Mit unserem Zwei-Jahres-Tarif genießen Sie eine zuverlässige Stromversorgung.
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TEAG.Strom extra

Für langfristige Planer.

Bleiben Sie rundum gut versorgt mit TEAG.Strom extra – fair, einfach, sicher.

Einfach und sicher

  • Der TEAG.Strom extra auf einen Blick
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    TEAG.Strom extra auf einen Blick

    • 24 Monate Erstlaufzeit und Energiepreisgarantie* ab Lieferbeginn
    • 100% Ökostrom
    • Vielfältige Kommunikationsmöglichkeiten – online, über unser Kundenportal EnergieBanking oder telefonisch

    Wechseln Sie in die zuverlässige Stromversorgung der TEAG und sichern Sie sich ab Lieferbeginn für 24 Monate eine Energiepreisgarantie*.
    Mit unserem TEAG.Strom extra.

Weitere Tarifdetails

*Preisgarantie

Es besteht eine Energiepreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Sie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes beschränkt; Änderungen bei Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt. Nach Ende der Laufzeit einer vereinbarten Preisgarantie erfolgen Preisanpassungen gemäß den vertraglichen Regelungen.

Kundenservice

Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice von Montag bis Freitag für alle Belange rund um Ihren Stromvertrag zur Verfügung.

Laufzeit

Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Tarif hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

Ökostrom

Mit TEAG.Strom extra erhalten Sie umweltfreundlichen Ökostrom. Für unsere Ökostromprodukte werden durch die TEAG Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft aus Bestandsanlagen in Europa) verwendet, die durch die zuständige Behörde entwertet werden. Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier: Strommix der TEAG Thüringer Energie.

Abrechnung/Bezahlung

Sie können die Bezahlung Ihrer monatlichen Abschläge bequem und einfach per SEPA-Lastschrift vornehmen oder auch per Überweisung. Es wird keine Vorkasse gefordert. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung anhand derer Ihr Verbrauch über das Jahr gegen die geleisteten Abschläge gerechnet wird. Die Abrechnung erfolgt in Preisstufen. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas

Rechtliche Grundlagen

Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information zu dem Tarif TEAG.Strom extra
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Als Ihr Energielieferant sind uns Transparenz und offene Kommunikation sehr wichtig. Kleingedrucktes wird bei der TEAG Thüringer Energie extra großgeschrieben. Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information zu dem Tarif TEAG.Strom extra finden Sie deshalb nachfolgend als Download.

Downloads

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Oliver Reich ist überzeugter TEAG-Kunde

Unkompliziert und digital

Für mich ist es wichtig, dass der Abschluss und die Verwaltung meines Stromvertrages unkompliziert und digital erfolgen kann. Mit dem Onlineabschluss sowie dem Kundenportal EnergieBanking und der zugehörigen App bin ich daher bei der TEAG mehr als zufrieden: Hier lässt sich alles einfach und schnell erledigen.“

Oliver Reich

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Rund 500.000 Kunden aus ganz Deutschland vertrauen auf die TEAG und sind von unserer Leistung überzeugt. Mit uns haben Sie einen sicheren Partner an Ihrer Seite. Umfassender Service und ein vielfältiges Angebot zeichnen uns aus. Werden Sie Teil unserer TEAG-Familie.

Noch Fragen?

  • Gibt es die EEG-Umlage noch?

    Vom 1. Juli bis 31. Dezember 2022 wird die EEG-Umlage auf null herabgesetzt und Ihnen als Gutschrift auf Ihrer TEAG-Rechnung dargestellt. Zum 1. Januar 2023 wird die EEG-Umlage aufgehoben und ist damit nicht mehr Bestandteil des Strompreises.

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  • Was bedeutet die Umlage aus dem KWK-Gesetz?

    Das KWK-Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Die Betreiber solcher Anlagen erhalten für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlagen angeschlossen sind, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung in (KWK)-Anlagen nach dem KWK-Gesetz führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von (KWK)-Anlagen entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte KWK-Umlage neu ermittelt.

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  • Wie viel Prozent des Strompreises entfallen auf Steuern und Abgaben?

    Bei TEAG Thüringer Energie setzt sich der Strompreis in Thüringen im Durchschnitt aus 27 Prozent Steuern, Abgaben und Umlagen, 31 Prozent Netzentgelte inkl. Messstellenbetrieb und 42 Prozent für Vertriebs- und Beschaffungskosten zusammen.

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  • Was ist die Stromsteuer und wer muss wie viel bezahlen?

    Am 1. April 1999 trat das sogenannte "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Kraft, welches die Grundlage für die so genannte "Stromsteuer" bildet. Das Gesetz regelt die Erhebung der Stromsteuer (Stromsteuergesetz) und Änderungen des Energiesteuergesetzes sowie die entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen Steuersätze. Die Stromsteuer ist eine neue Verbrauchssteuer, die durch den Endabnehmer zu entrichten ist. Die Stromsteuer wird daher in der Regel durch den Stromversorger erhoben und zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Stromabrechnung separat ausgewiesen. Durch die Einführung der Stromsteuer sollen zum einen der Energieverbrauch gesenkt und zum anderen energiesparende sowie Ressourcen schonende und regenerative Energiequellen gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Einnahmen zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt dienen. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Ct/kWh. Diese wird durch alle Anbieter erhoben. Für bestimmte energieintensive Prozesse oder Verfahren kann die Stromsteuer auf Antrag reduziert oder ganz erlassen werden. 

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  • Wie viel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

    Seit 01.01.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.

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  • Der Verbrauch in meiner Stromrechnung erscheint zu hoch. Welche Möglichkeiten der Prüfung habe ich? Ist mein Zähler defekt?

    Als Erstes empfehlen wir Ihnen die Prüfung des Zählerstandes. Vergleichen Sie den Zählerstand auf Ihrer Energierechnung mit dem Zählerstand auf Ihrem Zähler. Ist dieser nicht korrekt angegeben, senden Sie uns bitte ein Foto des Zählers (gern auch per E-Mail an kundenservice@teag.de), auf dem Zählernummer, Zählerstand und Aufnahmedatum zu erkennen sind.

    Können Sie ausschließen, dass ein falscher Zählerstand zur Abrechnung gelangte, besteht die Möglichkeit, den FI-Schalter im Sicherungskasten umzulegen. Schon nach einer kurzen „Nachlaufzeit“ sollte keine Verbrauchsmessung mehr stattfinden (Zähler steht still). Auch ein Elektroinstallationsunternehmen kann Ihnen beim Aufspüren von möglichen Ursachen helfen. Sind diese Prüfmittel erschöpft, kann eventuell nur eine Befundprüfung Klarheit bringen. Wird dabei festgestellt, dass der Zähler keine Mängel aufweist, entstehen Ihnen jedoch Kosten für die Befundprüfung.

    Wurde ein Defekt ermittelt, werden selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Sobald uns das Prüfergebnis vorliegt und eine Korrektur der Energierechnung notwendig ist, werden wir diese vornehmen und Sie darüber informieren.

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  • Wie setzt sich der Strompreis zusammen?

    Ihr Strompreis besteht aus drei Teilen. Der Erste umfasst alle Steuern, Abgaben und Umlagen, die wir an den Staat abführen. Der zweite Teil beinhaltet die Kosten für die Nutzung der Energienetze, die wir an die Netz- bzw. Messstellenbetreiber weiterreichen. Die ersten beiden Teile zusammen machen ca. zwei Drittel Ihres Endpreises aus. Den dritten Teil nutzen wir für die Energiebeschaffung, den Vertrieb und zur Deckung unserer Kosten.

    Zusammensetzung des Strompreises im Produkt TEAG.Strom extra in 99326 Stadtilm
    TEAG

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  • Welche Stromtarife gibt es bei der TEAG?

    Wir freuen uns, dass Sie sich für die Tarif-Vielfalt der TEAG interessieren. Schauen Sie gern auf unserem Tarif-Vergleichsrechner Strom vorbei. Übrigens, wir versorgen Sie auch gern mit Erdgas.

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  • Welche Kosten beinhaltet der Grundpreis?

    Der Grundpreis stellt den festen Teil der Rechnungskomponenten dar. Er lässt sich in die beiden Kostenblöcke Netznutzungsentgelte und Vertriebskosten unterteilen. Auf die Netznutzungsentgelte, welche uns vom Netzbetreiber in Rechnung gestellt werden, entfallen Kosten für den Ausbau, die Bereithaltung und Instandhaltung des Netzes, die Messeinrichtung, das Ablesen des Zählers und die Abrechnung gegenüber TEAG Thüringer Energie. Der Teil Vertriebskosten enthält Kosten für die Erstellung der Abrechnung gegenüber dem Verbraucher und dem Kundenservice.

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  • Warum sind die Strompreise bei der TEAG regional unterschiedlich?

    Das deutschlandweit sehr heterogene Strompreisniveau ergibt sich durch regional unterschiedlich berechnete Netzentgelte, diese werden von dem örtlichen Netzbetreiber auf Basis notwendiger Ausbau- und Stabilisierungsmaßnahmen kalkuliert. Neben den Kosten für die Erzeugung, Beschaffung und Vermarktung von Strom sind der Stromtransport und der damit verbundene Betrieb der Netze sowie staatlich festgelegte Steuern, Umlagen und Abgaben die entscheidenden Bausteine für den Haushaltsstrompreis.

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  • Was versteht man unter Spotmarktpreisen?

    Stromversorger kaufen den Strom für ihre Kunden an der Börse. Die Strombörse EPEX Spot bedient dabei die Nachfrage für den kurzfristigen Bedarf. Versorger kaufen hier Strom mit nur einem Tag Vorlauf ein, wobei sich die Preise stündlich ändern können. Der jeweils geltende Preis wird als Spotmarktpreis bezeichnet.
    Als zuverlässiger Versorger beschafft die TEAG den größten Teil ihres Strombedarfs langfristig am sogenannten Terminmarkt, mitunter schon mehrere Jahre im Voraus. So können wir Schwankungen im Börsenpreis ausgleichen und müssen Preissteigerungen nicht sofort an unsere Kunden weitergeben.

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