Startschuss beim TEAG-Legend of Cross - mit unserem Engagement für Vereine und Veranstaltungen unterstützen wir die Region Thüringen
Guido Werner/TEAG

Sponsoring

Mit unseren verschiedenen Sponsoring-Aktivitäten, wie dem Vereinssponsoring, der Unterstützung von Veranstaltungen und der Zusammenarbeit mit Gemeinden sind wir aktiv um der Region Thüringen etwas zurückzugeben.

Betreuen Sie ein Projekt, dass Ihnen am Herzen liegt, und von welchem Sie der Überzeugung sind, dass es mit der Hilfe der TEAG einen entscheidenden Sprung nach vorn machen kann? Dann bewerben Sie sich bei uns! Wie das geht, erfahren Sie hier - unsere Energieexperten unterstützen Sie gern bei der Antragstellung.

Vereinssponsoring

TEAG Thüringer Energie unterstützt rund 300 Vereine und Mannschaften mit mehreren Tausend Aktiven – damit sind wir einer der größten Sportsponsoren im Freistaat. Ganz besonders am Herzen liegen uns die Förderung des Breitensports und die Entwicklung des Nachwuchses.

Wer wird gefördert:

  • Vereine, die Jugendförderung betreiben (unter 18 Jahren)
  • Vereine, die regelmäßig an Wettkämpfen teilnehmen
  • Vereine, die eine aktive Vereinsarbeit betreiben und so den Gemeinschaftsgedanken fördern
  • Vereine, die das gesellschaftliche Leben der Region fördern
  • Vereine, bei denen der gemeinnützige Gedanke im Fokus steht

Wie wird gefördert:

Leistungen

  • Sponsoringvertrag
  • maximal 1.000 Euro pro Jahr
  • Bandenwerbung
  • Plakate
  • Logo
  • ggf. Vor-Ort-Besuch durch Mitarbeiter

Gegenleistungen

  • öffentlichkeitswirksame Bekanntgabe von TEAG als Sponsor
  • Bereitstellung von Werbeflächen (Bandenwerbung, Programmheft, Social Media, Homepage etc.)
  • Pressemitteilung
  • Nachweispflicht

Was wird nicht gefördert:

  • Verein/Anfragender nicht im Netzgebiet der TEN Thüringer Energienetze ansässig
  • religiöse oder politische Einrichtungen
  • Privatpersonen und Einzelsportarten
  • wenn Jugendarbeit nicht im Vordergrund steht
  • Schützenvereine, Kirmesvereine, Faschingsvereine
  • Motorsport
  • Extremsport

Sponsoring von Veranstaltungen

Die TEAG steht zahlreichen etablierten Laufveranstaltungen in Thüringen mit finanziellen Mitteln, in der Organisation, mit Manpower sowie mit Werbeartikeln für die Teilnehmer zur Seite. Dazu zählen bekannte Events wie der TEAG-Legend of Cross, der GutsMuths-Rennsteiglauf, das 100-Kilometer-Rennen Thüringen-Ultra, der Kyffhäuser-Berglauf und der Jenaer Kernberglauf.

Gern unterstützt die TEAG öffentliche Veranstaltungen und Events aus den Bereichen Kultur, Sport und Soziales, die zum Mitmachen einladen. Als kommunales Unternehmen sehen wir uns in der Veratwortung, auf diese Weise die Förderung des Gemeinwohls und der Gesellschaft voranzubringen.

Wer wird gefördert:

  • Veranstalter
  • Organisatoren der Veranstaltung
  • Breitensportveranstaltungen

Wie wird gefördert:

Leistungen Sponsoringvertrag

  • finanzielle Zuwendung nach individueller Absprache
  • Bereitstellung von Banden, Zelten sowie Start- und Zieleinrichtungen (je nach Verfügbarkeit)
  • Plakate und Logo
  • Bereitstellung von Werbematerial

Gegenleistungen

  • öffentlichkeitswirksame Bekanntgabe von TEAG als Sponsor (Branchenexklusivität)
  • Bereitstellung von Werbeflächen (Programmheft, Social Media, Homepage etc.)
  • Bereitstellung von Eintrittskarten oder Freistarts
  • Pressemitteilung
  • Nachweispflicht

Was wird nicht gefördert

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Bewerben Sie sich jetzt online über das TEAG-Engagement-Tool für Sach- und Geldspenden oder ein Sponsoring! Lassen Sie von sich hören, wir sind gespannt auf Ihre Vorschläge.

Häufig gefragt

  • Was ist der Unterschied zwischen einem Sponsoring und einer Spende?

    Der Unterschied liegt in der steuerlichen Behandlung sowie im Auftreten der Thüringer Energie AG. Im Falle einer Spende erhält der Antragsteller eine Sach- bzw. Geldzuwendung. Der TEAG wird für eine Geldzuwendung eine Spendenquittung ausgestellt. Werblich darf die TEAG nicht auftreten.

    Anders verhält es sich bei einem Sponsoring: Zwischen Antragsteller und der TEAG wird ein Vertrag geschlossen. Dieser regelt Leistungen (Summe) und Gegenleistung des Antragstellers. Solche Gegenleistungen können beispielsweise Anbringung von Werbebanden, Logoabdrucke auf Flyern etc. sein.

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  • Was ist der Unterschied zwischen einer Sach- und einer Geldspende?

    Der Antragsteller wird mithilfe einer Geldspende finanziell unterstützt. Bei einer Sachspende erhält der Antragsteller Werbemittel der TEAG, wie zum Beispiel Kugelschreiber, Bälle, Luftballons etc. Dabei wird auf eine altersgerechte Zusammenstellung geachtet.

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  • Was wird unterstützt?

    Die TEAG Thüringer Energie AG unterstützt das gesellschaftliche Leben, die Nachwuchs- sowie Kulturförderung. Außerdem ist die TEAG der größte Sportsponsor im Freistaat. Weitere Informationen, Beispiele und spannende Projekte finden Sie auch in unserer Engagement-Fibel (PDF, 6,8 MB).

    Ausgenommen von einer Förderung sind Schützen-, Kirmes- Karnevals- und Motorsportvereine. Ebenso werden keine politischen oder religiösen Projekte unterstützt.

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  • Wer kann einen Antrag stellen?

    Vereine, Institutionen oder Kommunen aus dem Netzgebiet unserer Tochtergesellschaft TEN Thüringer Energienetze können sich um Unterstützung bei der TEAG bewerben. Ob der Antragsteller bzw. die Veranstaltung, für die eine Spende / Sponsoring beantragt wird, im Netzgebiet der TEN liegt, kann unter „Hausanschluss Stromnetz“ oder „Hausanschluss Erdgas“ auf der Website der TEN eingesehen werden.

    Privatpersonen können keinen Antrag auf Sachspenden oder Sponsoring stellen.

    Ausgenommen sind auch Thüringer Schulen. Für diese hat die TEAG Thüringer Energie AG den Projektwettbewerb „IdeenMachenSchule“ ins Leben gerufen. Die TEAG unterstützt Schulprojekte zur Verbesserung des schulischen Alltags mit bis zu 1.000 Euro. Mehr Informationen zum Wettbewerb, Beispielprojekten und der Bewerbung finden Sie hier.

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  • Wie oft kann ein Antrag gestellt werden?

    Jeder Antragsteller hat die Möglichkeit sich sowohl für eine Spende als auch ein Sponsoring zu bewerben. Pro Jahr wird ein Antragsteller allerdings maximal mit einer Spende und/oder einem Sponsoring unterstützt.

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  • Gibt es eine Obergrenze für die Spende?

    Ja, die TEAG Thüringer Energie AG vergibt Spenden bis zu einer Höhe von maximal 1.000 Euro.

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  • Muss ich eine Spendenquittung erstellen?

    Ja, eine Spendenquittung muss nach Erhalt einer Geldspende zwingend erstellt werden. Zur Orientierung haben wir für Sie zwei ausfüllbare Spendenquittungen erstellt. Bitte senden Sie die Spendenquittung an:

    TEAG Thüringer Energie AG
    Schwerborner Straße 30
    99087 Erfurt

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  • Ist die Spende zweckgebunden (für ein festgelegtes Projekt)?

    Ja, eine Spende wird immer nur zweck- bzw. projektbezogen vergeben.

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  • Muss der Antragsteller bei der TEAG Kunde sein?

    Nein, der Antragsteller muss nicht zwingend Kunde bei der TEAG sein.

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  • Wie kann ich kommunizieren von der TEAG eine Spende / ein Sponsoring erhalten zu haben?

    Bei einem Sponsoring ist die Kommunikation des Engagements ein fester Bestandteil des Vertrages.

    Bei einer Spende wäre es wünschenswert, wenn Sie über das Engagement berichten. Dies ist zum Beispiel über die eigene Website oder Auftritten in den sozialen Medien möglich.

    Weitere Informationen dazu finden Sie in unserer Engagement-Fibel (PDF, 6,8 MB).

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  • Wie ist der Bewerbungsprozess? Wann erhalte ich eine Rückmeldung der TEAG?

    Nachdem das Formular ausgefüllt und abgeschickt wurde, erhalten Sie eine Bestätigungsmail über den Eingang der Anfrage.

    Sobald über den Antrag entschieden wurde, werden Sie innerhalb von etwa zehn Werktagen in einer Mail über das weitere Vorgehen informiert.

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  • Im Falle eines positiven Bescheids: Wie schnell erhalte ich die Spende / das Sponsoring?

    Spende: Wenn es sich bei der Spende um eine Geldzuwendung handelt, werden Sie aufgefordert Ihre Bankverbindung über das Benutzerkonto zu hinterlegen. Sobald diese Daten übermittelt sind, wird der Betrag in fünf bis zehn Werktagen überwiesen. Nach Erhalt muss anschließend einer Spendenquittung von Ihnen erstellt werden (siehe FAQ zur Spendenquittung).

    Wenn es sich bei der Spende um eine Sachzuwendung handelt, wird das Paket innerhalb von etwa zehn Werktagen an die von Ihnen hinterlegte Adresse versandt.

    Sponsoring: Im Falle eines positiven Bescheids über ein Sponsoring, erhalten Sie einen Vertragsentwurf per Mail. Sobald Einigung bezüglich der Inhalte erzielt wurde, wird der Vertrag zunächst bei der TEAG unterzeichnet. Anschließend wird der unterzeichnete Vertrag in zweifacher Ausfertigung an Sie verschickt. Dieser muss unterschrieben und in einfacher Ausfertigung an die TEAG zurückgesendet werden. Im Anschluss können Sie eine Rechnung an die Thüringer Energie AG stellen. Zur Orientierung haben wir für Sie zwei ausfüllbare Sponsoring-Rechnungen (mit und ohne Mehrwertsteuer) erstellt.

    Downloads:

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  • Können Anfragen auch per Post, E-Mail oder Fax eingereicht werden?

    Bitte haben Sie Verständnis, dass Ihre Anfrage zügiger bearbeiten werden kann, wenn sie online eingeht. Alle Anfragen sollen daher über das TEAG-Engagement-Tool an die Thüringer Energie AG gerichtet werden.

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