Sie wechseln – wir lassen was springen!
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Ihr neuer Energieschub mit attraktivem Willkommensbonus!

Unsere Strom-Highlights

1Der einmalige Aktionsbonus von 50 Euro pro Vertrag wird bei Eingabe des Bonuscodes „WILLKOMMEN50“ aktiviert. Der Bonus besitzt eine Gültigkeit vom 15.04.2024 – 31.10.2024. Er wird auf der ersten Verbrauchsabrechnung gutgeschrieben, die spätestens nach Ablauf der ersten 12 Monate der Belieferung gelegt werden soll. Beendet die TEAG den Vertrag berechtigterweise vorzeitig aus einem wichtigen Grund, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Aktionsbonus.

2Es besteht eine eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate ab Lieferbeginn. Diese ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes, auf die Netzentgelte, die Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie die Kosten für die Beschaffung der nach dem BEHG abzugebenden Zertifikate für Brennstoffemissionen und die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen zur Zahlung der Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) beschränkt; Änderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.

3Sie zahlen für die ersten 6 Monate der Belieferung keinen Grundpreis. In dem angezeigten Preis ist die Grundpreisreduzierung noch nicht enthalten. Diese wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

4Es besteht eine Nettopreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Diese umfasst alle bei Vertragsschluss berücksichtigten Preisbestandteile, mit Ausnahme der Umsatzsteuer; Änderungen bei der Umsatzsteuer sowie veränderte Kosten der TEAG infolge nach Vertragsschluss neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich oder hoheitlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.

Unsere Gas-Highlights

1Der einmalige Aktionsbonus von 50 Euro pro Vertrag wird bei Eingabe des Bonuscodes „WILLKOMMEN50“ aktiviert. Der Bonus besitzt eine Gültigkeit vom 15.04.2024 – 31.10.2024. Er wird auf der ersten Verbrauchsabrechnung gutgeschrieben, die spätestens nach Ablauf der ersten 12 Monate der Belieferung gelegt werden soll. Beendet die TEAG den Vertrag berechtigterweise vorzeitig aus einem wichtigen Grund, hat der Kunde keinen Anspruch auf den Aktionsbonus.

2Es besteht eine eingeschränkte Preisgarantie für 12 Monate ab Lieferbeginn. Diese ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes, auf die Netzentgelte, die Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie die Kosten für die Beschaffung der nach dem BEHG abzugebenden Zertifikate für Brennstoffemissionen und die Kosten der TEAG aus den Verpflichtungen zur Zahlung der Gasspeicherumlage (§ 35e EnWG) beschränkt; Änderungen bei Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von Erdgas betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.

3Sie zahlen für die ersten 6 Monate der Belieferung keinen Grundpreis. In dem angezeigten Preis ist die Grundpreisreduzierung noch nicht enthalten. Diese wird in Ihrer nächsten Jahresverbrauchsabrechnung berücksichtigt.

4Es besteht eine Nettopreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Diese umfasst alle bei Vertragsschluss berücksichtigten Preisbestandteile, mit Ausnahme der Umsatzsteuer; Änderungen bei der Umsatzsteuer sowie veränderte Kosten der TEAG infolge nach Vertragsschluss neu eingeführter Steuern, Abgaben oder sonstiger staatlich oder hoheitlich veranlasster, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffender Kostenbelastungen oder Kostenentlastungen können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt.

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