Mein Abschlag im Dezember wurde trotzdem eingezogen. Was kann ich tun?

    Bei der TEAG zahlen Sie Ihren Abschlag immer für den vergangenen Monat. Es handelt sich hierbei also um die Abschlagszahlung für November. Ihren Erdgas-Abschlag für Dezember müssen Sie nicht zahlen. Ein separates Anschreiben gibt es hierzu nicht.

    Bitte beachten Sie auch, dass der Staat den Dezember-Abschlag nur für Erdgas, nicht jedoch für Strom übernimmt.

  • Warum senkt die TEAG die Preise nicht, obwohl die Börsenpreise wieder fallen?

    Ja, die Preise für den sehr kurzfristigen Einkauf von Energie sinken zurzeit. Speziell die Preise am sogenannten Spotmarkt, wo Energie für die nächsten zwei bis drei Tage gehandelt wird, fallen. Das liegt hauptsächlich an den milden Temperaturen, den gefüllten Gasspeichern und dem aktuellen Überschuss an Solar- und Windstrom. Die Preise am Terminmarkt, wo langfristig Energie beschafft wird, sind bisher kaum gesunken.

    Die TEAG kauft die benötigte Energie langfristig ein, oft mit mehr als zwei Jahren Vorlauf. So können wir Preise stabil halten und unsere Kunden sicher und planbar versorgen. Zudem hat die TEAG keine Kunden gekündigt, wie es bei vielen günstigeren Anbietern der Fall war. Da wir die gesamte Energie für 2023 bereits eingekauft und unsere Preise zum 1.1.2023 entsprechend angepasst haben, ist die nächste Preisänderung erst zum 1.1.2024 zu erwarten.

    Versorger, die auf eine kurzfristige Beschaffung am Spotmarkt setzen, können aktuell niedrigere Preise bieten. Sobald die Einkaufskosten aber wieder steigen, erhalten Kunden kurzfristig massive Preisanpassungen, meist sogar die Kündigung. Allein im letzten Jahr haben wir über 15.000 so von anderen Anbietern gekündigte Kunden kurzfristig aufgenommen und versorgt. Als TEAG ist uns eine dauerhafte, sichere und planbare Partnerschaft mit unseren Kunden wichtig. Daher setzen wir auch weiterhin auf eine langfristige Beschaffung, auch wenn diese nicht immer den billigsten Preis ermöglicht.

    Wie die Beschaffungsstrategie der TEAG funktioniert, zeigen wir Ihnen auch in unserem Erklärvideo.
     

  • Reichen die staatlichen Hilfen aus, meine Energiekosten konstant zu halten?

    Nein. Ein vollständiger Ausgleich ist angesichts der historischen Dimensionen, in denen wir uns mit Blick auf die Energiekosten bewegen, nicht möglich. Allein die Beschaffungskosten, die die Energieversorger für Gas und Strom zahlen müssen, haben sich gegenüber Anfang 2021 fast verzwölffacht. Wir werden uns daran gewöhnen müssen, dass Strom und Wärme in den kommenden Jahren teuer bleiben wird. Umso wichtiger ist es, sparsam mit Energie umzugehen. Unter der Rubrik "Was kann ich selbst beitragen?" finden Sie entsprechende Ideen und Hinweise.

  • Wann ist die Krise überstanden?

    Es wird davon ausgegangen, dass wir die kommenden beiden Winter Probleme mit einer angespannten Lage haben werden – also bis 2024 aber das Gröbste überstanden ist. Es werden gerade mit Hochdruck neue LNG-Terminals für die Lieferung von verflüssigtem Erdgas direkt in Deutschland gebaut. Damit sollen die Ausfälle aus den russischen Lieferungen über NordStream 1 ersetzt werden. Weiterhin ist davon auszugehen, dass dann auch die umfassenden Reparaturen an den französischen Atomkraftwerken erledigt sind – und die erzeugte Strommenge im europäischen Verbundnetz wieder steigt. 

  • Warum sind die Energiepreise in den letzten Monaten so extrem stark gestiegen?

    Bereits im Herbst 2021 haben die Energiepreise deutlich angezogen. Diese so nicht absehbare Entwicklung stellt die Energiewirtschaft vor Herausforderungen in einer ganz neuen Dimension. Ganz konkret ist der Preisbestandteil, der für die Beschaffung von Energie notwendig ist – also das, was die TEAG im Handel für Strom und Erdgas bezahlen muss – bereits seit Herbst 2021 sprunghaft angestiegen. Zu diesem Zeitpunkt war das im Wesentlichen eine Folge der Corona-Pandemie, denn der Energiebedarf ist in vielen Ländern vor allem Asiens wieder hochgefahren. Mit dem Angriff Russlands auf die Ukraine hat sich die Situation auf den Energiemärkten weiter verschärft, denn Russland hat die Gas-Lieferungen über die Pipeline Nordstream 1 erst deutlich reduziert und aktuell sogar eingestellt. Dadurch fehlen auf dem deutschen Gas-Markt rund ein Drittel des üblicherweise zur Verfügung stehenden Gases. Um die Versorgung mit Gas dennoch weiter zu gewährleisten, muss Ersatz zu den aktuell enorm hohen Preisen beschafft werden.

    Balkendiagramm Preiszusammensetzung TEAG.Gas extra
    TEAG
  • In den Medien wird oft von Übergewinnen der Energiekonzerne gesprochen. Profitiert die TEAG von den gestiegenen Strom- und Gaspreisen?

    Nein, die TEAG profitiert nicht von den aktuell hohen Energiepreisen. Da die TEAG über keinerlei eigene Energiequellen verfügt (bspw. Erdgasvorkommen etc.), kaufen wir Strom und Gas von Vorlieferanten, spezialisierten Energiehändlern und auch an der Leipziger Strombörse. Wir haben also bereits bei unserem Energieeinkauf das deutlich gestiegene Preisniveau zu verzeichnen – und müssen diese Preise dann leider an unsere Kundschaft weitergeben. Die hohen Kosten betreffen uns also ebenfalls.

    Durch den sogenannten Trancheneinkauf – also zeitlich gestaffelten Energieeinkauf – müssen wir das sehr hohe Preisniveau an den Energiemärkten noch nicht 1:1 auf die Endkundenpreise umschlagen. Der zeitliche versetzte Einkauf puffert aktuell noch die extrem hohen Preise für die Endkunden.

    Wie sich die Beschaffungsstrategie der TEAG auf wechselhafte Strom- und Gaspreise an der Börse auswirkt, zeigen wir Ihnen in unserem Erklärvideo.

  • Was ist mit Kunden mit Preisgarantien/ langfristigen Verträgen (Privat und Unternehmen)?

    Preisgarantien haben grundsätzlich Bestand. Sie beziehen sich allerdings nur auf den Preisbestandteil der Energie, nicht auf Steuern, Umlagen und Abgaben, die vom Staat erhoben werden. Diese sind von der Preisgarantie ausgenommen. In Verträgen mit Preisgarantie werden den Kunden für eine bestimmte Laufzeit feste Preise und eine feste Abnahmemenge vereinbart. Die TEAG kauft diese Energiemengen für die jeweilige Laufzeit bereits bei Vertragsabschluss. Daher fallen weder für die TEAG noch für die Kunden deutliche Mehrkosten an.
    Bei einigen Mitbewerbern ist es üblich, Energie für Festpreiskunden mit nur einigen Wochen Vorlauf zu kaufen, was bei den aktuellen Energiepreisen zu erheblichen Problemen führen kann. Dieses Modell wird von der TEAG nicht praktiziert. 

  • Müssen TEAG-Kunden Sperrungen bei Zahlungsverzug befürchten?

    Eine Sperrung des Energiebezugs ist für die TEAG schon immer das allerletzte mögliche Mittel bei ausstehenden Energierechnungen gewesen. Es wurde bisher schon jede Möglichkeit gesucht (Ratenzahlungen, Stundungen, Tarifwechsel, Vorinkassozähler …), um Sperrungen zu vermeiden. In dieser angespannten Lage geht die TEAG besonders im Umgang mit sozial schwächeren Kunden sehr sensibel um, wenn es zu ausstehenden Rechnungsbeträgen für Strom oder Gas gekommen ist. Mit diesem Verständnis haben wir uns bspw. auch als Energieversorger bei der Bundesregierung dafür eingesetzt, dass bspw. Hilfsfonds für sozial Schwache eingerichtet werden. 
    Andererseits müssen wir als Unternehmen trotzdem Geld einnehmen, um unsere Mitarbeiter zu bezahlen, die Energienetze betriebsfähig zu halten und die benötigte Energie auch einkaufen zu können. Wir können also nicht auf den Einzug von Rechnungen für unsere Tätigkeit verzichten – weil wir sonst im Großen gesehen nicht mehr in der Lage wären, unsere Aufgaben als kommunaler Energieversorger zu erfüllen.

Fragen zur Gasversorgung in Thüringen

Kochtopf auf Gasofen - Gastarife von der TEAG
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Seit Juni 2022 gilt in Deutschland die sogenannte „Alarmstufe“, die zweite Stufe des Notfallplans Gas. Hauptgrund war laut dem Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) der Vorrang für die gesetzlich vorgeschriebene Befüllung der deutschen Gasspeicher für den Winter 2022/23.

Die TEAG hat bereits in den letzten Monaten Vorkehrungen für den Fall einer Liefermengenreduzierung bis hin zum Gas-Lieferstopp getroffen. Der TEAG-Krisenstab wurde für die besonderen Fragen rund um das Thema Gasmangellage erweitert; die Verantwortlichen der TEAG und insbesondere der Netztochter TEN stehen im engen Austausch mit Vertretern von Ministerien, Behörden und Verbänden sowie natürlich den (Industrie-)Kunden.

  • Ist die Gasversorgung in Thüringen gesichert?

    Aktuell ist die Gasversorgung weiterhin gewährleistet, mit Blick auf die nächsten Monate aber kritisch. Derzeit können die benötigten Gasmengen noch am Markt beschafft werden. Hauptproblem sind dabei aber die stark gestiegenen und sehr volatilen Beschaffungspreise. Künftige Versorgungsmengen und die weitere Preisentwicklung sind aktuell nicht abschätzbar.

  • Was passiert, wenn sich die Lage verschlechtert? Was ist der Notfallplan?

    Sollte die Gasversorgung weiter eingeschränkt werden, wird die dritte Stufe des „Notfallplans Gas für die Bundesrepublik Deutschland“ ausgerufen. Der Plan beinhaltet weitere Maßnahmen für Gasversorger, Netzbetreiber und Behörden.

     

    Privathaushalte zählen neben sozialen Einrichtungen wie Krankenhäusern zu den „geschützten“ Kunden, deren Versorgung auch bei einer weiteren Verschärfung der Situation und der Ausrufung der „Notfallstufe“ soweit wie irgend möglich sichergestellt wird. Dennoch können auch für diese geschützten Kunden in Abhängigkeit der weiteren Entwicklung Versorgungsengpässe künftig nicht vollständig ausgeschlossen werden.

  • Welche Maßnahmen hat die TEAG zur Vorsorge und Absicherung getroffen?

    Die TEAG hat den Gasspeicher in Allmenhausen/Nordthüringen bereits vor Beginn der Heizperiode vollständig gefüllt. Dieser könnte Thüringen für 14 Tage bei Wintertemperaturen versorgen. Die Stromerzeugung der TEAG in den eigenen Heizkraftwerken ist abgesichert. Auch in der kaufmännischen Beschaffung sind ausreichend Strommengen zur Absicherung eingekauft worden – teilweise auch zu höheren Preisen. Weiter sind alle Aktivitäten zum Anschluss von Erzeugern erneuerbarer Energien verstärkt worden. Zudem hat die Netzführung sensible Notfallpläne erstellt und bereits getestet, um jederzeit rund um die Uhr auf Veränderungen in den vorgelagerten Netzen für Strom und Gas reagieren zu können.

  • Kommt die TEAG auch ohne Gas aus (z.B. in der Endkunden- Fernwärme)?

    Da Thüringen über keine Gasvorkommen verfügt, muss es zu 100 Prozent importiert werden. Nach aktuellem Stand könnte das Land nicht ohne Erdgas auskommen.
    Aktuell erzeugt die TEAG 10 Prozent ihres Stroms selbst, 90 Prozent werden eingekauft. Wenn es gar keine Gaslieferungen mehr gäbe, würde auch die Eigenerzeugung nicht mehr möglich sein.

  • Was passiert ohne Erdgas mit der Fernwärme? Wie werden sich die Preise dort entwickeln?

    In den Kraftwerken der TEAG und ihrer Kunden (zahlreiche Stadtwerke Thüringens) wird aus Erdgas Strom und Wärme/Fernwärme gleichzeitig erzeugt – sog. KWK-Kopplung. Ohne Erdgas ist eine Fernwärmeerzeugung nicht möglich, da es in Thüringen keine Kohle- oder Erdölkraftwerke gibt. Die Gas-Kraftwerke in Thüringen zählen in Bezug auf den Notfallplan zu den geschützten Einrichtungen. Einschnitte bei der Fernwärmeversorgung sind vorerst nicht zu befürchten – auszuschließen sind sie jedoch nicht, das hängt sehr stark vom Wetter ab.
    Es ist darüber hinaus zu erwarten, dass es auch bei der Fernwärme Preissteigerungen geben wird, da der Preis des Ausgangsrohstoffes Erdgas deutlich steigt.
    Detaillierte Daten zur Fernwärme-Erzeugung der Stadtwerke liegen der TEAG nicht vor. Sie müssten also direkt bei den Stadtwerken erfragt werden.

  • Wird Erdgas in Thüringen noch teurer?

    Grundsätzlich verfolgt die TEAG als erfahrener Energieanbieter eine langfristige Einkaufsstrategie. Durch den rechtzeitigen Einkauf (in der Regel mit zwei bis drei Jahren Vorlauf) lassen sich kurzfristige Preisschwankungen für die Kundschaft gut abfedern. Im Zuge der aktuellen Energiekrise sind die Beschaffungskosten für Energie aber erheblich angestiegen, was zunehmend auch in den Endkundenpreisen sichtbar wird. Leider müssen sich Verbraucher daher in den kommenden Monaten auf weitere Kostensteigerungen einstellen.

Fragen zur Stromversorgung in Thüringen

Finger auf Steckdosenleiste beim Stromsparen mit der TEAG
devenorr/stock.adobe.com

In Deutschland wird Strom aus unterschiedlichen Quellen gewonnen, die ausreichen, um den Bedarf zu decken. Ein Stresstest der Übertragungs-Netzbetreiber hat ergeben, dass Engpässe bei der Stromerzeugung im Winter dennoch denkbar wären, wenn die Gasimporte aus Russland weiter sinken bzw. ganz wegfallen. Die Gründe dafür sind vielfältig - sie reichen von einem erhöhten Stromexport nach Frankreich, um den Ausfall der dortigen Kernkraftwerke zu kompensieren bis hin zu nicht ausreichenden ausgebauten Stromtrassen von Nord- nach Süddeutschland. Zudem spielt Gas grundsätzlich eine große Rolle bei der Stromerzeugung.

Während ein großflächiger Blackout der Stromnetze in Deutschland kaum zu befürchten ist, könnte es unter Umständen zu kontrollierten, regional begrenzten Abschaltungen kommen, wenn sich die Lage weiter verschlechtert.

  • Warum sind neben den Gas- auch die Strompreise so stark gestiegen?

    Erdgas ist ein wichtiger Rohstoff in der Strom- und Wärmeerzeugung. Üblicherweise werden Gaskraftwerke eingesetzt, wenn kurzfristig Kapazitäten in der Stromerzeugung fehlen – zum Beispiel, wenn die Erneuerbaren bei wenig Wind und Sonne kaum zur Bedarfsdeckung beitragen. In der aktuellen Situation aber werden die Gaskraftwerke benötigt, um als Teil des europäischen Verbundnetzes Strom für Frankreich zu erzeugen, um die dort ausgefallenen Kernkraftwerke zu ersetzen. Das Prinzip der sogenannten Merit-Order besagt, dass im Mix der Erzeugungsarten (Braunkohle, Kernkraft, Erneuerbar, Erdgas) die kostenintensivste Art den Preis für alle Arten der Stromerzeugung setzt. Erdgas-Kraftwerke sind durch stark gestiegenen Gaspreise die kostenintensivste Art der Strom-Erzeugung. Und da sie derzeit nahezu durchgehend im Einsatz sind, steigt mit dem Gaspreis auch der Strompreis für den gesamten Strommix.

  • Kann es zu einem Blackout kommen?

    Selbst im schlechtesten Fall ist in Deutschland nach derzeitigen Erkenntnissen nicht mit einem Blackout - also dem unkontrollierten Zusammenbruch des Stromnetzes - zu rechnen. Strom wird in Deutschland aus einem Mix von Steinkohle/Braunkohle, Gas, erneuerbare Energien und Atomkraft erzeugt. Nach aktuellen Berechnungen reichen die Kapazitäten in Deutschland aus, um einen Blackout zu verhindern. Möglich sind hingegen Turbulenzen im Stromnetz, die temporäre Abschaltungen nötig machen.

  • Kann es zu temporären Abschaltungen im Stromnetz kommen?

    Wenn sich die Lage am Gasmarkt weiter verschärft, sind zeitlich und regional begrenzte Abschaltungen des Stromnetzes nicht auszuschließen. Wenn keine anderen Möglichkeiten zur Stabilisierung des Stromnetzes mehr bestehen, können mithilfe der sogenannten „kontrollierten Lastabschaltung“ Verbraucher in einem bestimmten Rhythmus vom Netz genommen werden. Aktuelle Szenarien gehen von einer möglichen stundenweisen Abschaltung aus, von einem solchen Schritt wären sowohl Firmen als auch Privatkunden betroffen. Sie sind das letzte Mittel der Wahl, um einen Blackout zu verhindern.

  • Die TEAG produziert doch selber Strom. Wieso steigen die Preise für die Kunden trotzdem?

    Die Stromproduktion der TEAG ist nicht annähernd groß genug, um alle TEAG-Kunden mit Eigenerzeugung versorgen zu können. Aktuell erzeugt die TEAG 10 Prozent ihres Stroms selbst, 90 Prozent werden eingekauft. Den allergrößten Teil des Stroms kaufen wir am Energiemarkt über spezielle Energiehändler, Vorlieferanten und auch an der Leipziger Strombörse. So hat die TEAG im Jahr 2021 670 GWh Strom selbst erzeugen können. Der Stromabsatz an die Kundschaft betrug insgesamt in 2021 aber rund 7.750 GWh. Mit der Eigenerzeugung können wir also nur sehr gering den Marktpreisen entgegenwirken.

  • Kann ich jetzt noch auf Photovoltaik umrüsten?

    Der Bau einer Photovoltaikanlage ist sowohl für Privatleute als auch für Unternehmen eine sinnvolle Investition, um die eigenen Stromkosten zu senken und gleichzeitig einen Beitrag für die Umwelt zu leisten. Die Mitarbeiter von Daheim-solar.de (einer TEAG-Tochter) beraten Sie zu allen Aspekten der Stromgewinnung aus Solarenergie. Bitte beachten Sie aber, dass aufgrund verzögerter oder unterbrochener Lieferketten, als Folge des Corona-Lockdowns und des Ukraine-Krieges längere Wartezeiten einzuplanen sind.

Was kann ich selbst beitragen?

Angesichts der Appelle zum Energiesparen fragen sich viele unserer Kunden, wie groß der Beitrag von Einzelhaushalten am gesamten Energieverbrauch ist und ob die Einsparungen Einzelner überhaupt etwas bewirken.

TEAG Heizstrom: Eine blonde Dame reguliert in ihrer offenen Küche ihren Thermostat.
Monkey Business/stock.adobe.com

Unsere Top 4 Energie-Einspartipps

  • Eine durchgängige Reduktion der durchschnittlichen Raumtemperatur um 1 Grad Celsius kann eine Energieeinsparung von 6 Prozent bewirken. Bei einem Durchschnittsverbrauch von 12.000 kWh Erdgas entsprechen 6 Prozent einer Einsparung von 720 kWh, also rund 127 Euro im Jahr.
  • Gebäck, Braten und Aufläufe gelingen auch, wenn sie in den kalten Backofen eingesetzt werden: Das spart bis zu 20 Prozent Energie. Vorheizen ist nur selten nötig (Herstellerangaben beachten).
  • Normal verschmutzte Wäsche wird bereits bei niedrigen Temperaturen sauber: 40 statt 60, 30 statt 40 Grad Celsius.
  • Garen mit dem Schnellkochtopf spart bis zu 30 Prozent Strom.

Weitere Tipps zum Energiesparen finden Sie auf unseren Seiten Energiesparen für Privatkunden und Energiesparen für Geschäftskunden oder auf unserem Instagram-Account Der_HuBÄRt

Sowohl beim Strom- als auch beim Gasabsatz der TEAG machen Privathaushalte rund 40 Prozent der Abgabemenge aus. Selbst kleine Einsparungen summieren sich also. Gas und Strom sparen ist auf jeden Fall sinnvoll und hilft nicht nur die eigenen Energiekosten zu senken, sondern auch, um die Gaskrise besser zu bewältigen.

Ende August erschien die bundesweite Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (EnSikuMaV).
Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023. Weitere Informationen dazu finden Sie beim BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz.

  • Welche Rolle spielt mein Verhalten als Verbraucher?

    Ihre Rolle als Verbraucher – besonders auf dem Gasmarkt – sollten Sie nicht unterschätzt. Im Jahr 2021 lieferte die TEAG rund 6.600 GWh Gas an ihre Kunden. Rund ein Drittel davon ging an die privaten Haushalte. Das ist also durchaus eine bedeutende Größenordnung. Auch beim Strom entfällt etwa 40 Prozent der abgesetzten Menge auf Privatkunden. Angesichts solcher Dimensionen lässt sich sagen: Jedes Prozent Einsparung hilft. Jeder Einzelne kann durch den verantwortungsvollen Umgang mit Energie dazu beitragen, dass das Versorgungsnetz stabil bleibt und wir besser durch die Krise kommen. Denn bei der großen Zahl an Privatverbrauchern addieren sich selbst viele kleine Einsparungen zu einer beachtlichen Menge. Die individuellen Vertragslaufzeiten unserer Kunden bringen es mit sich, dass viele Verbraucher die preislichen Entwicklungen noch nicht spüren. Die enormen Preissteigerungen auf dem Energiemarkt muss die TEAG aber diskriminierungsfrei an alle Kunden weitergeben. Es lässt sich daher nicht vermeiden, dass die Kosten in den kommenden Monaten für jeden Verbraucher steigen werden. Gas und Strom einzusparen, ist also auf jeden Fall sinnvoll und hilft auch jetzt schon, diesen Steigerungen entgegenzuwirken.

  • Was rät die TEAG ihren Kunden?

    Grundsätzlich raten wir unseren Kunden, ruhig zu bleiben und sich vom aktuellen Medienrummel nicht in Panik versetzen zu lassen. Darüber hinaus sollten Kunden - wo immer das möglich und sinnvoll ist - Energie einsparen. Zudem kann jeder für sich selbst prüfen, ob neue Anschaffungen wirklich notwendig sind oder ob im Einzelfall nicht auch eine Reparatur ein sinnvoller Weg wäre. Da Privathaushalte einen bedeutsamen Anteil an der Gesamtmenge des über die TEAG verkauften Stroms und Gases macht, summieren sich auch kleine Einsparungen. Gas und Strom sparen ist also auf jeden Fall sinnvoll und hilft.

  • Sollte ich jetzt meinen Abschlag erhöhen?

    Die TEAG schlägt ihren Kunden aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine Abschlagshöhe vor, die sich nach dem individuellen Verbrauch und dem Preis richtet. Diese Vorschläge werden automatisch erstellt und an den Kunden weitergeleitet. Bindend sind diese Vorschläge jedoch nicht: Jeder Kunde kann frei entscheiden, ob er die Abschläge nach oben oder unten setzen möchte. Eine Änderung der Abschläge ist jederzeit möglich.

     

    Viele Kunden werden derzeit selbst aktiv und erhöhen angesichts der Entwicklungen auf dem Energiemarkt ihre Abschläge, um mögliche Nachzahlungen zu umgehen. Aus unserer Sicht ist das weder sinnvoll oder notwendig, da in das Berechnungssystem der TEAG unsere Erfahrungswerte einfließen.

  • Wieviel Geld kann ich sparen, wenn ich meinen Gas-Verbrauch reduziere?

    Hier finden Sie beispielhaft vier typische Erdgasverbräuche und deren Kosten in unserem Grundversorgungsgebiet. Vergleichen Sie Ihren derzeitigen Verbrauch mit den aufgelisteten Beispielen.

     Verbrauch pro Jahr  Jahreskosten

     2.000 kWh

     ca. 490 EUR*

     8.000 kWh

     ca. 1.550 EUR*

     12.000 kWh

     ca. 2.300 EUR*

     20.000 kWh

     ca. 3.600 EUR*

    *Dies sind Schätzungswerte in unserem Grundversorgungsgebiet mit Grundversorgungstarif für Erdgas.

  • Warum sollte ich meinen Zählerstand regelmäßig erfassen?

    Wenn Sie Ihren Zählerstand regelmäßig erfassen, verschaffen Sie sich einen Überblick über Ihren eigenen Energieverbrauch. So können Sie zum Beispiel berechnen, wie viel Energie Sie durchschnittlich im Monat verbrauchen und damit überprüfen, ob Ihre Abschlagszahlungen hoch genug sind. Außerdem können Sie so direkt sehen, welchen Effekt Energiesparmaßnahmen haben, die Sie in Ihrem Haushalt umsetzen.

  • Wie sehe ich, wie viel Energie ich verbrauche?

    Wenn Sie sich einen Überblick über Ihre aktuellen Verbräuche und Kosten verschaffen wollen, hilft ein Blick in die letzte Rechnung oder in das EnergieBanking-Portal der TEAG. Dort finden Sie alle Daten zu Ihrem persönlichen Energieverbrauch.

     

  • Wie finde ich heraus, ob und wie hoch ich meinen Abschlag anpassen muss?

    Die TEAG schlägt ihren Kunden aufgrund der aktuellen Entwicklungen eine Abschlagshöhe vor, die sich nach dem individuellen Verbrauch und dem Preis richtet. Diese Vorschläge werden automatisch erstellt und an den Kunden weitergeleitet. Bindend sind diese Vorschläge jedoch nicht.
    Jeder Kunde kann frei entscheiden, ob er die Abschläge nach oben oder unten setzen möchte. Eine Änderung der Abschläge ist jederzeit möglich.
    Viele Kunden werden derzeit selbst aktiv und erhöhen angesichts der Entwicklungen auf dem Energiemarkt ihre Abschläge, um mögliche Nachzahlungen zu umgehen. Aus unserer Sicht ist das weder sinnvoll oder notwendig, da in das Berechnungssystem der TEAG unsere Erfahrungswerte einfließen.

  • Was bedeuten die einzelnen Bestandteile auf meiner Rechnung?

    Haben Sie Fragen zu Ihrer Jahresverbrauchabrechnung? Auf unserer Übersichtsseite erklären wir Ihnen detailliert die einzelnen Bestandteile der Rechnung.

  • Was bedeuten die bundesweiten Verordnungen zum Energiesparen?

    Ende August erschien die bundesweite Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über kurzfristig wirksame Maßnahmen (Kurzfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung – EnSikuMaV).
    Die vorliegende Verordnung regelt Maßnahmen zur Energieeinsparung im Gebäudebereich für einen Zeitraum von sechs Monaten vom 1. September 2022 bis zum 28. Februar 2023.
    Weitere Informationen dazu finden Sie beim BMWK - Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz

  • Welche Förderungsmöglichkeiten gibt es für Photovoltaik und Wärmepumpen?

    Aktuelle Informationen und Fördermöglichkeiten zum Heizen mit Strom und zur eigenen Erzeugung von Strom mittels Photovoltaik finden Sie hier:

Darüber hinaus stellt das Thüringer Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ergänzende Informationen für Verbraucherinnen und Verbraucher zur Verfügung.

 

Immer für Sie da