Preisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme
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Die Bundesregierung hat ein umfangreiches aus Mitteln des Bundes finanziertes Maßnahmenpaket geschnürt, um die Energiekosten bezahlbar zu halten und zugleich die Versorgung in Deutschland zu sichern. Kern dieses Maßnahmenpakets sind Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme. Die Preisbremsen gelten für den überwiegenden Teil der Letztverbraucher ab März 2023 bis zunächst zum 31. Dezember 2023; für diese Kundinnen und Kunden ist zudem für die Monate Januar und Februar eine rückwirkende Entlastung vorgesehen. Eine Verlängerung der Preisbremsen bis 30. April 2024 hat sich die Bundesregierung offengehalten.
Vereinfacht dargestellt, funktionieren die Preisbremsen wie folgt: Bei Haushalten und kleineren Unternehmen übernimmt der Staat für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs den Teil des Arbeitspreises, der über einem definierten Referenzpreis liegt, durch Gewährung eines monatlichen Entlastungsbetrages. Für jede darüber hinaus verbrauchte Kilowattstunde (kWh) muss der vertraglich vereinbarte Arbeitspreis ohne Entlastung bezahlt werden. Der Referenzpreis (brutto) beträgt für diese Kundengruppen:
- für Gas 12 Cent pro Kilowattstunde,
- für Fernwärme 9,5 Cent pro Kilowattstunde,
- für Strom (Standard Eintarifzähler) 40 Cent pro Kilowattstunde und
- für Strom-Doppeltarife (HT/NT-Messung) für den Hochtarif 40 Cent pro Kilowattstunde und für den Niedertarif 28 Cent pro Kilowattstunde (für Verbräuche ab dem 1. August 2023).
Letztverbraucher mit einem Jahresverbrauch von über 30.000 Kilowattstunde Strom bzw. von über 1,5 Gigawattstunden Gas werden in der Regel für 70 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs entlastet und der Referenzpreis (netto) beträgt bei diesen Kundengruppen 7 Cent pro Kilowattstunde kWh für Gas bzw. 13 Cent pro Kilowattstunde für Strom.
Fernwärmekunden finden auf unserer Webseite speziell zur Wärmepreisbremse weiterführende Hinweise.
Sie erhalten Ihre über die Preisbremsen zu gewährende staatliche Entlastung automatisch – Sie müssen nichts unternehmen!
Um die Letztverbraucher schnell finanziell zu entlasten, wurden die Preisbremsen vom Gesetzgeber sehr kurzfristig erst Ende Dezember 2022 beschlossen. Seitdem arbeiten alle involvierten Unternehmen der TEAG-Gruppe mit Hochdruck an der Umsetzung der Preisbremsen. Aufgrund umfangreicher Vorbereitungshandlungen, die im Vorfeld der Umsetzung der Preisbremsen getroffen werden müssen, der notwendigen komplexen Anpassung der IT-Systeme und -Prozesse und der hohen Auslastung der an der Umsetzung beteiligten Dienstleister, wie beispielsweise der IT- und Druckdienstleistern, kommt es leider zu einer Verzögerung beim Versand der individuellen Informationsschreiben. Mit diesen Schreiben, die wir unverzüglich nach Abschluss der notwendigen Vorbereitungsarbeiten versenden werden, informieren wir unsere Kundinnen und Kunden darüber, wie sich die Entlastungen durch die Preisbremsen für sie konkret auswirken.
Als Kundinnen und Kunden der TEAG können Sie sich darauf verlassen, dass die zu gewährende Entlastung in voller Höhe bei Ihnen ankommen wird!
Als erste Stufe des staatlichen Hilfspakets hatte der Bund bereits im Dezember 2022 eine Soforthilfe gewährt und dazu als vorläufige Maßnahme bei dem überwiegenden Teil der TEAG-Kundinnen und TEAG-Kunden die Abschlagszahlung für Erdgas- und Fernwärme im Dezember 2022 übernommen. Die entsprechenden Regelungen wurden durch das Erdgas-Wärme-Soforthilfegesetz (EWSG) beschlossen. Je nachdem, wie Sie als Kundin bzw. Kunde Ihre Abschlagszahlungen leisten (SEPA-Lastschrift, Überweisung, etc.), wurde Ihr Abschlag entweder nicht eingezogen oder Sie durften die Zahlung aussetzen. Kundinnen und Kunden, die ihren Dezember-Abschlag dennoch bezahlt haben, haben keinen Nachteil zu befürchten. Sie bekommen, wie alle anderen von der Soforthilfe erfassten Kundinnen und Kunden auch, den sich aus der Soforthilfe ergebenen endgültigen Entlastungsbetrag auf der Jahresabrechnung entsprechend verrechnet.
Die Preisbremsen sollen die stark angestiegenen Energiepreise abfedern. Allerdings liegen die Energiepreise trotzdem deutlich über den Preisen der letzten Jahre. Daher bleibt Energiesparen das Gebot der Stunde, um Energiekosten zu mindern. Energiesparen und Preise vergleichen lohnt sich auch mehr denn je, weil nur ein Anteil des bisherigen Verbrauchs staatlich unterstützt wird. Sie erhalten für nur 80 bzw. 70 Prozent Ihres prognostizierten Jahresverbrauchs den durch die Entlastung vergünstigten Preis. Für jede weitere verbrauchte Kilowattstunde zahlen Sie den Vertragspreis. Hier finden Sie Tipps zum Energiesparen.