Wissen Sie Ihr Unternehmen rundum gut versorgt mit TEAG.Strom extra –  sicher, fair, einfach.
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TEAG.Strom extra

Für langfristige Planer.

Wissen Sie Ihr Unternehmen rundum gut versorgt mit TEAG.Strom extra – sicher, fair, einfach.

Sicher und fair

  • TEAG.Strom extra für Gewerbe - 24 Monate Erstlaufzeit und Energiepreisgarantie, 100% Ökostrom
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    TEAG.Strom extra auf einen Blick

    • 24 Monate Erstlaufzeit und Energiepreisgarantie* ab Lieferbeginn
    • 100% Ökostrom
    • Bezahlung bequem per SEPA-Lastschrift oder Überweisung möglich – keine Vorkasse, Zahlung in monatlichen Abschlägen

    Entscheiden Sie sich für eine zuverlässige Stromversorgung für Ihr Unternehmen und sichern Sie sich ab Lieferbeginn für 24 Monate eine Energiepreisgarantie*.
    Mit unserem TEAG.Strom extra.

Weitere Tarifdetails

*Preisgarantie

Es besteht eine Energiepreisgarantie für 24 Monate ab Lieferbeginn. Sie ist auf die Kosten der Beschaffung und des Vertriebes beschränkt; Änderungen bei Kosten für Messung und den Messstellenbetrieb sowie bei Netzentgelten, Steuern, Abgaben, Umlagen und sonstige staatlich oder hoheitlich veranlassten, die Beschaffung, Erzeugung, Netznutzung (Übertragung und Verteilung) oder den Verbrauch von elektrischer Energie betreffenden Kosten können durch Anpassung der Preise weitergegeben werden. Näheres ist in den Ziffern I 9.1.1 und I 9.1.2 der Allgemeinen Lieferbedingungen geregelt. Nach Ende der Laufzeit einer vereinbarten Preisgarantie erfolgen Preisanpassungen gemäß den vertraglichen Regelungen.

Kundenservice

Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice von Montag bis Freitag für alle Belange rund um Ihren Stromvertrag zur Verfügung.

Laufzeit

Die Belieferung erfolgt außerhalb der Grundversorgung. Der Tarif hat eine Erstlaufzeit von 24 Monaten. Wird er nicht unter Einhaltung einer Frist von 1 Monat zum Ende der Erstlaufzeit gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit. Das verlängerte Vertragsverhältnis kann mit einer Frist von 1 Monat gekündigt werden.

Ökostrom

Mit TEAG.Strom extra erhalten Sie umweltfreundlichen Ökostrom. Für unsere Ökostromprodukte werden durch die TEAG Herkunftsnachweise für Strom aus erneuerbaren Energien (Wasserkraft aus Bestandsanlagen in Europa) verwendet, die durch die zuständige Behörde entwertet werden.  Weitere Informationen zur Stromkennzeichnung finden Sie hier: Strommix der TEAG Thüringer Energie.

Abrechnung/Bezahlung

Sie können die Bezahlung Ihrer monatlichen Abschläge bequem und einfach per SEPA-Lastschrift vornehmen oder auch per Überweisung. Es wird keine Vorkasse gefordert. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung anhand derer Ihr Verbrauch über das Jahr gegen die geleisteten Abschläge gerechnet wird. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas

Rechtliche Grundlagen

Bild: Schriftliche Dokumente werden gelesen
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Als Ihr Energielieferant sind uns Transparenz und offene Kommunikation sehr wichtig. Kleingedrucktes wird bei der TEAG Thüringer Energie extra großgeschrieben. Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information zu dem Tarif TEAG.Strom extra finden Sie deshalb nachfolgend als Download.

Downloads

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Noch Fragen?

  • Wie setzt sich der Strom der TEAG Thüringer Energie zusammen (Energiemix)?

    Unseren Gesamtenergiemix und den Energiemix in Deutschland haben wir Ihnen grafisch aufbereitet. Sie finden die Angaben in unserem Webauftritt unter dem Begriff Stromkennzeichnung. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

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  • Was bedeutet die Umlage aus dem KWK-Gesetz?

    Das KWK-Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Die Betreiber solcher Anlagen erhalten für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlagen angeschlossen sind, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung in (KWK)-Anlagen nach dem KWK-Gesetz führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von (KWK)-Anlagen entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte KWK-Umlage neu ermittelt.

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  • Was bedeutet die Umlage aus dem EEG-Gesetz?

    Dieses Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (zum Beispiel Photovoltaik-, Wasser- und/oder Windkraftanlagen) in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Der Betreiber solcher Anlagen erhält für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz seine Anlage angeschlossen ist, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien nach dem EEG führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von erneuerbaren Energien entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte EEG- Umlage neu ermittelt.

    Seit dem 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh reduziert (Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher – EEGUmlAbsG).
     

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  • Was ist die Stromsteuer und wer muss wie viel bezahlen?

    Am 1. April 1999 trat das sogenannte "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Kraft, welches die Grundlage für die so genannte "Stromsteuer" bildet. Das Gesetz regelt die Erhebung der Stromsteuer (Stromsteuergesetz) und Änderungen des Energiesteuergesetzes sowie die entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen Steuersätze. Die Stromsteuer ist eine neue Verbrauchssteuer, die durch den Endabnehmer zu entrichten ist. Die Stromsteuer wird daher in der Regel durch den Stromversorger erhoben und zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Stromabrechnung separat ausgewiesen. Durch die Einführung der Stromsteuer sollen zum einen der Energieverbrauch gesenkt und zum anderen energiesparende sowie Ressourcen schonende und regenerative Energiequellen gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Einnahmen zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt dienen. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Ct/kWh. Diese wird durch alle Anbieter erhoben. Für bestimmte energieintensive Prozesse oder Verfahren kann die Stromsteuer auf Antrag reduziert oder ganz erlassen werden. 

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  • Wie viel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

    Seit 01.01.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.

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  • Wofür verwendet die TEAG das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat und welche Vorteile habe ich dadurch?

    Sobald Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen wir die Abbuchung der Abschlagszahlungen zu den Ihnen mitgeteilten Terminen vor. Außerdem wird der Rechnungsbetrag aus der Energierechnung abgebucht oder Guthaben umgehend erstattet.

    Die Vorteile der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates für Sie sind:

    • Den Weg zur Bank gespart
    • Kein umständliches Ausfüllen von Überweisungsbelegen (auch Papier gespart)
    • Kein Überwachen und ggf. Versäumen der Zahlungstermine
    • Keine unnötigen Gebühren aufgrund eines Zahlungsverzuges
    • Keine Gebühren bei Ausführung des Lastschrifteinzugsverfahrens
    • Kosten des Lastschrifteinzugsverfahrens trägt die TEAG Thüringer Energie AG
    • Rücklastschriften bis zu einer Frist von 8 Wochen (der Rückläufergrund spielt hier keine Rolle) möglich

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  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle ohne registrierende Leistungsmessung?

    Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich durch die TEAG Thüringer Energie. Zu Beginn des ersten Lieferjahres teilt der Kunde der TEAG Thüringer Energie die Zählerstände kostenfrei mit.

    Die weitere Ablesung der Zählerstände erfolgt durch den Kunden kostenfrei als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

    Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei Nichtablesung der Zählerstände durch den Kunden die TEAG Thüringer Energie zur Schätzung der Zählerstände berechtigt ist.

    Auf der Basis der der TEAG Thüringer Energie vom Netzbetreiber übergebenen Jahresrechnung, werden die Zählerstände mit den Zählerständen der Selbstablesung abgeglichen und ggf. eine Korrekturrechnung erstellt. Es werden monatliche Abschlagsanforderungen erhoben.

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  • An wen kann ich mich mit Fragen zu den technischen Details hinsichtlich steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse (§ 14a EnWG) wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Dieser kann Ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

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