Teilnahmebedingungen Instagram-Gewinnspiel „TEAG x Fritz

Die Teilnahme an dem von der TEAG Thüringer Energie AG (TEAG) veranstalteten Instagram‑Gewinnspiel „TEAG x Fritz“ setzt voraus, dass sich der teilnehmende Verein mit den nachfolgenden Teilnahmebedingungen einverstanden erklärt. Eine Teilnahme ohne entsprechendes Einverständnis ist nicht möglich.

1. Allgemeines / Gewinnspiel

Die TEAG verlost im Aktionszeitraum einmalig eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.000,00 EUR zugunsten eines Thüringer Vereins. Die Förderung wird unter allen teilnahmeberechtigten Vereinen verlost, die auf Instagram vom 05. November 2026, 9 Uhr, bis zum 22. November 2026, 23 Uhr ein Video mit dem Song „Thü‑Thü‑Thüringen“ von Fritz Wagner auf Instagram posten, den Hashtag #TEAGxFritz nutzen und die @teag_gruppe markieren.

Der Gewinner‑Verein muss die zur Auszahlung der Förderung erforderlichen Daten fristgerecht übermitteln (Ziffer 3.c.). Mit der Teilnahme räumt der teilnehmende Verein der TEAG die in Ziffer 3.d. beschriebenen Nutzungsrechte an seinem Beitrag ein.

2. Veranstalter, Teilnahmeberechtigung

a. Veranstalter

TEAG Thüringer Energie AG
Energieversorger
Schwerborner Straße 30, 99087 Erfurt
https://www.thueringerenergie.de

b. Teilnahmeberechtigung

Teilnahmeberechtigt sind eingetragene Vereine mit Sitz in Thüringen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne der Abgabenordnung verfolgen. Beiträge/Bewerbungen können nur durch eine vertretungsberechtigte Person des jeweiligen Vereins (z. B. Vorstandsmitglied) erfolgen. Die Vertretungsberechtigung ist auf Nachfrage der TEAG nachzuweisen.

Ausgenommen von der Teilnahme sind Wiederverkäufer sowie Vereinigungen, die keine gemeinnützigen Zwecke verfolgen.

Weitere Voraussetzung der Teilnahme ist, dass der Verein über ein eigenes Instagram‑Profil verfügt und dieses während des gesamten Teilnahmezeitraums öffentlich zugänglich ist. Ist das Profil nicht oder nicht durchgehend öffentlich zugänglich, kann der Beitrag bei der Auslosung nicht berücksichtigt werden.

Der Verein versichert mit der Teilnahme, dass er an dem eingereichten Beitrag über alle erforderlichen Rechte verfügt, insbesondere keine urheber- oder leistungsschutzrechtlich geschützten Inhalte Dritter (z. B. fremde Musik, Bilder, Videos) ohne Berechtigung verwendet und mit der Nutzung nach Ziffer 3.d. einverstanden ist.

Soweit in dem Beitrag Personen erkennbar sind, stellt der Verein sicher, dass für Foto‑ und Videoaufnahmen, die im Rahmen der Aktion entstehen und von der TEAG veröffentlicht werden sollen, die erforderlichen Einwilligungen der abgebildeten Personen und bei Minderjährigen ihrer gesetzlichen Vertreter vorliegen. Der Verein weist diese Einwilligungen der TEAG auf Anforderung nach und stellt ferner sicher, dass seine Teilnahme an der Aktion vereinsrechtlich zulässig ist und die hierfür erforderlichen Zustimmungen vorliegen.

3. Durchführung des Gewinnspiels

a. Allgemeines

Die Teilnahme am Gewinnspiel ist kostenlos; für die Teilnahme entstehen keine offenen oder versteckten Folgekosten. Ausgenommen hiervon sind Kosten, die aus der Inanspruchnahme von Datenvolumen aus dem jeweiligen Telekommunikationsvertrag entstehen können. Für die Ausschüttung der Förderung entstehen dem Gewinner‑Verein keine Kosten.

Jeder Verein kann mit mehreren Beiträgen teilnehmen, ist aber nur einmal gewinnberechtigt.

Die TEAG behält sich vor, das Gewinnspiel aus sachlichem Grund vorzeitig zu beenden, zu verändern oder auszusetzen, insbesondere aus logistischen, technischen oder rechtlichen Gründen. Dies gilt insbesondere, wenn

  • die Durchführung des Gewinnspiels aus rechtlichen Gründen nicht mehr zulässig ist, etwa aufgrund einer Änderung der Gesetzeslage, einer behördlichen oder gerichtlichen Entscheidung oder einer Änderung der Nutzungs‑ oder Gewinnspielrichtlinien von Instagram,
  • der Instagram‑Kanal der TEAG oder die für die Durchführung erforderlichen Funktionen der Plattform aus Gründen, die die TEAG nicht zu vertreten hat, nicht mehr zur Verfügung stehen,
  • eine ordnungsgemäße Durchführung durch Manipulationen von außen, durch technische Störungen oder durch Schadsoftware nicht mehr gewährleistet ist oder
  • die ausgelobte Förderung aus Gründen, die die TEAG nicht zu vertreten hat, nicht mehr gewährt werden kann und ein gleichwertiger Ersatz nicht zur Verfügung steht.

Bereits versandte Gewinnbenachrichtigungen bleiben hiervon unberührt. Durch eine vorzeitige Beendigung, Veränderung oder Aussetzung der Aktion hat der Teilnehmer keine Ansprüche gegenüber der TEAG.

Der teilnehmende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass der abgegebene Beitrag inhaltlich und in seiner Darstellung nicht gegen Gesetze verstößt und somit nicht rechtswidrig ist, d. h. der Beitrag darf insbesondere keine Beleidigungen oder falsche Tatsachenbehauptungen enthalten oder gegen Schutzrechte des geistigen Eigentums oder gegen das Recht am eigenen Bild verstoßen. Bei schuldhaften Verstößen stellt der Verein die TEAG auf erstes Anfordern von berechtigten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer solchen Rechtsverletzung beruhen, einschließlich der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung. Die TEAG wird den Verein über eine Inanspruchnahme unverzüglich informieren und ihm Gelegenheit zur Stellungnahme geben.

Die TEAG ist berechtigt, einzelne Vereine vom Gewinnspiel auszuschließen oder einzelnen Vereinen den Gewinn zu versagen, wenn ein sachlicher Grund vorliegt. Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor bei Verstößen gegen diese Teilnahmebedingungen sowie bei Manipulationsversuchen. In diesen Fällen kann der Gewinn auch nachträglich aberkannt oder zurückgefordert werden. Ein Ausschluss oder die Versagung des Gewinns erfolgt insbesondere auch bei

  • technischen Manipulationen,
  • der Verwendung mehrerer Teilnahmeidentitäten zur Erhöhung der Gewinnchancen,
  • Täuschungen über die Teilnahmeberechtigung,
  • unbefugten Vorabinformationen,
  • Absprachen mit Dritten zur Beeinflussung des Spielverlaufs oder des Ergebnisses sowie
  • jedem sonstigen Versuch, das Auswahlverfahren oder das Ergebnis des Gewinnspiels rechtswidrig zu beeinflussen.

Die TEAG wird den betroffenen Verein auf Anfrage über den Grund des Ausschlusses informieren.

Die TEAG ist berechtigt, Beiträge, die gegen diese Teilnahmebedingungen oder gegen geltendes Recht verstoßen, bei der Auslosung unberücksichtigt zu lassen. Eine Pflicht der TEAG zur Prüfung der eingehenden Beiträge besteht gegenüber den teilnehmenden Vereinen nicht.

Die TEAG behält sich eine Änderung der Teilnahmebedingungen vor, insbesondere aufgrund technischer, rechtlicher und betriebswirtschaftlicher Gründe. Etwaige Änderungen werden den teilnehmenden Vereinen in geeigneter Form mitgeteilt. Für bereits veröffentlichte und teilnahmeberechtigte Beiträge führen Änderungen dieser Teilnahmebedingungen nicht zu einer Verschlechterung gegenüber den bei Veröffentlichung geltenden Bedingungen.

b. Gewinn (Förderung)

Die TEAG stellt eine finanzielle Förderung in Höhe von 1.000,00 EUR für einen Thüringer Verein zur Verfügung. Die Förderung wird als finanzielle Unterstützung bzw. Spende zugunsten des Vereins überwiesen und ist für Vereinszwecke zu verwenden, insbesondere im Rahmen der satzungsmäßigen, gemeinnützigen Arbeit.

Ein Anspruch auf Auszahlung des Betrags an einzelne Vereinsmitglieder oder Dritte ist ausgeschlossen. Die Förderung kann nicht umgetauscht und nicht in andere Leistungen der TEAG umgewandelt werden. Der Anspruch auf Förderung ist nicht übertragbar; der Verkauf oder die Abtretung des Förderanspruchs ist untersagt.

Wird die Förderung nicht oder nicht vollständig für Zwecke des Vereins verwendet, kann die TEAG den nicht zweckentsprechend verwendeten Betrag zurückfordern.

c. Ablauf und Dauer

Um am Gewinnspiel teilnehmen zu können, muss der Verein im Zeitraum vom 05. November 2026, 9 Uhr, bis zum 22. November 2026, 23 Uhr ein Video mit dem Song „Thü‑Thü‑Thüringen“ von Fritz Wagner auf Instagram posten, den Hashtag #TEAGxFritz nutzen und die @teag_gruppe markieren. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit ist der von Instagram ausgewiesene Veröffentlichungszeitpunkt des Beitrags.

Der Gewinner‑Verein wird unter allen Posts mit dem Hashtag #TEAGxFritz und @teag_gruppe‑Markierung, welche die Voraussetzungen dieses Gewinnspiels erfüllen, ausgelost. Nach Beendigung des Gewinnspiels entscheidet das Los durch zufällige Auswahl über den Gewinner‑Verein. Die Auslosung findet spätestens bis zum 30. November 2026 statt. Die TEAG dokumentiert die Auslosung intern.

Die TEAG informiert den Gewinner‑Verein über eine persönliche Instagram‑Nachricht und leitet weitere Informationen sowie einen Link zu einem Kontaktformular weiter. Dieses Kontaktformular muss innerhalb von 14 Tagen ab Absendung der Instagram‑Direktnachricht durch die TEAG vollständig ausgefüllt werden, um die Förderung zu erhalten. Das Kontaktformular liegt auf einer Unterseite der TEAG‑Website.

Für die Ausschüttung der Förderung notwendige Daten sind insbesondere:

  • Name des Vereins,
  • Name und Funktion der vertretungsberechtigten Person (z. B. Vorstandsmitglied),
  • E‑Mail‑Adresse,
  • postalische Anschrift des Vereins sowie
  • Bankverbindung des Vereins (IBAN und kontoführendes Institut).

Der Verein ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Verwendungsfähigkeit der von ihm angegebenen Daten selbst verantwortlich. Falschangaben oder Fehler in den Angaben gehen allein zu Lasten des Vereins.

Hat der jeweilige Gewinner‑Verein das Kontaktformular nicht innerhalb der Frist von 14 Tagen vollständig ausgefüllt und an die TEAG versendet, besteht kein Anspruch auf die Förderung. Die TEAG ist in diesem Fall berechtigt, eine Ersatzauslosung durchzuführen.

Die TEAG wird die Förderung nach Erhalt des ausgefüllten Kontaktformulars unverzüglich auf das angegebene Vereinskonto überweisen.

d. Nutzungsrechte an den Beiträgen

Mit der Veröffentlichung des Beitrags räumt der teilnehmende Verein der TEAG ein einfaches, nicht ausschließliches, unentgeltliches und nicht übertragbares Recht ein, den Beitrag zum Zweck der Durchführung, der Dokumentation und der Bewerbung dieses Gewinnspiels sowie zur allgemeinen Berichterstattung über die Aktion zu nutzen.

Das Nutzungsrecht umfasst ausschließlich die folgenden Nutzungsarten:

  • das erneute Veröffentlichen des Beitrags auf dem Instagram‑Kanal der TEAG (Repost);
  • die Übernahme des Beitrags in eine Instagram‑Story der TEAG;
  • die Übernahme des Beitrags in ein Story‑Highlight auf dem Instagram‑Kanal der TEAG;
  • die Übernahme des Beitrags auf die Internetseite der TEAG im Rahmen der Darstellung dieses Gewinnspiels (inkl. namentlicher Nennung des Vereins und ggf. des geförderten Projekts);
  • die Veröffentlichung des Gewinner‑Vereins und des Beitrags auf weiteren Social‑Media‑Kanälen der TEAG (z. B. Instagram); und
  • die Übernahme des Beitrags in die interne Dokumentation dieses Gewinnspiels bei der TEAG.

Weitere Nutzungsarten sind nicht umfasst.

Das Nutzungsrecht ist zeitlich beschränkt auf die Dauer des Gewinnspiels und einen Nachwirkungszeitraum von sechs Monaten nach dessen Ende. Für die interne Dokumentation gilt das Nutzungsrecht bis zum Ablauf der gesetzlichen Verjährungsfristen für Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel.

Das Nutzungsrecht ist räumlich beschränkt auf das Gebiet, in dem die vorgenannten Kanäle der TEAG bestimmungsgemäß abrufbar sind.

Eine Nutzung des Beitrags in bezahlter Werbung, insbesondere in geschalteten Anzeigen auf Instagram oder anderen Plattformen, ist ausdrücklich nicht umfasst.

Die TEAG ist berechtigt, den Beitrag zur technischen Einbindung in die genannten Kanäle in Format, Auflösung und Länge anzupassen, soweit dies technisch erforderlich ist. Eine inhaltliche Veränderung oder Entstellung des Beitrags ist nicht umfasst. Die TEAG wird den Verein bei einer Nutzung in der auf der jeweiligen Plattform üblichen Weise als Urheber bzw. als Account‑Inhaber benennen.

Das Recht des Vereins, seinen Beitrag selbst uneingeschränkt zu nutzen, zu verwerten, zu verändern oder zu löschen, bleibt ausdrücklich unberührt. Löscht der Verein seinen Beitrag, wird die TEAG eine laufende Nutzung nach diesem Buchstaben d unverzüglich beenden; bereits erfolgte Nutzungen bleiben davon unberührt.

Soweit in dem Beitrag personenbezogene Daten einzelner Personen (insbesondere Abbild, Stimme) betroffen sind, stellt der Verein sicher, dass die betroffenen Personen in die Veröffentlichung und die Nutzung gemäß diesen Teilnahmebedingungen eingewilligt haben. Die TEAG behält sich vor, vor einer Nutzung des Beitrags (insbesondere eines Reposts) entsprechende Bestätigungen bzw. Einwilligungen anzufordern.

4. Haftung

Schadens‑ und Aufwendungsersatzansprüche gegen die TEAG (im Folgenden „Schadensersatzansprüche“ genannt), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus diesem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen. Ausgeschlossen ist insbesondere auch die Haftung für Datenverluste, namentlich im Wege der Datenübertragung, sowie für sonstige technische Defekte.

Dies gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes, auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TEAG, der groben Fahrlässigkeit, auch eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TEAG, wegen Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit auch bei einfacher Fahrlässigkeit der TEAG oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der TEAG und wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit gehaftet wird. Die wesentlichen Vertragspflichten der TEAG bestehen in der ordnungsgemäßen Durchführung des Gewinnspiels und der Ausschüttung der Förderung.

Ausgeschlossen ist ferner jegliche Haftung der TEAG für das Bestehen der technischen Voraussetzungen der fristgerechten Teilnahme am Gewinnspiel, insbesondere für die fortwährende Verfügbarkeit und den ständigen technischen Zugang des Instagram‑Kanals, sofern dies durch Einflüsse geschieht, die außerhalb der Kontrolle der TEAG liegen.

Im Übrigen sind Mangelhaftungsansprüche hinsichtlich der Förderung gegenüber der TEAG ausgeschlossen. Die vorstehenden Absätze dieser Ziffer 4 gelten auch für diesen Ausschluss; die Haftung in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Eigenständige Garantieerklärungen gibt die TEAG nicht ab, es sei denn, dies geschieht ausdrücklich.

Das Gewinnspiel wird nicht von Instagram gesponsert, unterstützt oder organisiert. Instagram ist lediglich die Plattform, auf der die TEAG das Gewinnspiel veranstaltet. Ansprüche im Zusammenhang mit diesem Gewinnspiel sind ausschließlich gegenüber der TEAG und nicht gegenüber Instagram geltend zu machen.

Die TEAG weist vorsorglich ausdrücklich darauf hin, dass die teilnehmenden Vereine mit Teilnahme am Gewinnspiel die jeweils geltenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie Richtlinien von Instagram zu beachten und einzuhalten haben.

5. Datenschutz

Die TEAG Thüringer Energie AG verarbeitet im Zusammenhang mit der Teilnahme am Gewinnspiel und dessen Durchführung personenbezogene Daten (insbesondere Vereins‑, Kontakt‑ und Kontodaten). Weitere Informationen hierzu, insbesondere zu den Kategorien der verarbeiteten Daten, den Rechtsgrundlagen der Verarbeitung, den Speicherdauern sowie den Betroffenenrechten nach der Datenschutz‑Grundverordnung (DSGVO), finden Sie in den Datenschutzhinweisen auf der Website der TEAG.

6. Schlussbestimmungen

Die Durchführung des Gewinnspiels, das Rechtsverhältnis zwischen Veranstalter und teilnehmendem Verein sowie diese Teilnahmebedingungen einschließlich ihrer Auslegung unterstehen, soweit gesetzlich zulässig, ausschließlich dem deutschen Recht unter Ausschluss aller Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.

Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

Mit der Teilnahme akzeptiert der teilnehmende Verein diese Teilnahmebedingungen.

Stand: 28.10.2026

* Hinweis: Aus Gründen der Lesbarkeit wurde im Text die männliche Form gewählt, nichtsdestoweniger beziehen sich die Angaben auf Angehörige aller Geschlechter.