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Grundversorgung Strom

Für Einfachheitsliebhaber.

Unser Basis-Tarif Grundversorgung Strom – zuverlässig, bequem und einfach.

Bequem und zuverlässig

  • Bild: Einzelhändler in seinem Geschäft
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    Grundversorgung Strom auf einen Blick

    • Keine Erstlaufzeit
    • Kündigungsfrist von 2 Wochen
    • Unbefristet laufendes Lieferverhältnis

    Sie setzen bei der Stromversorgung Ihres Unternehmens auf den Standard. Mit einer kurzen Kündigungsfrist und unbefristeten Laufzeit bleiben Sie flexibel und dennoch sicher.
    Mit unserer Grundversorgung Strom.

Weitere Tarifdetails

Allgemeines

Laut § 36 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) müssen Energieversorgungsunternehmen für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Versorgung in Niederspannung öffentlich bekanntgeben und im Internet veröffentlichen sowie zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen.

TEAG Thüringer Energie liefert ihren Kunden elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund der jeweils geltenden „Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz“ (StromGVV).

Informationen rund um die Ersatzversorgung, die nach den Bestimmungen des § 38 EnWG und § 3 StromGVV erfolgt, finden Sie hier.

Preisinformation

Die gültigen Grundversorgungspreise für Strom gelten gemäß § 36 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch weiterhin für bisherige Grundversorgungskunden, deren Verbrauchsstellen sich nach der aktuellen Feststellung des zuständigen Netzbetreibers außerhalb des Grundversorgungsgebietes der TEAG Thüringer Energie AG befinden.

Die aktuell gültigen Preislisten können Sie hier herunterladen:

Verfügbarkeit

Die Grund- und Ersatzversorgung ist nur im Grundversorgungsgebiet Strom der TEAG Thüringer Energie verfügbar. Die Grundversorgung ist möglich für Geschäftskunden mit einem Jahresverbrauch von bis zu 10.000 kWh sowie Haushaltskunden. Das notwendige Formular für den Antrag auf Belieferung in der Grundversorgung können Sie hier herunterladen:

Kundenservice

Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice von Montag bis Freitag für alle Belange rund um Ihren Stromvertrag zur Verfügung.

Laufzeit

Das Grundversorgungsverhältnis Erdgas hat keine Erstlaufzeit und läuft unbefristet. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen.

Abrechnung/Bezahlung

Sie können die Bezahlung Ihrer monatlichen Abschläge und Rechnungsbeträge bequem und einfach per SEPA-Lastschrift vornehmen lassen oder auch per Überweisung selbst vornehmen. Es wird in der Regel keine Vorauszahlung gefordert.

Soweit nicht anders gewünscht, erhalten Sie einmal jährlich eine Abrechnung. In der Regel werden monatliche Abschläge erhoben. In der Rechnung werden die für den Verbrauch im Abrechnungszeitraum geleisteten Abschläge verrechnet. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas

Rechtliche Grundlagen

Bild: Schriftliche Dokumente werden gelesen
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Als Ihr Energielieferant sind uns Transparenz und offene Kommunikation sehr wichtig. Kleingedrucktes wird bei der TEAG Thüringer Energie extra großgeschrieben. Alle vertragsrelevanten Rechtsgrundlagen und weiterführenden Information finden Sie deshalb nachfolgend als Download.

Downloads

Noch Fragen?

  • Wie setzt sich der Strom der TEAG Thüringer Energie zusammen (Energiemix)?

    Unseren Gesamtenergiemix und den Energiemix in Deutschland haben wir Ihnen grafisch aufbereitet. Sie finden die Angaben in unserem Webauftritt unter dem Begriff Stromkennzeichnung. Diese Angaben entsprechen den Anforderungen nach § 42 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG).

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  • Was bedeutet die Umlage aus dem KWK-Gesetz?

    Das KWK-Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Kraft-Wärme-Kopplungs (KWK)-Anlagen in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Die Betreiber solcher Anlagen erhalten für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz die Anlagen angeschlossen sind, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung in (KWK)-Anlagen nach dem KWK-Gesetz führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von (KWK)-Anlagen entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte KWK-Umlage neu ermittelt.

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  • Was bedeutet die Umlage aus dem EEG-Gesetz?

    Dieses Gesetz regelt die gesetzlich zwingende Vergütung für Strom, welcher aus Anlagen zur Erzeugung von Strom aus erneuerbaren Energien (zum Beispiel Photovoltaik-, Wasser- und/oder Windkraftanlagen) in das Netz des Netzbetreibers eingespeist wird. Der Betreiber solcher Anlagen erhält für den in das Netz eingespeisten Strom vom Netzbetreiber, an dessen Netz seine Anlage angeschlossen ist, grundsätzlich eine Vergütung in einer gesetzlich festgelegten Höhe. Diese Förderung der Stromerzeugung aus erneuerbarer Energien nach dem EEG führt zu Aufwendungen, welche unter anderem den Energieversorgungsunternehmen in Rechnung gestellt werden und sich damit strompreiserhöhend auswirken. Über den Strompreis tragen daher alle Verbraucher einen Anteil der Aufwendungen, welche durch die Förderung der Erzeugung von Strom mithilfe von erneuerbaren Energien entstehen. Der sich hierbei je Kilowattstunde ergebende Betrag wird jedes Jahr als sogenannte EEG- Umlage neu ermittelt.

    Seit dem 01.07.2022 wurde die EEG-Umlage auf 0,00 ct/kWh reduziert (Gesetz zur Absenkung der Kostenbelastungen durch die EEG-Umlage und zur Weitergabe dieser Absenkung an die Letztverbraucher – EEGUmlAbsG).
     

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  • Was ist die Stromsteuer und wer muss wie viel bezahlen?

    Am 1. April 1999 trat das sogenannte "Gesetz zum Einstieg in die ökologische Steuerreform" in Kraft, welches die Grundlage für die so genannte "Stromsteuer" bildet. Das Gesetz regelt die Erhebung der Stromsteuer (Stromsteuergesetz) und Änderungen des Energiesteuergesetzes sowie die entsprechenden Erhöhungen der jeweiligen Steuersätze. Die Stromsteuer ist eine neue Verbrauchssteuer, die durch den Endabnehmer zu entrichten ist. Die Stromsteuer wird daher in der Regel durch den Stromversorger erhoben und zuzüglich Mehrwertsteuer auf der Stromabrechnung separat ausgewiesen. Durch die Einführung der Stromsteuer sollen zum einen der Energieverbrauch gesenkt und zum anderen energiesparende sowie Ressourcen schonende und regenerative Energiequellen gefördert werden. Darüber hinaus sollen die Einnahmen zur Kompensation der steigenden Sozialversicherungskosten, insbesondere der Rentenversicherung, im Bundeshaushalt dienen. Seit 2003 beträgt die Stromsteuer 2,05 Ct/kWh. Diese wird durch alle Anbieter erhoben. Für bestimmte energieintensive Prozesse oder Verfahren kann die Stromsteuer auf Antrag reduziert oder ganz erlassen werden. 

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  • Wie viel Cent Stromsteuer sind im Preis für eine Kilowattstunde enthalten?

    Seit 01.01.2003 sind 2,05 Cent Stromsteuer im Preis einer kWh enthalten.

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  • Wofür verwendet die TEAG das erteilte SEPA-Lastschrift-Mandat und welche Vorteile habe ich dadurch?

    Sobald Sie uns das SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, nehmen wir die Abbuchung der Abschlagszahlungen zu den Ihnen mitgeteilten Terminen vor. Außerdem wird der Rechnungsbetrag aus der Energierechnung abgebucht oder Guthaben umgehend erstattet.

    Die Vorteile der Erteilung eines SEPA-Lastschrift-Mandates für Sie sind:

    • Den Weg zur Bank gespart
    • Kein umständliches Ausfüllen von Überweisungsbelegen (auch Papier gespart)
    • Kein Überwachen und ggf. Versäumen der Zahlungstermine
    • Keine unnötigen Gebühren aufgrund eines Zahlungsverzuges
    • Keine Gebühren bei Ausführung des Lastschrifteinzugsverfahrens
    • Kosten des Lastschrifteinzugsverfahrens trägt die TEAG Thüringer Energie AG
    • Rücklastschriften bis zu einer Frist von 8 Wochen (der Rückläufergrund spielt hier keine Rolle) möglich

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  • Wie und wann erfolgt die Abrechnung für meine Verbrauchsstelle ohne registrierende Leistungsmessung?

    Die Abrechnung für die Verbrauchsstellen ohne registrierende Leistungsmessung (SLP) erfolgt einmal jährlich durch die TEAG Thüringer Energie. Zu Beginn des ersten Lieferjahres teilt der Kunde der TEAG Thüringer Energie die Zählerstände kostenfrei mit.

    Die weitere Ablesung der Zählerstände erfolgt durch den Kunden kostenfrei als Stichtagsablesung per 31.12. des jeweiligen Kalenderjahres.

    Die Vertragspartner sind sich einig, dass bei Nichtablesung der Zählerstände durch den Kunden die TEAG Thüringer Energie zur Schätzung der Zählerstände berechtigt ist.

    Auf der Basis der der TEAG Thüringer Energie vom Netzbetreiber übergebenen Jahresrechnung, werden die Zählerstände mit den Zählerständen der Selbstablesung abgeglichen und ggf. eine Korrekturrechnung erstellt. Es werden monatliche Abschlagsanforderungen erhoben.

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  • An wen kann ich mich mit Fragen zu den technischen Details hinsichtlich steuerbarer Verbrauchseinrichtungen und Netzanschlüsse (§ 14a EnWG) wenden?

    Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihren Netzbetreiber. Dieser kann Ihnen entsprechende Informationen zur Verfügung stellen.

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Immer für Sie da