Allgemeines
Laut § 36 Energiewirtschaftsgesetz müssen Energieversorgungsunternehmen „für Netzgebiete, in denen sie die Grundversorgung von Haushaltskunden durchführen, Allgemeine Bedingungen und Allgemeine Preise für die Stromversorgung in Niederspannung öffentlich bekanntgeben und im Internet veröffentlichen und zu diesen Bedingungen und Preisen jeden Haushaltskunden versorgen. Die Ersatzversorgung erfolgt nach den Bestimmungen des § 38 EnWG“.
TEAG Thüringer Energie liefert ihren Kunden elektrische Energie aus dem Niederspannungsnetz aufgrund der jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Haushaltskunden.
Preisinformation
Die gültigen Grundversorgungspreise für Strom gelten gemäß § 36 Abs. 3 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) auch weiterhin für bisherige Grundversorgungskunden, deren Verbrauchsstellen sich nach der aktuellen Feststellung des zuständigen Netzbetreibers außerhalb des Grundversorgungsgebietes der TEAG Thüringer Energie AG befinden. Preisanpassungen sind vertraglich vereinbart möglich.
Die aktuell gültige Preisliste können Sie hier herunterladen:
Verfügbarkeit
Die Grund- und Ersatzversorgung ist nur im Grundversorgungsgebiet Strom der TEAG Thüringer Energie verfügbar.
Kundenservice
Als TEAG-Kunde haben Sie mit unserem Online-Kundenportal EnergieBanking bequemen Zugriff auf Ihre TEAG-Verträge. So können Sie beispielsweise den Bearbeitungsstand Ihres Vertrages einsehen, Rechnungen abrufen, Zählerstände melden, persönliche Daten ändern oder Umzüge melden. Mit der dazugehörigen App haben Sie Ihre Daten immer und überall schnell und einfach griffbereit. Supportanfragen können Sie jederzeit über unsere Kontaktformulare an uns richten oder über den Chat mit uns ins Gespräch kommen. Unsere umfangreichen FAQ bieten zusätzliche Hilfestellung. Darüber hinaus steht Ihnen unser telefonischer Kundenservice Montag bis Freitag von 7.00 bis 19.00 Uhr für alle Belange rund um Ihren Stromvertrag zur Verfügung.
Laufzeit
Die Grundversorgung Strom hat keine Erstlaufzeit. Die Kündigungsfrist beträgt 2 Wochen. Ansonsten kann der Vertrag unbefristet laufen.
Die Ersatzversorgung Strom gilt nur im Fall von § 38 EnWG und hat eine maximale Laufzeit von 3 Monaten. Es besteht eine tägliche Kündigungsmöglichkeit.
Bezahlung
Sie können die Bezahlung Ihrer monatlichen Abschläge bequem und einfach per SEPA-Lastschrift vornehmen oder auch per Überweisung. Es wird keine Vorkasse gefordert. Einmal jährlich erhalten Sie eine Jahresabrechnung anhand derer Ihr Verbrauch über das Jahr gegen die geleisteten Abschläge gerechnet wird. Eine Musterrechnung mit zusätzlichen Erläuterungen finden Sie hier: Musterrechnung Strom/ Erdgas