Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich durch die TEAG Thüringer Energie. Zu Beginn des ersten Lieferjahres teilt der Kunde der TEAG Thüringer Energie die Zählerstände kostenfrei mit.
Die weitere Ablesung der Zählerstände erfolgt durch den Kunden kostenfrei als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.
Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei Nichtablesung der Zählerstände durch den Kunden die TEAG Thüringer Energie zur Schätzung der Zählerstände berechtigt ist.
Auf der Basis der der TEAG Thüringer Energie vom Netzbetreiber übergebenen Jahresrechnung, werden die Zählerstände mit den Zählerständen der Selbstablesung abgeglichen und ggf. eine Korrekturrechnung erstellt. Es werden monatliche Abschlagsanforderungen erhoben.