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Ende für Leuchtstoffröhren

Freitag, 25. August 2023

In vielen Büros, Werkshallen und Bauhöfen, aber auch Schulen und Kitas sind sie noch verbaut: Die T5- und T8-Leuchtstoffröhren. Seit August 2023 teilen sie das Schicksal der Glühbirne: Sie werden verboten. Strom sparenden Ersatz gibt es schon länger. Eine Umrüstung lohnt sich auf längere Sicht.

Die Ökodesign-Verordnung (EU) 2019/2020 schreibt vor, dass die sehr häufig verwendeten T5- und T8-Leuchtstoffröhren, die nach dem Stichtag 25.8.2023 hergestellt wurden, in der EU nicht mehr in den Verkehr gebracht werden dürfen. Restbestände können weiterhin aufgebraucht werden. Das gilt auch für die meisten Typen von Halogenlampen. Bereits seit September 2021 verboten sind die sogenannten Energiesparlampen.

Technisch unterscheiden sich T5- und T8- Leuchtstoffröhren nur nach ihrer Größe: Das T5-Modell hat einen Durchmesser von 1,5 cm, die T8-Röhre von 2,5 cm. Von dem Verbot betroffen sind alle Größen der T5-Röhren sowie bei den T8-Modellen die Standardgrößen von 18, 36, 58 Watt in den Längen 60 cm, 120 cm und 150 cm. T8-Röhren in Sonderlängen sind von dem Verbot ausgenommen.

Zwar darf der Handel noch Restbestände verkaufen, aber es lohnt sich, rechtzeitig eine Umrüstung in Angriff zu nehmen. Auch deshalb, weil die Leuchtstoffröhren im Vergleich zu modernen Leuchtmitteln wie LED-Röhren einen sehr hohen Stromverbrauch und eine relativ geringe Lebensdauer haben. Am einfachsten ist ein Lampenwechsel von Leuchtstoffröhren auf LED. Sogenannte Retro-Fit LED-Röhren passen in herkömmliche Fassungen. Je nach Länge und Wattzahl sparen sie 45 bis 80 Prozent Stromkosten. Außerdem verbessert sich durch die Umrüstung die Lichtqualität, der CO2-Ausstoß sinkt und auch der Wartungs- und Instandhaltungsaufwand wird signifikant geringer. Die höheren Anschaffungskosten amortisieren sich dadurch schon nach wenigen Jahren, je nach Nutzung.

Leuchtstoffröhren und Energiesparleuchten gelten als Sondermüll, weil sie Quecksilber enthalten. Deshalb dürfen sie nicht einfach wie eine Glühbirne über den Hausmüll oder den Altglascontainer entsorgt werden. Sie können entweder beim Entsorgungsunternehmen abgegeben werden. Oder auch der Handel ist verpflichtet, gebrauchte Leuchtmittel für die umweltgerechte Entsorgung entgegenzunehmen.