Als Erstes empfehlen wir Ihnen die Prüfung des Zählerstandes. Vergleichen Sie den Zählerstand auf Ihrer Energierechnung mit dem Zählerstand auf Ihrem Zähler. Ist dieser nicht korrekt angegeben, senden Sie uns bitte ein Foto des Zählers (gern auch per E-Mail an kundenservice@teag.de), auf dem Zählernummer, Zählerstand und Aufnahmedatum zu erkennen sind.
Können Sie ausschließen, dass ein falscher Zählerstand zur Abrechnung gelangte, besteht die Möglichkeit, den FI-Schalter im Sicherungskasten umzulegen. Schon nach einer kurzen „Nachlaufzeit“ sollte keine Verbrauchsmessung mehr stattfinden (Zähler steht still). Auch ein Elektroinstallationsunternehmen kann Ihnen beim Aufspüren von möglichen Ursachen helfen. Sind diese Prüfmittel erschöpft, kann eventuell nur eine Befundprüfung Klarheit bringen. Wird dabei festgestellt, dass der Zähler keine Mängel aufweist, entstehen Ihnen jedoch Kosten für die Befundprüfung.
Wurde ein Defekt ermittelt, werden selbstverständlich keine Kosten in Rechnung gestellt. Sobald uns das Prüfergebnis vorliegt und eine Korrektur der Energierechnung notwendig ist, werden wir diese vornehmen und Sie darüber informieren.