TEAG

24h-Lieferantenwechsel

Wichtige Infos zur Änderung beim Stromanbieterwechsel ab Juni 2025

Was bedeutet der 24-Stunden-Lieferantenwechsel?

Schnellere Marktkommunikation – aber keine Änderung der Vertragsfristen

Mit der Energiewirtschafts-Novelle des Bundestages von 2021 soll die Energieversorgung verbraucherfreundlicher gestaltet werden. Mit Inkrafttreten der gesetzlichen Änderung wird der sogenannte „24-Stunden-Lieferantenwechsel“ eingeführt. Damit muss der Wechsel des Stromlieferanten ab 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Die neuen Regeln betreffen vor allem die technischen Abläufe in den energiewirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen: Bei einem Versorgerwechsel müssen die beteiligten Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen. Durch die Beschleunigung des Prozesses soll mehr Flexibilität beim Anbieterwechsel geschaffen werden. 

Ihre vertraglich vereinbarten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unberührt und gelten weiterhin. Gleichermaßen kann ein Wechsel des Stromanbieters ab 6. Juni 2025 ausschließlich in die Zukunft erfolgen. Rückwirkende An- und Abmeldungen von Stromlieferverträgen sind nicht mehr möglich. Das Gesetz und die damit verbundenen technischen Rahmenbedingungen lassen keine Kulanz zu! Für einen reibungslosen Ein- oder Auszug empfehlen wir Ihnen, Ihren Energieversorger mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren.  

 

  • Marktkommunikation bei Anbieterwechsel innerhalb 24h

    Beteiligte Marktpartner (Lieferant, Netzbetreiber, Messstellenbetreiber) müssen ihre elektronischen Marktmeldungen innerhalb eines Werktages austauschen.

  • Kündigungsfristen und Laufzeiten gelten weiterhin

    Ihre vertraglich geregelten Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen bleiben trotz des 24-Stunden-Lieferantenwechsels bestehen.

  • Wechsel- und Umzugstermin muss in der Zukunft liegen

    An- und Abmeldungen sind nur noch in die Zukunft und nicht mehr rückwirkend möglich. Bitte teilen Sie uns Ihren Ein- oder Auszugstermin mindestens 14 Tage vorher mit.

Was ändert sich?

Bislang war es in Ausnahmefällen möglich, den Energieversorger rückwirkend über einen Einzug oder Auszug zu informieren. Ab 6. Juni 2025 ist das nicht mehr erlaubt. Unser Tipp: Teilen Sie Ihren Einzugs- oder Auszugstermin rechtzeitig (mindestens 14 Tage vorher) mit.