Den Sanierungsfahrplan können nur Energieberater durchführen, die bei der BAFA gelistet sind, d.h. die Energieberater müssen gegenüber der BAFA einen Qualifizierungsnachweis erbringen und aktuell für die Durchführung eines Sanierungsfahrplans registriert sein. Dadurch wird gewährleistet, dass eine unabhängige und neutrale Energieberatung durchgeführt wird.