Bei Abschluss eines Stromliefervertrages mit der TEAG und zeitgleich eines Telekommunikationsvertrages mit der Thüringer Netkom GmbH (sogenanntes „Kombiprodukt“) gewährt die Thüringer Energie AG dem Kunden einen jährlichen Bonus „ThüringenHOCHzwei“ (nachfolgend „Bonus“ genannt) in Höhe von brutto 50,00 EUR. Voraussetzung für die erstmalige Gewährung des Bonus ist, dass der Kunde:
- zum Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss für Stromlieferung seit mindestens 3 Monaten kein Stromkunde der Thüringer Energie AG ist und
- zum Zeitpunkt des Antrags auf Vertragsabschluss für das Telekommunikationsprodukt seit mindestens 6 Monaten kein Kunde bei der Thüringer Netkom GmbH ist
Der vertraglich vereinbarte Bonus wird dem Kunden durch die Thüringer Energie AG jeweils auf der jährlichen Verbrauchsabrechnung Strom gutgeschrieben, die erstmalig spätestens nach Ablauf der ersten 12 Monate der Belieferung gelegt werden soll. Erfasst die jeweilige Verbrauchsabrechnung Strom als Abrechnungszeitraum weniger als ein Kalenderjahr, wird die Gutschrift taganteilig gutgeschrieben.
Der vertraglich vereinbarte Bonus wird dem Kunden nur für den Zeitraum gewährt, in dem die beiden vom Kunden mit der Thüringer Energie AG und der Thüringer Netkom GmbH abgeschlossenen Verträge gleichzeitig wirksam bestehen.
Wird eines der beiden mit der Thüringer Energie AG sowie der Thüringer Netkom GmbH bestehenden Vertragsverhältnisse des Kunden, oder werden beide, aus wichtigem Grund vorzeitig beendet (z.B. im Fall der Kündigung des Kunden wegen einseitiger Anpassung der Vertragsbedingungen), erhält der Kunde den Bonus anteilig bis zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertrags/der Verträge. Enden die Verträge zu unterschiedlichen Zeitpunkten, ist das Ende des früher endenden Vertrages für das Ende der Gewährung des Bonus maßgeblich. Thüringer Energie AG und Thüringer Netkom GmbH sind berechtigt, den jeweils anderen über das Ende des mit ihnen geschlossenen Vertrages zu informieren.
Der Bonus wird unabhängig von möglicherweise zusätzlich vereinbarten Boni (z.B. Neukundenbonus) gewährt.